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rechtswidrige Zurruhesetzung - Schadenersatz und Urlaubsanspruch

Verfasst: 22. Okt 2020, 17:55
von KölnerBub
Guten Abend ins Forum,
ich habe einmal zwei Fragen die nach der Feststellung der rechtswidrigen Zurruhesetzung, Gerichtsurteil durch das OLG, aufkommen.
1. Nach der Nachzahlung der DT AG und Rückforderung durch die BAnst PT in 2020 fehlen im Delta aktuell noch 27500 € - die Steuerlast bzw. erhöhte Steuerrückzahlung noch nicht eingerechnet. Nach einer vorsichtigen Schätzung mit einer Berechnung, werden am Ende noch ca. 12000 € fehlen, wenn im nächsten Jahr die EkSt-Erklärung für 2020 eingereicht wird und es dann eine hohe Nachzahlung geben wird.
Kann dieses Delta von 12000 € als Schadenersatz bei der DT AG geltend gemacht werden, da die DT AG ursächlich für die rechtswidrige Zurruhesetzung verantwortlich ist.

2. Was ist mit dem Urlaub im Jahr der Zurruhesetzung und in den 2,75 Folgejahren, in der man im Ruhestand war ?
Zumindest der unionsrechtliche Mindesturlaub für diese Jahre müssten eigentlich wieder aufleben oder man hat einen Anspruch auf Auszahlung. Wobei das Aufleben wohl die besserer Variante ist, da bei einer Auszahlung wieder eine hohe Steuerlast mit StKl. 6 aufkommt.

Vielleicht gibt es hier im Forum "Experten" oder auch Kolleg/innen, die einen solchen Fall schon mal selber erlebt oder diese im Kollegenkreis mitbekommen haben.

Vielen Dank und eine gute Zeit

Re: rechtswidrige Zurruhesetzung - Schadenersatz und Urlaubsanspruch

Verfasst: 22. Okt 2020, 18:09
von Dienstunfall_L
Hallo

Evtl. hast du eine Rechtsschutzversicherung. Evtl. kannst du die Fragen bei einem anwaltlichen Beratungsgespräch (Erstberatung ~ 250€) klären oder Auskünfte des Forums absichern.

Zu 2 habe ich die Einschätzung (kein Wissen!), dass ein Urlaubsanspruch nicht besteht bzw. rückwirkend entsteht für eine Zeit, in der kein Dienst geleistet wurde.

Zu 1 und 2:
Ich würde suchen, in welchem Gesetz die Reaktivierung geregelt ist und ob Schadensersatz überhaupt vorgesehen ist.

Re: rechtswidrige Zurruhesetzung - Schadenersatz und Urlaubsanspruch

Verfasst: 26. Okt 2020, 18:03
von KölnerBub
Hallo,
es ist eine Rechtschutzversicherung vorhanden, möchte diesen Fall aber nicht über die Rechtschutzversicherung abwicklen - wenn zu viele Rechtschutzfälle aufkommen, kann es auch mal zu einer Kündigung seitens der Rechtschutzversicherung kommen.

Die Reaktivierung ist im § 46 BBG geregelt, weiterführende Hinweise gib es im Rundschreiben zur Dienstunfähigkeit. Es gibt meines Wissens aber kein Gesetz oder eine andere sonstige Regelung, wo ein Schadenersatz bei einer Rechtswidrigkeit vorgesehen wird. Das muss über eine individuelle Klage beansprucht werden und dann ist diese Grundsatzentscheidungen für weitere Fälle heranziehbar.
Hier kann man entweder auf eine fehlende Fürsorgepflicht des Dienstherrn abstellen, weil er eine rechtswidrige Zuruhesetzung erlassen hat - wird vermutlich aber schwer werden, weil der Dienstherr ja laut eigenen Angaben keine Verfehlungen sieht.
Zielführender wird vermutlich sein, dass man nach neuer europäischer Rechtsvorgabe einen Anspruch auf den Mindesturlaub von 20 Tagen pro Jahr hat. Nach der EUrlV im Deutschen Recht verfällt der Urlaub spätestens am 31.03. des Folgejahr - nach EU-Recht gibt es aber seit Anfang 2020 neue Regelungen und Vorgaben.

Re: rechtswidrige Zurruhesetzung - Schadenersatz und Urlaubsanspruch

Verfasst: 27. Okt 2020, 16:14
von Z4Hansi
Hallo! Wie willst Du das ohne Anwalt durchsetzen? Einige Rechtschutzversicherungen haben eine kostenlose Beratungshotline oder die ERSTE anwaltliche Beratung ist kostenlos. Wenn du schon ne Versicherung hast dann nutze sie auch. Es geht ja auch um einiges. Alles Gute

Re: rechtswidrige Zurruhesetzung - Schadenersatz und Urlaubsanspruch

Verfasst: 28. Okt 2020, 10:24
von KölnerBub
Z4Hansi hat geschrieben: 27. Okt 2020, 16:14 Hallo! Wie willst Du das ohne Anwalt durchsetzen? Einige Rechtschutzversicherungen haben eine kostenlose Beratungshotline oder die ERSTE anwaltliche Beratung ist kostenlos. Wenn du schon ne Versicherung hast dann nutze sie auch. Es geht ja auch um einiges. Alles Gute
Hallo Hansi,
ich möchte hier im Forum erst einmal wissen, ob das schon mal vorgekommen ist und ob einer damit Erfolg hatte. Wenn hier keine Aussicht auf Erfolg bestehen würde, würde ich auch nicht meine Rechtschutzversicherung damit "belasten". Belasten in dem Sinne, dass bei mehrfacher Inanspruchnahme die Versicherung von sich aus kündigen kann - das ist nichts Außergewöhnliches und ist in jedem Vertrag in den VB`s hinterlegt.

Einen Anspruch beim Dienstherr auf eine Nachzahlung und Schadenersatz, dann mit Anspruch auf den Urlaub ist keine Hexerei, dann gegen eine mögliche Entscheidung Widerspruch einlegen ist auch kein Problem. Problematisch wird es erst für einen Rechtslaien, wenn es um die Klage geht mit Form der Klage, Begründung und Stellung eines ordnungsgemäßen Antrag im Klageverfahren. Ab dem Klageverfahren geht es nicht mehr ohne Anwalt, soweit bin ich auch schon.

Die Hinweise, dass ich mir einen Rechtsanwalt nehmen soll, bringen mich nicht weiter - denn soweit war ich auch schon und dann hätte ich hier kein Thema eröffnen müssen. Ich wollte einfach wissen, ob in diesem Forum von Kolleg/innen Erfahrungen diesbezüglich vorgekommen sind und wie es ausgegangen ist.

Re: rechtswidrige Zurruhesetzung - Schadenersatz und Urlaubsanspruch

Verfasst: 28. Okt 2020, 11:52
von Dienstunfall_L
Die Rechtsschutzstelle deiner Gewerkschaft kann dir vielleicht deine Fragen beantworten. Vielleicht findest du aber auch hier noch Antworten von Betroffenen, die reaktiviert wurden oder Fachleuten.

Re: rechtswidrige Zurruhesetzung - Schadenersatz und Urlaubsanspruch

Verfasst: 1. Nov 2020, 10:17
von KölnerBub
Dienstunfall_L hat geschrieben: 28. Okt 2020, 11:52 Die Rechtsschutzstelle deiner Gewerkschaft kann dir vielleicht deine Fragen beantworten. Vielleicht findest du aber auch hier noch Antworten von Betroffenen, die reaktiviert wurden oder Fachleuten.
Dafür muss man aber Mitglied in der Gewerkschaft sein.
Aber auch wenn, darf die Gewerkschaft ja einem Mitglied nicht mitteilen, ob und wer davon Betroffen ist - rein schon aus Datenschutzgründen.

Re: rechtswidrige Zurruhesetzung - Schadenersatz und Urlaubsanspruch

Verfasst: 25. Nov 2020, 18:12
von bahnbiajotta
Die Erfolgsaissicht ist Null.
Es gibt ein Urteil darüber.
Dort war der Sachverhalt so, dass die Zuruhesetzung dazu führte, dass der Beamte insolvenz anmelden musste.
Er woltte auch Schadensersatz und hat verloren.
Die Argumetation des Gerichtes: Der DIenstherr hat die Vorschriften eingehalten, das BBG sieht vor, dass die Bezüge mit Ende des Monats des Bescheides einbehalten werden. Durch die Auszahlung der restlichen Besoldung ist die Pflicht erfüllt.