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Hinzuverdienst bei Pensionierung und Scheidung

Verfasst: 27. Jan 2021, 23:49
von albatros299
Hallo,
habe eine Frage zum maximalen Hinzuverdienst nach dem aktiven Vorruhestand. Mir wurde während meines aktiven Dienstes, nach der Scheidung, im Rahmen des Versorgungsausgleichs, ein Betrag zu Gunsten des Ruhegehaltskontos meiner ex Frau abgezogen. Darf ich später diesen Betrag in vollem Umfang zu meinem verminderten Ruhegehalt hinzuverdienen ?
Viele Grüsse
Alex

Re: Hinzuverdienst bei Pensionierung und Scheidung

Verfasst: 31. Jan 2021, 17:58
von mecki111
Hallo,
leider darfst du das nicht. Die Kürzung wegen des Versorgungsausgleichs erfolgt nach Durchführung der Ruhensregelungen.

Re: Hinzuverdienst bei Pensionierung und Scheidung

Verfasst: 31. Jan 2021, 19:23
von zeerookah
Sicher darfst du 6.000€/Jahr dazu verdienen. Wieviel du genau dazu verdienen darfst (ohne Abzüge für dich) rechnet dir deine Versorgungsstelle aus.

Re: Hinzuverdienst bei Pensionierung und Scheidung

Verfasst: 4. Feb 2021, 15:29
von AndyO
zeerookah hat geschrieben: 31. Jan 2021, 19:23 Sicher darfst du 6.000€/Jahr dazu verdienen. Wieviel du genau dazu verdienen darfst (ohne Abzüge für dich) rechnet dir deine Versorgungsstelle aus.
6300 Euro zzgl. 1000 Euro Werbungskostenfreibetrag.