Drucksache 19/19649
Link:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919649.pdf
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2629/262938.html
Ein interessantes Gesetz.
„ Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Religionsverfassungsrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen), die auf Grund historischer Gegebenheiten entstanden und bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden. Alle nach diesem Stichtag eingeführten Leistungspflichten der Bundesländer oder des Bundes an die Religionsgesellschaften/Kirchen gehören nicht zu den Staatsleistungen im Sinne des Grundgesetzes und der Weimarer Verfassung von 1919.
(...)
In den Haushaltsplänen der Bundesländer für 2021 sind insgesamt etwa 675 Millionen Euro veranschlagt.“
(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsleistungen).
Hier gerne eine Diskussionsrunde anstoßen, wie eure Meinung zur Abschaffung von Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften ist.
Staatsleistungsablösungsgesetz (StAblG)
Moderator: Moderatoren
Re: Staatsleistungsablösungsgesetz (StAblG)
Wie ist denn deine Meinung?