Hallo,
ich (Anfang 30, Waffenträger) arbeite an einem Zollamt in Schichtarbeit (F/S/N) und habe vor ab 2023 in Teilzeit zu gehen und meine Waffe abzugeben. Ich würde gerne auf 25 Stunden (5 Stunden/Tag) reduzieren und dann nur Tagdienst machen. Ich habe mit einem Kollegen gesprochen, der das gleiche schon ab 2022 machen will. Dieser Kollege hat mit dem Zollamtsleiter gesprochen, doch dieser meinte, dass das nicht geht nur 5 Stunden am Tag zu arbeiten und hat das mit der Schichtarbeit begründet. Es ist nur möglich z.B. von Montag - Donnerstag zu arbeiten und Freitag dann zu streichen.
Hat da jemand Erfahrung oder weiß jemand ob das so rechtens ist? Bringt es was damit zur Gewerkschaft zu gehen?
Mir geht es nämlich darum, dass ich weniger pro Tag arbeiten möchte. Der eine Tag zusätzlich frei interessiert mich nicht wirklich.
Danke schonmal für eure Antworten
Kann man Teilzeitmodell selbst gestalten?
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Re: Kann man Teilzeitmodell selbst gestalten?
Grundsätzlich sind alle denkbaren Teilzeitmodelle möglich.
Allerdings hat der Arbeitgeber natürlich ein Mitspracherecht bei der Verteilung der Arbeitszeit.
Der Vertrag wird mit dem HZA geschlossen, der SB des HZA wird sich auf die Angabe des ZA-Leiters bezüglich der Verteilung der Arbeitszeit auf die Woche einlassen.
Rechtsanspruch besteht nicht.
Gewerkschaft kann man einschalten, alleine schon um rauszubekommen welche Vereinbarungen bisher mit anderen Arbeitnehmern geschlossen wurden und ggfls Gleichbehandlung einzufordern.
Allerdings hat der Arbeitgeber natürlich ein Mitspracherecht bei der Verteilung der Arbeitszeit.
Der Vertrag wird mit dem HZA geschlossen, der SB des HZA wird sich auf die Angabe des ZA-Leiters bezüglich der Verteilung der Arbeitszeit auf die Woche einlassen.
Rechtsanspruch besteht nicht.
Gewerkschaft kann man einschalten, alleine schon um rauszubekommen welche Vereinbarungen bisher mit anderen Arbeitnehmern geschlossen wurden und ggfls Gleichbehandlung einzufordern.