Ich hab über die Suche leider nichts derartiges gefunden..
Ich bin momentan A6 Beamter Verwaltungssekretär auf Probe. (z.A. ist schon weggefallen)
Jetzt wurde mir eine Stelle angeboten mit der ich in A9 eingestellt werden soll.
Hört sich schön an, aber meines Wissens (und auch auf Nachlesen im neuen BayBG) heißts ja, dass ich keine Ämter die zu durchlaufen sind überspringen darf.
Bin ich jetzt da falsch, oder könnte ich wie ich meine höchstens in A7 angestellt werden. Was würde mir blühen, wenn ich doch auf A9 eingestellt werde. (Ich bin zu jung, als dass ich von eigener Kraft auch mit jährlicher Beförderung auf A9 kommen hätte können).
Gäb es eine andere Möglichkeit (z.B. über andere Laufbahngruppe gehobener Dienst), wobei ich da doch sicher wieder die Schulbank drücken müsste.
Was würde mir blühen, falls man mich auf A9 einstellen würde und das würde bekannt werden. Ausstellung? Zurückstufung? Rückzahlung zu viel bezahltes Gehalt?
Falls es die Möglichkeit gäbe auf EG9 nach dem neuen TVÖD rein zu kommen, sollte ich das bevorzugen?
Ich hoff mal auf zahlreiche Antworten und Anregungen.
Danke schon mal

PS: ach ja. Die beschriebene Stelle ist natürlich bei einer anderen Gemeinde. Nicht bei der selben.