450 Euro Job
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450 Euro Job
Hallo, bin 62 und vor 10 Jahren wegen Dienstunfähigkeit in Vorruhestand versetzt. Will jetzt ein 450 € Job annehmen. Gibt es da wegen den 450€ Schwierigketen, oder wird das mit meiner Pension verrechnet? Wie hoch ist die Dazuverdienstgrenze? Danke für eine Info.
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Re: 450 Euro Job
Benutz mal die Suche. Die Frage wurde hier schon vielfach beantwortet.
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Re: 450 Euro Job
Oben im Forum ist ein Feld, wo du Suchbegriffe eingeben kannst.
Mit * 450 * und auch mit * Zuverdienstgrenze * kommst du weiter.
Ich hab‘s bisher so verstanden, dass 1. die 450€ kein Problem darstellen, dass 2. mehr als 450 drin sind, dass 3. deine Bezügestelle dazu Auskunft erteilt und dass 4. der Zuverdienst dort gemeldet werden muss.
Nachtrag: Wenn der Zuverdienst ohnehin gemeldet werden muss und du sicher bist, dass du den Job machen wirst, dann kannst du dir rechtssichere Auskunft bei der Bezügestelle einholen.
Mit * 450 * und auch mit * Zuverdienstgrenze * kommst du weiter.
Ich hab‘s bisher so verstanden, dass 1. die 450€ kein Problem darstellen, dass 2. mehr als 450 drin sind, dass 3. deine Bezügestelle dazu Auskunft erteilt und dass 4. der Zuverdienst dort gemeldet werden muss.
Nachtrag: Wenn der Zuverdienst ohnehin gemeldet werden muss und du sicher bist, dass du den Job machen wirst, dann kannst du dir rechtssichere Auskunft bei der Bezügestelle einholen.
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Re: 450 Euro Job
Hallo bin seit 2013 DDU und möchte 450 Job machen, ist es sinnvoll in die Rentenkasse einzuzahlen, oder soll ich mich befreien lassen
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Re: 450 Euro Job
Hallo sunny47,
Du kannst zu jeder Zeit im Jahr 6300 € hinzuverdienen - da auch mit Höchstversorgung von 71,75 % !
In der Regel kannst Du aber auch noch mehr verdienen. Ich würde beim Dienstherrn nachfragen, sollte bei Dir doch auch die BAnst PT sein, wie hoch Deine Hinzuverdienstgrenze ohne Anrechnung ist (geht auch per Mail - siehe Bezügemitteilung), dann hast Du es schwarz auf weiß.
Ein Minijob muss man als Pensionär nur anzeigen - er ist nicht genehmigungspflichtig, soweit Du nicht in direkter und unmittelbarer Konkurrenz zu deinem ehemaligen Dienstherr stehst. Also einfach anzeigen und dann loslegen. Im neuen Jahr musst Du deinem Dienstherr deine weiteren Einnahmen angeben, dann wird kurz geprüft ob es zu einer Anrechnung kommt...
In deinem aktuellen Fall aber zu 100 % nicht.
Du kannst zu jeder Zeit im Jahr 6300 € hinzuverdienen - da auch mit Höchstversorgung von 71,75 % !
In der Regel kannst Du aber auch noch mehr verdienen. Ich würde beim Dienstherrn nachfragen, sollte bei Dir doch auch die BAnst PT sein, wie hoch Deine Hinzuverdienstgrenze ohne Anrechnung ist (geht auch per Mail - siehe Bezügemitteilung), dann hast Du es schwarz auf weiß.
Ein Minijob muss man als Pensionär nur anzeigen - er ist nicht genehmigungspflichtig, soweit Du nicht in direkter und unmittelbarer Konkurrenz zu deinem ehemaligen Dienstherr stehst. Also einfach anzeigen und dann loslegen. Im neuen Jahr musst Du deinem Dienstherr deine weiteren Einnahmen angeben, dann wird kurz geprüft ob es zu einer Anrechnung kommt...
In deinem aktuellen Fall aber zu 100 % nicht.
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Re: 450 Euro Job
Hallo Birdseed,
das kann man so pauschal nicht sagen. Erstens ist es abhängig davon, ob Du einen Minijob im haushaltsnahen Bereich oder bei einer Firma ausübst. Im ersten Fall macht es meiner Meinung nach keinen Sinn, da der Beitrag für die RV meines Wissens für den AN 15 % beträgt. Wenn Du bei einer Firma angestellt ist, sind die Beiträge für die RV aber nur 3,6 %.
Die 67 € bei voller Ausnutzung von 450 € würde ich anders anlegen...
Auch kommt es darauf an, wie hoch dein Pensionssatz ist. Bei 71,75 % und weiteren Einkünften die jährlich 6300 € übersteigen, kann es schon mal zur Anrechnung kommen. Ich würde mich einmal erkundigen und wenn Du doch in die RV einzahlen willst, ob Du freiwillige Einzahlungen leisten kannst. Das kommt bei jedem auf den individuellen Anspruch an, denn diese freiwilligen Einzahlungen werden nicht bei den Pensionsbezügen angerechnet.
In deinem Fall würde ich mich mal an einen Rentenberater wenden, die auch vor Ort tätig sind - oder direkt bei der RV anrufen. Die haben dann auch Deine Daten vorliegen und können Deinen individuellen Fall bezüglich der Möglichkeit der Einzahlung in die Rentenkasse, mit Sicherheit verbindlich prüfen.
Kannst ja hier mal eine Nachricht geben, wenn Du was rausbekommen hast...
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Re: 450 Euro Job
In der RV müssen mindestens 60 Monate eingezahlt werden, damit ein Rentenanspruch besteht!
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Re: 450 Euro Job
Der Fragesteller hat von 1973 bis 1991 in die RV eingezahlt, daher sollte das kein Problem sein mit der Rentenanwartschaft und somit besteht in jedem Fall ein Rentenanspruch. Mit dem jährlichen Nachweis der RV weiß man auch genau, wie hoch die monatliche Rente aktuell wäre und wie hoch sie prognostiziert ist auf den gesetzlichen Rentenbeginn.Civil Servant hat geschrieben: ↑15.06.2021 09:08 In der RV müssen mindestens 60 Monate eingezahlt werden, damit ein Rentenanspruch besteht!
Bei Birdseed weiß man es nicht, ob und wie lange er in die RV eingezahlt hat...wenn er noch nichts eingezahlt hat, muss man sehen ob eine zukünftige Einzahlung überhaupt Sinn macht...wie so oft, die Beantwortung der Frage kommt auf die jeweilige individuelle Situation an. Ohne weitere Angaben wird man nur in die berühmte Glaskugel schauen können...
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Re: 450 Euro Job
Diese Zeit und dementsprechend die daraus resultierende Rente wird aber bei erreichen des Rentenalters von der jetzigen Pension wieder abgezogen.
Es wird also nicht doppelt gezahlt für diese Zeit. Sprich Rente & Pension. Und Rente geht immer vor Pension. Man kann sich das nicht aussuchen.
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Re: 450 Euro Job
Ich glaube nicht, dass die Rente so hoch sein wird, dass die Pension gekürzt wird. Auch wenn die vollen 71,75 % erreicht wurden, was ich nicht glaube, bleiben immer noch jährlich 525 €. Mit mal 20 Jahren Einzahlung wird das wahrscheinlich nicht reichen, um über die Hinzuverdienstgrenze zu kommen...zeerookah hat geschrieben: ↑16.06.2021 14:29Diese Zeit und dementsprechend die daraus resultierende Rente wird aber bei erreichen des Rentenalters von der jetzigen Pension wieder abgezogen.
Es wird also nicht doppelt gezahlt für diese Zeit. Sprich Rente & Pension. Und Rente geht immer vor Pension. Man kann sich das nicht aussuchen.
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Re: 450 Euro Job
Vielleicht reden wir aneinander vorbei. Von 1973-1991 bekommt er nicht Rente und Pension. Sondern für diese Zeit nur Rente.
Er ist mit 52 Jahren in DU gegangen. Heißt vermutlich 20 Jahre Beamter. Das dürfte doch etwas über Mindestversorgung sein.
Ich glaube nicht das die 500€ Rente die er bekommen würde mit 65 Jahren auf seine Pension oben drauf kommen.
Er ist mit 52 Jahren in DU gegangen. Heißt vermutlich 20 Jahre Beamter. Das dürfte doch etwas über Mindestversorgung sein.
Ich glaube nicht das die 500€ Rente die er bekommen würde mit 65 Jahren auf seine Pension oben drauf kommen.
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Re: 450 Euro Job
$55 Beamt VG 2.1.bzeerookah hat geschrieben: ↑16.06.2021 15:49 Vielleicht reden wir aneinander vorbei. Von 1973-1991 bekommt er nicht Rente und Pension. Sondern für diese Zeit nur Rente.
Er ist mit 52 Jahren in DU gegangen. Heißt vermutlich 20 Jahre Beamter. Das dürfte doch etwas über Mindestversorgung sein.
Ich glaube nicht das die 500€ Rente die er bekommen würde mit 65 Jahren auf seine Pension oben drauf kommen.
"als ruhegehaltfähige Dienstzeit die Zeit vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr bis zum Eintritt des Versorgungsfalles abzüglich von Zeiten nach § 12a und nicht ruhegehaltfähiger Zeiten im Sinne des § 6a, zuzüglich ruhegehaltfähiger Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres sowie der Zeiten, um die sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit erhöht, und der bei der Rente berücksichtigten Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nach Eintritt des Versorgungsfalles"
https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__55.html
Lese ich so, dass der Freibetrag von Renten nach erreichen des Versorgungsfalls dann Null ist. Nur wer vor dem Versorgungsfall Rentenansprüche hat, hat einen Freibetrag (Kappungsgrenze 71,75%).
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Re: 450 Euro Job
Bei Mindestversorgung ist die Hinzuverdienstgrenze sehr hoch. Da kann er mit Nebenjob und Rente einiges zu seiner Pension hinzubekommen...zeerookah hat geschrieben: ↑16.06.2021 15:49 Vielleicht reden wir aneinander vorbei. Von 1973-1991 bekommt er nicht Rente und Pension. Sondern für diese Zeit nur Rente.
Er ist mit 52 Jahren in DU gegangen. Heißt vermutlich 20 Jahre Beamter. Das dürfte doch etwas über Mindestversorgung sein.
Ich glaube nicht das die 500€ Rente die er bekommen würde mit 65 Jahren auf seine Pension oben drauf kommen.
Ich würde aber immer beim Dienstherrn nachfragen, wie hoch die Hinzuverdienstgrenze genau ist - die Antwort kommt relativ zeitnah. Dann muss man im individuellen Fall überlegen, ob neben dem Rentenanspruch (ab 65. Lj.), noch ein Zuverdienst möglich ist - wovon ich aber ausgehe.