Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

sobiso
Beiträge: 22
Registriert: 01.10.2018 15:08
Behörde:

Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten

Beitrag von sobiso »

Das Thema sowie die ganze Rechnerei hattest du vor gut 2 Jahren schon mal gemacht.
Stimmt, jetzt wo Sie es schreiben.... Danke für den Hinweis !
Ich kann mich dunkel erinnern, dass ich das einmal probiert hatte. Aber war wohl ziemlich verkehrt.
Benutzeravatar
Hauseltr
Beiträge: 504
Registriert: 18.05.2013 12:21
Behörde: BEV

Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten

Beitrag von Hauseltr »

Zu meinen Angaben:

Text und €-Beträge sind so aus meiner Bezügemitteilung übernommen worden.
Die Steuerklasse ist 3.
Die kursiv gesetzten Angaben zur Rente sind in der Bezügemitteilung enthalten und werden nicht mit berechnet.
Leider lassen sich hier die mit Leerzeichen erstellten Beträge nicht richtig einordnen: deswegen der kursive Eintrag zur Rente.
Der Abzug Ruhensbetrag Par55 BeamtVG ist praktisch die verrechnete Rente.
Versorgungsbetrag ..................................................2.371,32
anzurechnende Renten ......................375,82
Ruhensbetrag Par55 BeamtVG .................................366,40 - ....usw.

Vom gesetzlichen Netto werden dann Krankenkasse und PV abgezogen.
Auszahlungsbetrag ca. 1600,00 €
In Steuerklasse 3 fällt keine Steuerzahlung an. Das kommt dann mit der Einkommensteuererklärung.
Paul68
Beiträge: 33
Registriert: 01.10.2020 15:17
Behörde:

Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten

Beitrag von Paul68 »

Hallo Hauseltr,

danke dir für die genaue Erklärung, hat man nicht oft!

Wenn ich das jetzt so bei dir überschlage, kann man von einem Nullsummenspiel ausgehen. Denn was von der Pension abgezogen wird, bekommst Du ja als Rente wieder hinzu.

Was mir auffällt, der Beitrag für die KV und PV machen schon einen ordentlichen Batzen aus. Darf man wirklich nicht unterschätzen, trotz der 30 % sind das noch über 300 €


Gruss
Altlast
Beiträge: 58
Registriert: 30.04.2014 16:38
Behörde:

Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten

Beitrag von Altlast »

Sehe ich das richtig, dass beim Zusammentreffen von Rente und Pension dreimal Beiträge zur Pflegeversicherung anfallen? Einmal für die private Pflegepflichtversicherung von der Pension, desweiteren der Abzug nach § 50f BeamtVG und zusätzlich der Beitrag von der gesetzlichen Rente?
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3935
Registriert: 04.07.2012 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten

Beitrag von Torquemada »

Altlast hat geschrieben: 16.03.2021 13:22 Sehe ich das richtig, dass beim Zusammentreffen von Rente und Pension dreimal Beiträge zur Pflegeversicherung anfallen? Einmal für die private Pflegepflichtversicherung von der Pension, desweiteren der Abzug nach § 50f BeamtVG und zusätzlich der Beitrag von der gesetzlichen Rente?
Nein. Die PV folgt der KV. Nur für die private Pflegepflichtversicherung ist zu zahlen. Von der RV gibt es dann auch einen Zuschuss zur privaten KV.
ISDNforever
Beiträge: 100
Registriert: 23.11.2018 09:47
Behörde:

Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten

Beitrag von ISDNforever »

Torquemada hat geschrieben: 16.03.2021 13:57
Altlast hat geschrieben: 16.03.2021 13:22 Sehe ich das richtig, dass beim Zusammentreffen von Rente und Pension dreimal Beiträge zur Pflegeversicherung anfallen? Einmal für die private Pflegepflichtversicherung von der Pension, desweiteren der Abzug nach § 50f BeamtVG und zusätzlich der Beitrag von der gesetzlichen Rente?
Nein. Die PV folgt der KV. Nur für die private Pflegepflichtversicherung ist zu zahlen. Von der RV gibt es dann auch einen Zuschuss zur privaten KV.
Und dadurch sogar etwas vorteilhafter als der Nur-Pensions Fall. Zudem ist noch ein Teil der Rente steuerfrei während
der Versorgungsfreibetrag im Regelfall auch mit einer um die Rente gekürzten Pension ausgeschöpft sein wird.
Altlast
Beiträge: 58
Registriert: 30.04.2014 16:38
Behörde:

Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten

Beitrag von Altlast »

In der mir vorliegenden Rentenauskunft der DRV steht: "Für beihilfeberechtigte Rentner gilt nur der halbe Beitragssatz zur Pflegeversicherung 1,525% bzw. 1,775%".
Ist jemand der eine gesetzliche Altersrente neben der Beamtenpension bezieht im Sinne der Auskunft ein beihilfeberechtigter Rentner?
Pipapo
Beiträge: 664
Registriert: 26.03.2020 08:30
Behörde:

Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten

Beitrag von Pipapo »

Altlast hat geschrieben: 17.03.2021 13:57 In der mir vorliegenden Rentenauskunft der DRV steht: "Für beihilfeberechtigte Rentner gilt nur der halbe Beitragssatz zur Pflegeversicherung 1,525% bzw. 1,775%".
Ist jemand der eine gesetzliche Altersrente neben der Beamtenpension bezieht im Sinne der Auskunft ein beihilfeberechtigter Rentner?
Nein.
Gertrud1927
Beiträge: 501
Registriert: 28.06.2013 18:45
Behörde:

Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Ich denke das wäre so Jemand.
Wenn jemand beihilfeberechtigt ist zahlt er nur den halben Beitragssatz für die Pflegeversicherung.
Ist egal ob PV oder PPV. Die übernimmt bei Beihilfeberechtigten dann auch nur die halbe Leistung. Die andere Hälfte kommt von der Beihilfe.
Pipapo
Beiträge: 664
Registriert: 26.03.2020 08:30
Behörde:

Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeiten

Beitrag von Pipapo »

Aus meiner Sicht ist ein Pensionär kein beihilfeberechtigter Rentner, auch wenn etwas Rente bekommt.