Moin zusammen,
ich habe eine Zusage für die Ausbildung als Finanzwirt im m.D in NRW. Jetzt steht mir eine Amtsuntersuchung bevor. Als ich bei meinem zuständigem Gesundheitsamt angerufen habe meinten die, sie wären nicht zuständig da ich die Ausbildung in einem anderem Bundesland mache. Kann es dem Gesundheitsamt nicht egal sein wo ich anfangen werde? Die Untersuchung bekommen sie doch bezahlt!
Weiß jemand von euch, wie das ganze rechtlich aussieht?
LG
Bei welchem Gesundheitsamt zur Untersuchung
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Re: Bei welchem Gesundheitsamt zur Untersuchung
Im Normalfall sollte das Gesundheitsamt am Wohnort zuständig sein, allerdings sollt der Auftrag vom zukünftigen Dienstherren ausgelöst werden. Einfach bei diesem mal nachfragen.
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Re: Bei welchem Gesundheitsamt zur Untersuchung
Es gilt das Wohnort- oder Dienstortprinzip, beides möglich. Lächerlich, dass sich da manche Gesundheitsämter quer stellen. Dein künftiger Dienstherr sollte mal nachfragen und nicht dir die Organisation überlassen.