Zahnersatz

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vossloch
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Registriert: 10. Feb 2012, 10:36
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Zahnersatz

Beitrag von vossloch »

Bei gesetzlich Krankenversicherten erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnersatz ab dem 01.10.2020 um 10%.
Tut sich da auch bei der Beihilfe/Postbeamtenkrankenkasse etwas?
ISDNforever
Beiträge: 100
Registriert: 23. Nov 2018, 09:47
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Re: Zahnersatz

Beitrag von ISDNforever »

Die BBhV wurde nicht geändert.

"Bei Füllungen, Zahnersatz und Implantaten erstatten wir Ihnen Auslagen sowie Material- und Laborkosten grundsätzlich zu 40 Prozent" gilt weiterhin. Direkter Vergleich mit Regelversorgung und Festzuschuss nicht möglich.
hwalther
Beiträge: 98
Registriert: 29. Sep 2013, 20:47
Behörde: DBP

Re: Zahnersatz

Beitrag von hwalther »

Hallo,

aus "beihilfedienste.de" entnommen:

Die Grundlage für die Erstattung zahnärztliche Leistungen ist die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Jeder Zahnarzt ist verpflichtet, seine Rechnung nach den Bestimmungen der GOZ zu erstellen. Hierbei wird unterschieden zwischen zahnärztlichem Honorar und medizinisch-technischen Leistungen, Auslagen und Material- und Laborkosten.

Das zahnärztliche Honorar erstatten wir bis zum 2,3-fachen Satz, in begründeten Ausnahmen auch bis zum 3,5-fachen Steigerungsfaktor, der GOZ. Wenn es nach der GOZ vorgesehen ist, können bestimmte medizinisch-technische Leistungen, wie beispielsweise Röntgen, nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zum 1,8-fachen bzw. 2,3-fachen Satz, in begründeten Ausnahmen auch bis zum 2,5-fachen beziehungsweise 3,5-fachen Steigerungsfaktor, erstattet werden.

Außerdem können Ihnen Material- und Laborkosten entstehen. Bei Füllungen, Zahnersatz und Implantaten sind Auslagen sowie Material- und Laborkosten grundsätzlich zu 60 Prozent erstattungsfähig. Daher müssen Sie 40 Prozent dieser Kosten als Selbstbehalt tragen. Im Zusammenhang mit allen anderen Leistungen, beispielsweise Parodontalbehandlungen, sind diese Aufwendungen zu 100 % erstattungsfähig.

Wenn Sie ihre Rechnung einreichen fügen Sie bitte einen Nachweis für Auslagen und Material- und Laborkosten bei.


Das ist der Beihilfebereich der Postbeamtenkrankenkasse.

40% der MATERIAL- und LABOR-kosten muss man selbst tragen. Bei mehreren Implantaten kommt da schon was zusammen. Wer bei der PostbeaKK komplett versichert ist, hat da vielleicht bessere Optionen, als die, die nur Beihilfe haben und anderweitig krankenversichert sind. Das kommt aber wohl auf den Einzelfall an.
Zahnärztliche Leistungen werden voll übernommen. Also z.B. der 'Einbau' der Implantate, etc.
Ein detaillierter Kostenvoranschlag dürfte unumgänglich sein, um hier Sicherheit zu haben.
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