Das Thema sowie die ganze Rechnerei hattest du vor gut 2 Jahren schon mal gemacht.
Stimmt, jetzt wo Sie es schreiben.... Danke für den Hinweis !
Ich kann mich dunkel erinnern, dass ich das einmal probiert hatte. Aber war wohl ziemlich verkehrt.
Text und €-Beträge sind so aus meiner Bezügemitteilung übernommen worden.
Die Steuerklasse ist 3.
Die kursiv gesetzten Angaben zur Rente sind in der Bezügemitteilung enthalten und werden nicht mit berechnet.
Leider lassen sich hier die mit Leerzeichen erstellten Beträge nicht richtig einordnen: deswegen der kursive Eintrag zur Rente.
Der Abzug Ruhensbetrag Par55 BeamtVG ist praktisch die verrechnete Rente.
Versorgungsbetrag ..................................................2.371,32
anzurechnende Renten ......................375,82
Ruhensbetrag Par55 BeamtVG .................................366,40 - ....usw.
Vom gesetzlichen Netto werden dann Krankenkasse und PV abgezogen.
Auszahlungsbetrag ca. 1600,00 €
In Steuerklasse 3 fällt keine Steuerzahlung an. Das kommt dann mit der Einkommensteuererklärung.
danke dir für die genaue Erklärung, hat man nicht oft!
Wenn ich das jetzt so bei dir überschlage, kann man von einem Nullsummenspiel ausgehen. Denn was von der Pension abgezogen wird, bekommst Du ja als Rente wieder hinzu.
Was mir auffällt, der Beitrag für die KV und PV machen schon einen ordentlichen Batzen aus. Darf man wirklich nicht unterschätzen, trotz der 30 % sind das noch über 300 €
Sehe ich das richtig, dass beim Zusammentreffen von Rente und Pension dreimal Beiträge zur Pflegeversicherung anfallen? Einmal für die private Pflegepflichtversicherung von der Pension, desweiteren der Abzug nach § 50f BeamtVG und zusätzlich der Beitrag von der gesetzlichen Rente?
Altlast hat geschrieben: ↑16.03.2021 13:22
Sehe ich das richtig, dass beim Zusammentreffen von Rente und Pension dreimal Beiträge zur Pflegeversicherung anfallen? Einmal für die private Pflegepflichtversicherung von der Pension, desweiteren der Abzug nach § 50f BeamtVG und zusätzlich der Beitrag von der gesetzlichen Rente?
Nein. Die PV folgt der KV. Nur für die private Pflegepflichtversicherung ist zu zahlen. Von der RV gibt es dann auch einen Zuschuss zur privaten KV.
Altlast hat geschrieben: ↑16.03.2021 13:22
Sehe ich das richtig, dass beim Zusammentreffen von Rente und Pension dreimal Beiträge zur Pflegeversicherung anfallen? Einmal für die private Pflegepflichtversicherung von der Pension, desweiteren der Abzug nach § 50f BeamtVG und zusätzlich der Beitrag von der gesetzlichen Rente?
Nein. Die PV folgt der KV. Nur für die private Pflegepflichtversicherung ist zu zahlen. Von der RV gibt es dann auch einen Zuschuss zur privaten KV.
Und dadurch sogar etwas vorteilhafter als der Nur-Pensions Fall. Zudem ist noch ein Teil der Rente steuerfrei während
der Versorgungsfreibetrag im Regelfall auch mit einer um die Rente gekürzten Pension ausgeschöpft sein wird.
In der mir vorliegenden Rentenauskunft der DRV steht: "Für beihilfeberechtigte Rentner gilt nur der halbe Beitragssatz zur Pflegeversicherung 1,525% bzw. 1,775%".
Ist jemand der eine gesetzliche Altersrente neben der Beamtenpension bezieht im Sinne der Auskunft ein beihilfeberechtigter Rentner?
Altlast hat geschrieben: ↑17.03.2021 13:57
In der mir vorliegenden Rentenauskunft der DRV steht: "Für beihilfeberechtigte Rentner gilt nur der halbe Beitragssatz zur Pflegeversicherung 1,525% bzw. 1,775%".
Ist jemand der eine gesetzliche Altersrente neben der Beamtenpension bezieht im Sinne der Auskunft ein beihilfeberechtigter Rentner?
Hallo.
Ich denke das wäre so Jemand.
Wenn jemand beihilfeberechtigt ist zahlt er nur den halben Beitragssatz für die Pflegeversicherung.
Ist egal ob PV oder PPV. Die übernimmt bei Beihilfeberechtigten dann auch nur die halbe Leistung. Die andere Hälfte kommt von der Beihilfe.