Dienstunfähigkeit

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Tina-B
Beiträge: 1
Registriert: 17. Feb 2021, 21:16
Behörde:

Dienstunfähigkeit

Beitrag von Tina-B »

Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrung zu folgenden Themen:

1.) Ich bin 60 Jahre alt und bereits 3 Monate arbeitsunfähig.
Mein Dienstherr hat mir gegenüber angekündigt, mich beim Amtsarzt vorzustellen. Mir geht dies allerdings ein bisschen zu schnell. Kann ich ggf. eine Vorstellung beim Amtsarzt zeitlich hinausschieben oder verzögern, ggf. wie und welche konkreten Möglichkeiten gibt es hierzu? Eine Dienstfähigkeit wird nach Beurteilung meiner Ärzte nicht mehr eintreten.

2.) Wie lange dauert es nach der Vorstellung beim Amtsarzt, der Dienstunfähigkeit befürwortet, bis zur Versetzung in den Ruhestand?

3.) Ich habe noch mehrere Wochen Resturlaub aus dem Jahre 2020. Sofern ich im Laufe des Jahres 2021 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werde, was passiert mit meinem Resturlaub aus 2020 und 2021?

Bei mir gilt das Landesrecht für Beamte in Baden-Württemberg. Ich hoffe, dass irgendjemand mehr weiß als ich :D

Vielen Dank für Euere Antworten.
Dienstunfall_L
Beiträge: 886
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Dienstunfähigkeit

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo
Deine dich behandelnden Ärzte bzw. der/die HA/HÄ werden nach einer Prognose gefragt.
Du kannst die Prognose auch einreichen, also bei den dich Behandelnden einholen. Eine Schweigepflichtentbindung eher nicht generell erteilen, sondern gezielt.
Dass nach 3 Monaten das amtsärztliche Verfahren eingeleitet wird, widerspricht nicht den Vorschriften (du findest diese landesspezifisch im www).

Die Sache mit der Urlaubsabgeltung (Suchbegriff) findest du auch im www.

Als Mitglied der Gewerkschaft hast du Rechtschutz.
Halte Kontakt zum PR (oä).
Ggf. Schwerbehindertenbeauftragte/n einbeziehen!
beelzebub
Beiträge: 85
Registriert: 19. Jun 2018, 09:19
Behörde:

Re: Dienstunfähigkeit

Beitrag von beelzebub »

Eine Amtsarztvorstellung ist nach 3 Monaten möglich, wenn ein Beamter innerhalb eines halben Jahres 3 Monate dauerhaft diesntunfähing ist und in einer im Landesrecht festgelegten Frist (in Sachsen-Anhalt 4 Monate) nicht die Aussicht besteht, dass der betreffende Beamte wieder voll dienstfähig wird.
Viel Zeit hast Du also nicht, hier noch was aufzuschieben.
Wenn Du schon weißt, dass eine Rückkehr in den Dienst aus medizinischer Sicht ausgeschlossen ist, gibt es nicht viel Spieltraum. Du könntest im Rehmen eine betrieblichen Eingliederungsmanagment noch etwas zeit von der Uhr nehmen, oder es auf einem anderen Arbneitsplatz, oder anderer Diesntstelle versuchen (Stichwort Weiterverwendung vor Pensionierung)
Ohne Amtsärztliches Gutachten, dass Du diesntunfähig bist, geht aber nicht viel und vielleicht bekommst Du wegen der aktuellen Lage momentan nicht so schnell einen Termin 8hat bei mir im letzten Jahr 6 Monate gedauert)

Nichtgenommenen Urlaub kannst Du Dir im Fall des Falles auszahlen lassen, wenn Du ihn nicht nehmen kannst, aber nur den gesetztlich garantierten Grundurlau (glaube 20 Tage im Jahr) - Aber wie Dinstunfall bereits schrieb, liefert das www hier gute Dienste.
Antworten