Seite 1 von 1

Zahnkrone PKV und Beihilfe

Verfasst: 3. Dez 2020, 16:40
von KarateRider1708
Hallo zusammemn,
ich benötige laut meinem Zahnarzt leider 3 Kronen.
Ich bin bei der Debeka im Unksex Tarif versichert und bekomme 50% Beihilfe.
Werde ich alle Aufwendungen erstattet bekommen?

Re: Zahnkrone PKV und Beihilfe

Verfasst: 3. Dez 2020, 17:26
von Ruheständler
normaler Weise reicht man vor der Behandlung beim Zahnarzt einen Heil und Kostenplan ein, erst nach Info der Übernahmekosten von der PKV und der Beihilfe lässt man den Zahnarzt anfangen, damit erspart man sich unangenehme Überraschungen bei der Rechnung.👍
Gruß vomRuheständler

Re: Zahnkrone PKV und Beihilfe

Verfasst: 3. Dez 2020, 17:40
von KarateRider1708
Okay also gehen Sie auch davin aus, dass keine komplette Übernahme erfolgt?

Re: Zahnkrone PKV und Beihilfe

Verfasst: 3. Dez 2020, 17:59
von Pipapo
Allein bei den Laborkosten zahlt die Beihilfe „nur“ 40%. In der Regel werden die Arztkosten erstattet, die Kosten für die Krone aber nur teilweise.
Für die Beihilfe einfach mal bei google Beihilfe Bund Zahnkrone eingeben. Und für die Debeka hast du doch sicher die Leistungen in deinem Versicherungsvertrag stehen.

Re: Zahnkrone PKV und Beihilfe

Verfasst: 4. Dez 2020, 06:19
von GFunkt
Pipapo hat geschrieben: 3. Dez 2020, 17:59 Allein bei den Laborkosten zahlt die Beihilfe „nur“ 40%.
Das ist so nicht ganz richtig. Die Material- und Laborkosten sind bei den meisten Beihilfevorschriften zu 40% beihilfefähig, die mit dem jeweiligen Bemessungssatz erstattet werden. Gezahlt werden bei z.B. 100€ Laborkosten und 50% Bemessungssatz dann im Ergebnis 20€.

Re: Zahnkrone PKV und Beihilfe

Verfasst: 4. Dez 2020, 06:30
von GFunkt
In NRW sind zahntechnische Leistungen nach § 9 GOZ bei der Versorgung mit Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen zu 70% beihilfefähig (§ 4 Abs. 2 c) BVO NRW).

Re: Zahnkrone PKV und Beihilfe

Verfasst: 4. Dez 2020, 08:07
von KarateRider1708
Danke :)

Re: Zahnkrone PKV und Beihilfe

Verfasst: 4. Dez 2020, 10:02
von sulzfluh
GFunkt hat geschrieben: 4. Dez 2020, 06:30 In NRW sind zahntechnische Leistungen nach § 9 GOZ bei der Versorgung mit Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen zu 70% beihilfefähig (§ 4 Abs. 2 c) BVO NRW).
Nicht zu vergessen:

Die Beihilfenverordnung NRW (BVO) sieht eine Begrenzung der finanziellen Belastung der Beihilfeberechtigten vor (Belastungsgrenze, § 15 BVO).

Hierbei dürfen:
die Kostendämpfungspauschale (§ 12a BVO),
der Eigenanteil zahntechnischer Leistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen (§ 4 Absatz1 Nr. 1 Satz 7 BVO) und
die Selbstbehalte bei Inanspruchnahme von Wahlleistungen (z. B. 2-Bett-Zimmer, Chefarztbehandlung) im Krankenhaus (§ 4 Absatz 1 Nr. 2 Satz 2 und 3 BVO)
im Kalenderjahr insgesamt 1,5 % der Bruttojahresdienstbezüge des Beihilfeberechtigten nicht übersteigen. Maßgeblich sind dabei grundsätzlich die Bezüge des Vorjahres.

Ist die Belastungsgrenze erreicht, sind die Labor- und Materialkosten eines Zahnersatzes zu 100% im Rahmen des persönlichen Bemessungssatzes beihilfefähig.

Re: Zahnkrone PKV und Beihilfe

Verfasst: 5. Dez 2020, 00:16
von Ozymandias
Heil- ud Kostenpläne sind so eine Sache für sich.
Plötzlich stellt sich raus es sind ein oder zwei Zähne mehr kaputt. Aus einem 3500 Euro Kostenplan werden plötzlich 7500 Euro.

Re: Zahnkrone PKV und Beihilfe

Verfasst: 28. Dez 2020, 16:12
von connigra
Ich habe mir erst im November eine Krone verpassen lassen. Die Zahnarztkosten wurden komplett übernommen. Die Laborkosten wurden zu 40% von Kasse und Beihilfe übernommen. 60 % von 824 € Laborkosten war also Eigenanteil.
Bei 824 Euro Laborkosten verbleibt als Eigenanteil von 494 €. Da ich die Zusatzversicherung sprich Ergänzungsstufe 1 abgeschlossen habe, wurden weitere 30% von den 824 € übernommen, so dass ich am Ende 247 Euro selber tragen musste. Ich hätte aber die Möglichkeit gehabt, durch Abschluss der Ergänzungsstufe2 weitere 30% erstattet zu bekommen, so dass gar kein Eigenanteil fällig gewesen wäre. Allerdings hätte ich dann schon 3 Jahre die Versicherungsbeiträge bezahlen müssen um in den vollen Genuss zu kommen.


Generell gilt: 40% der Laborkosten werden bezahlt, der Rest ist Eigenanteil, außer du hast eine private Zusatzversicherung. Ich bin Post B und Beihilfeversichert

Re: Zahnkrone PKV und Beihilfe

Verfasst: 29. Dez 2020, 00:13
von Herm
Änderung der Bundesbeihilfeverordnung 2021:
Entstandene Aufwendungen für Auslagen, Material- und Laborkosten bei zahnärztlicher Behandlung sind zu 60 Prozent beihilfefähig.
Eine Krone im Januar 2021 hätte weniger gekostet...

Re: Zahnkrone PKV und Beihilfe

Verfasst: 7. Jan 2021, 21:45
von Acta
Beihilfe.bund.de

Weitere Informationen:
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bun ... _node.html

Re: Zahnkrone PKV und Beihilfe

Verfasst: 13. Apr 2021, 21:26
von ROI Bär
Gewöhnlicher Zahnersatz (Kronen, Brücken) sollte beihilferechtlich keine Probleme bereiten. Die Material- und Laborkosten sind allerdings nur zu 60% beihilfefähig. Dies gilt für ab 1.1.21 entstandene Aufwendungen.

Beispiel für 3 Zahnkronen:
Zahnärztliches Honorar: 1.000 Euro (zu 100% beihilfefähig) Beihilfe: 500 Euro
Materialkosten für 3 Zahnkronen: 3x 800 Euro (zu 60% beihilfefähig; also 1.440 Euro) Beihilfe: 720 Euro

1.220 Euro Beihilfezahlung bei einem Gesamtrechnungsbetrag von 3.400 Euro

Re: Zahnkrone PKV und Beihilfe

Verfasst: 14. Apr 2021, 08:01
von KarateRider1708
Perfekt, danke!