Bundesnebentätigkeitsverordnung

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Tobi2020
Beiträge: 1
Registriert: 5. Feb 2021, 10:59
Behörde:

Bundesnebentätigkeitsverordnung

Beitrag von Tobi2020 »

Hallo Forumsmitglieder,
ich hoffe Ihr könnt mir Weiterhelfen.

Ich bin vor über 1 Jahr von der Kommune zum Bund gewechselt. Während meinen 10 Jahren bei der Kommune habe ich nebenberuflich auf 450,00 Euro Basis in einer anderen Kommune als Mitarbeiter für das Ordnungsamt ausgeholfen / unterstützt.

Die Nebentätigkeit war genehmigt. Die maximale Stundenanzahl in der Woche wurden nicht überschritten, der kommunale Dienstherr hatte damit kein Problem. So habe ich 10 Jahre lang nebenberuflich meine 450,00 Euro monatlich verdient.

Nun wechselte ich zum Bund. Habe mir vorher die Nebentätigkeit die ich immer noch ausübe vorab genehmigen lassen, mit den exakt gleichen Auflagen, maximale Stundenzahl pro Woche nicht überschreiten usw.

Zum Jahresbeginn die Überraschung. "Man erklärte mir die Bundesnebentätigkeitsverordnung müsste man in meinem Fall anwenden, da mein Arbeitgeber in meiner Nebentätigkeit zum "öffentlichen Dienst" gehöre.
Ergebnis:
Ich, A7, habe das Recht 3.700,00 jährlich nebenberuflich dazu zu verdienen, alles was darüber fällt bekommt der "hauptberufliche Dienstherr“.
Heißt:
12x 450,00 Euro sind 5.400 Euro jährlich, abzüglich 3.700,00 Euro, bekommt der Dienstherr 1.700,00 € was man mir freundlich in einer Ablieferungserklärung mitgeteilt hat.

Auf Nachfragen teilte man mir "freundlicherweise" mit: "Sofern Sie auf die monatlichen 450,00 Euro angewiesen sind dann üben Sie doch eine Nebentätigkeit in der privaten Wirtschaft aus, denn dann greift die Bundesnebentätigkeitsverordnung nicht und sie können wie gewohnt 12x450,00 Euro verdienen.

Naja ich würde gerne mal ein Feedback von euch zu o.g. Fall erhalten.

Noch interessanter wäre ob mir jemand erläutern kann was der Gesetzgeber sich bei der Verordnung genau gedacht hat? Um genau zu sagen „WAS IST DER HINTERGRUND DIESER VERORDNUNG?
Ich Zweifel nämlich aktiv daran, dass dieser Vorgang im Interesse des Gesetzgebers war.

Besten Dank vorab
Dienstunfall_L
Beiträge: 897
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Bundesnebentätigkeitsverordnung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Ich würde als erstes die Bundesnebentätigkeitsverordnung suchen und nachlesen und dann zunächst pragmatisch vorgehen: Mit Vorgesetzten des Ordnungsamts den Fall besprechen und zukünftig dort Einkünfte <3700 € erzielen.
GFunkt
Beiträge: 343
Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
Behörde:

Re: Bundesnebentätigkeitsverordnung

Beitrag von GFunkt »

Die Ablieferungspflicht für Einkünfte aus einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, siehe BVerfG, Beschluss vom 16.1.2007 - Az. 2 BvR 1188/05.
Antworten