Zählt der Werkdienst als AVD??
Verfasst: 7. Nov 2020, 15:18
Hallo zusammen. Ich habe die Frage, ob Werkdienstler im Sinne der RV d. JM vom 9. Oktober 2013 (4400 – IV. 75) als AVDler zu sehen sind.
Hier heisst es in Punkt 2.1.2, dass ALLE Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes grundsätzlich gleichmäßig zum Wochenenddienst und zum Dienst an Feiertagen heranzuziehen sind. Ausnahmen können im Rahmen einer Dienstvereinbarung zugelassen werden.
Müssen hiernach also auch Werkdienstler am Wochenende arbeiten?
Klasse wäre, wenn jemand die rechtliche Grundlage dafür nennen kann.
Danke schonmal.
Hier heisst es in Punkt 2.1.2, dass ALLE Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes grundsätzlich gleichmäßig zum Wochenenddienst und zum Dienst an Feiertagen heranzuziehen sind. Ausnahmen können im Rahmen einer Dienstvereinbarung zugelassen werden.
Müssen hiernach also auch Werkdienstler am Wochenende arbeiten?
Klasse wäre, wenn jemand die rechtliche Grundlage dafür nennen kann.
Danke schonmal.