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Vom Beamten zum Angestellten

Verfasst: 31. Jan 2021, 13:03
von ede65
Hallo in die Runde,

was wäre wenn ein Beamter auf Lebenszeit A 11 in ein Angestellten (Beschäftigter) im
Öffentlichen Dienst wechselt weil ein lukratives Angebot vorliegt E 14.
Was wäre mit den Pensionsansprüchen, Ruhegehaltsfähigen Zeiten.
Was ist mit der KV könnte ich mit 55 noch in die Gesetzliche KV.
Ich weis Fragen über Fragen. Ich Google auch schon fleißig.
Aber vielleicht hat hier ja jemand das schon hinter sich.

Grüße an alle

Re: Vom Beamten zum Angestellten

Verfasst: 31. Jan 2021, 14:40
von Pipapo
Google nach Nachversicherung und Altersgeld.

Re: Vom Beamten zum Angestellten

Verfasst: 31. Jan 2021, 15:40
von Torquemada
ede65 hat geschrieben: 31. Jan 2021, 13:03
Was ist mit der KV könnte ich mit 55 noch in die Gesetzliche KV.
Da du dich nicht hast befreien lassen, gilt doch die KV-Pflichtversicherung, oder? Nachfragen bei deiner letzten gesetzlichen KV.

Re: Vom Beamten zum Angestellten

Verfasst: 31. Jan 2021, 17:17
von Gertrud1927
Hallo. Ich denke ab 55 ist Schluss mit dem Eintritt in die GKv

Re: Vom Beamten zum Angestellten

Verfasst: 31. Jan 2021, 20:50
von Dienstunfall_L
Unbedingt eine der gesetzlichen KVen kontaktieren und abklären!
(u.a,: vollendetes 55. LJ.?)

Re: Vom Beamten zum Angestellten

Verfasst: 31. Jan 2021, 22:55
von Pipapo
Bei E14 könnte er auch je nach Stufe über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Dann ist nichts mit GKV.

Re: Vom Beamten zum Angestellten

Verfasst: 31. Jan 2021, 22:59
von Pipapo
viewtopic.php?f=8&t=7908&p=48623#p48623

Hier ist auch noch eine Info.