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Anzeige wegen Nötigung

Verfasst: 2. Nov 2020, 21:29
von Micherla661983
Irrtümlich und zu Unrecht durch reine Anwesenheit, bekommt ein Beamter mit den anderen eigentlichen Verursachern, eine Anzeige wegen Nötigung. Aktuell alles noch in Ermittlungsverfahren. Das Verfahren wird auch 10pro eingestellt. In wie weit erfährt der Dienstherr darüber, bzw muss man das dem Dienstherren melden, trotz Unschuld bzw Einstellung?