Hallo zusammen,
ist es korrekt, dass sich das Beamtenstatusgesetz zum 01.04.2009 so ändert, dass nun die Altersgrenze (27. Lebensjahr) für die Verbeamtung auf Lebenszeit nicht mehr gültig ist?
Gesetzesänderung zum 01.04.2009
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siehe auch folgender Beitrag:
http://www.beamtentalk.de/ftopic1008.html
http://www.beamtentalk.de/ftopic1008.html
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Kann man leider nicht vergleichen, da die Bundesbeamten ein ganz anderes Gesetz, als die Landesbeamten / Kommunalbeamten haben. Bei denen heißt es Beamtenstatusgesetz.AL1978 hat geschrieben:siehe auch folgender Beitrag:
http://www.beamtentalk.de/ftopic1008.html
In diesem gibt es nämlich in dem Sinne keine Übergangsregelung. Wer seine Probezeit beendet hat, aber noch nicht 27 ist, wird mit in Kraft treten des neuen Gesetzes sofort auf Lebenszeit verbeamtet.
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