Frühpensionierung auf eingenen Wunsch (nicht DU)
Verfasst: 4. Jan 2021, 15:15
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zuerst das Wichtigste: ich wünsche allen ein frohes, zuversichtliches und vor allem gesundes Jahr 2021 und bedanke mich schon jetzt für die ein oder andere Antwort zu meinem Anliegen. Vielleicht kann ich mit meiner Expertise an andere Stelle ebenfalls beitragen.
Hier mein Anliegen: ich reise gerne und träume davon, meinen Ruhestand im nicht-europäischen Ausland zu verbringen. Die regulären Gründe einer Pensionierung sind - wie gemeinhin bekannt - die Erreichung der Altersgrenze oder eine Dienstunfähigkeit (z.B. aufgrund eines Dienstunfalles). Nun bewegt mich seit einiger Zeit die Frage, ob eine Pensionierung unter Berücksichtigung der entsprechenden Abzüge auch ohne das Eintreten dieser regulären Gründe möglich ist und wie ich die Höhe des Ruhegehalts berechnen kann. Konkret denke ich darüber nach, im Alter von 50 Jahren Deutschland zu verlassen, um mir mit einer kleinen Pension eine neue Existenz aufzubauen. Für meinen Dienstherrn wäre dies natürlich ein Verlustgeschäft, da nach der normalen Kalkulation weitere 17 Jahre Dienst vorgesehen wären und kein objektiver Grund für eine Versetzung in der Ruhestand vorliegt.
Hat jemand zu dieser Fragestellung Erfahrung oder Kenntnisse, die mir weiterhelfen könnten? Ich möchte ungerne direkt in meiner Behörde anfragen, wie sich vielleicht nachvollziehen lässt.
Ihnen allen einen guten Start in die Woche!
P.S. ich habe das Forum nach ähnlichen Fragestellung durchsucht, bin jedoch nicht fündig geworden. Wenn ich hier etwas übersehen haben sollte, wäre ich für einen Hinweis dankbar.
zuerst das Wichtigste: ich wünsche allen ein frohes, zuversichtliches und vor allem gesundes Jahr 2021 und bedanke mich schon jetzt für die ein oder andere Antwort zu meinem Anliegen. Vielleicht kann ich mit meiner Expertise an andere Stelle ebenfalls beitragen.
Hier mein Anliegen: ich reise gerne und träume davon, meinen Ruhestand im nicht-europäischen Ausland zu verbringen. Die regulären Gründe einer Pensionierung sind - wie gemeinhin bekannt - die Erreichung der Altersgrenze oder eine Dienstunfähigkeit (z.B. aufgrund eines Dienstunfalles). Nun bewegt mich seit einiger Zeit die Frage, ob eine Pensionierung unter Berücksichtigung der entsprechenden Abzüge auch ohne das Eintreten dieser regulären Gründe möglich ist und wie ich die Höhe des Ruhegehalts berechnen kann. Konkret denke ich darüber nach, im Alter von 50 Jahren Deutschland zu verlassen, um mir mit einer kleinen Pension eine neue Existenz aufzubauen. Für meinen Dienstherrn wäre dies natürlich ein Verlustgeschäft, da nach der normalen Kalkulation weitere 17 Jahre Dienst vorgesehen wären und kein objektiver Grund für eine Versetzung in der Ruhestand vorliegt.
Hat jemand zu dieser Fragestellung Erfahrung oder Kenntnisse, die mir weiterhelfen könnten? Ich möchte ungerne direkt in meiner Behörde anfragen, wie sich vielleicht nachvollziehen lässt.
Ihnen allen einen guten Start in die Woche!
P.S. ich habe das Forum nach ähnlichen Fragestellung durchsucht, bin jedoch nicht fündig geworden. Wenn ich hier etwas übersehen haben sollte, wäre ich für einen Hinweis dankbar.