Hallo liebe Leser und Forumsmitglieder,
ich hatte in der Elternzeit 70% Beihilfe, hatte dann 2 Jahre 50% und habe jetzt für 3 Jahre wieder 70 %.
Ich habe die Änderung von 70% auf 50% der privaten Krankenversicherung leider vergessen mitzuteilen und habe es nicht gemerkt, weil ich in den letzten Jahren nie beim Arzt war.
Jetzt hatte ich die letzten 2 Jahre natürlich niedrigere Beiträge, da ich bei der PKV nur 30% versichert war...
Was soll ich nun eurer Meinung nach tun?
Die Frist einer Meldung beträgt ja 6 Monate...
Können die mir den Vertrag kündigen? Oder muss ich wenn ich es jetzt melde erneut einer Gesundheitsprüfung unterziehen?
Oder ist es nicht schlimm und ich hatte einfach Glück, dass ich keine größeren Rechnungen hätte, weil die pkv dann nur 30% der Kosten übernommen hätte?
Danke für Tipps
Lg Andi
Erneute Gesundheitsprüfung?
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Re: Erneute Gesundheitsprüfung?
Hatte gerade eine ähnliche Frage mich betreffend: 2017 geheiratet, damals war die Ehefrau nicht versicherungspflichtig beschäftigt --> 55 % behilfeberechtigt, bei der KV also mit 45 % versichert. Zwischenzeitlich ist die Ehefrau seit 2018 versicherungspflichtig beschäftigt, vergessen der KV mitzuteilen --> erneute Gesundheitsprüfung notwendig (Fragenkatalog), danach umstellen zum nächsten 1. eines Monats. Mal schauen, ob und wie es läuft, halte es aber für eher unspektakulär.
Würde in deinem Fall auch lieber mal deinen Ansprechpartner bei der KV anfragen. Eine Kündigung halte ich zwar für unwahrscheinlich, aber da fehlen mir auch die die Erfahrungswerte.
Würde in deinem Fall auch lieber mal deinen Ansprechpartner bei der KV anfragen. Eine Kündigung halte ich zwar für unwahrscheinlich, aber da fehlen mir auch die die Erfahrungswerte.
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Re: Erneute Gesundheitsprüfung?
Verstehe ich Andi418 richtig, dass er derzeit wieder korrekt versichert ist (70 % Beihilfe und 30% PKV)?
Dann würde derzeit doch kein Handlungsbedarf mehr bestehen und er könnte nach den 3 Jahren fristgerecht den Wechsel des Bemessungssatzes von 70% auf 50 % der PKV melden. Ich kenne mich im VVG dahingehend jedoch nicht aus.
Dann würde derzeit doch kein Handlungsbedarf mehr bestehen und er könnte nach den 3 Jahren fristgerecht den Wechsel des Bemessungssatzes von 70% auf 50 % der PKV melden. Ich kenne mich im VVG dahingehend jedoch nicht aus.
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Re: Erneute Gesundheitsprüfung?
Danke für die Antwort. Ja, das ist richtig. Momentan bin ich wieder richtig versichert da ich 70% Beihilfe habe durch die Elternzeit des zweiten Kindes.
Wenn dieses 3 Jahre alt ist, habe ich wieder 50% Beihilfe und muss dann meine Versicherung an passen.
Nur die Frage ist eben, sollte die PKV irgendwann erfahren, dass ich zwischen drin "falsch" versichert war.
Ob die mir dann nachträglich kündigen könnten...
Lg
Andi
Wenn dieses 3 Jahre alt ist, habe ich wieder 50% Beihilfe und muss dann meine Versicherung an passen.
Nur die Frage ist eben, sollte die PKV irgendwann erfahren, dass ich zwischen drin "falsch" versichert war.
Ob die mir dann nachträglich kündigen könnten...
Lg
Andi
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Re: Erneute Gesundheitsprüfung?
Ich habe nur einen Ansprechpartner bei der Versicherung selber....
Den würde ich gerne als letzes fragen
Den würde ich gerne als letzes fragen
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Re: Erneute Gesundheitsprüfung?
Vergiss es einfach. In Deutschland darfst du nicht ohne KV sein. So kann die Versicherung dich nicht kündigen. Ansprechpartner ist die Zentrale und kein einzelner Typ vor Ort......bescheidene Privatansicht...
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Re: Erneute Gesundheitsprüfung?
Ja dass vielleicht nicht, aber sie könnten evtl. meinen Tarif ändern, eine erneute Gesundheitsprüfung veranlassen und dann vielleicht einen teureren oder schlechteren Tarif anbieten...
Dann bin ich ja noch versichert.... nur vieleicht zu schlechteren Konditionen.
Es wäre super, wenn da jemand fundiertes Wissen hätte...
Dann bin ich ja noch versichert.... nur vieleicht zu schlechteren Konditionen.
Es wäre super, wenn da jemand fundiertes Wissen hätte...