Bei welchem Gesundheitsamt zur Untersuchung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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_xtreme_
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Bei welchem Gesundheitsamt zur Untersuchung

Beitrag von _xtreme_ »

Moin zusammen,

ich habe eine Zusage für die Ausbildung als Finanzwirt im m.D in NRW. Jetzt steht mir eine Amtsuntersuchung bevor. Als ich bei meinem zuständigem Gesundheitsamt angerufen habe meinten die, sie wären nicht zuständig da ich die Ausbildung in einem anderem Bundesland mache. Kann es dem Gesundheitsamt nicht egal sein wo ich anfangen werde? Die Untersuchung bekommen sie doch bezahlt!

Weiß jemand von euch, wie das ganze rechtlich aussieht?

LG
beelzebub
Beiträge: 85
Registriert: 19.06.2018 09:19
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Re: Bei welchem Gesundheitsamt zur Untersuchung

Beitrag von beelzebub »

Im Normalfall sollte das Gesundheitsamt am Wohnort zuständig sein, allerdings sollt der Auftrag vom zukünftigen Dienstherren ausgelöst werden. Einfach bei diesem mal nachfragen.
bettelmusikant
Beiträge: 68
Registriert: 06.09.2016 16:53
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Re: Bei welchem Gesundheitsamt zur Untersuchung

Beitrag von bettelmusikant »

Es gilt das Wohnort- oder Dienstortprinzip, beides möglich. Lächerlich, dass sich da manche Gesundheitsämter quer stellen. Dein künftiger Dienstherr sollte mal nachfragen und nicht dir die Organisation überlassen.