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Vordienstzeiten Ruhegehaltfähige Dienstzeit

Verfasst: 21. Sep 2020, 10:24
von Kornblume
Hallo,

ich habe mal eine Frage zu folgendem fiktiven Fall:

A absolviert ein Referendariat im Beamtenverhältnis auf Widerruf beim Land X. Dies war für A die erste Berufung in ein Beamtenverhältnis.

Im Anschluss daran entscheidet A sich für einen Berufs- und Laufbahnwechsel und tritt daher (nach einer kurzen Zwischenzeit ohne Beamtenverhältnis) in den 3-jährigen Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst bei einer Bundesbehörde ein, wiederum als Beamtin auf Widerruf.
Diesen schließt A mit der bestandenen Laufbahnprüfung ab und ist direkt im Anschluss daran weiterhin bei der Bundesbehörde in der Laufbahn des gehobenen Dienstes tätig.

Nun legt die Personalstelle die ruhegehaltfähige Dienstzeit fest.

Dabei stellt sich aber die Frage: Was passiert mit der Zeit des Referendariats? A war währenddessen ja auch schon in einem Beamtenverhältnis, also müsste diese Zeit auch als ruhegehaltfähige Dienstzeit anerkannt werden, oder? Erfolgt eine Anerkennung als ruhegehaltfähige Dienstzeit nach § 6 BeamtVG?

Über Hilfe zu diesem etwas ungewöhnlichen Fall würde ich mich sehr freuen!

Re: Vordienstzeiten Ruhegehaltfähige Dienstzeit

Verfasst: 21. Sep 2020, 11:33
von GFunkt
Aus welchem Grund sollte die ruhegehaltfähige Dienstzeit festgesetzt werden, wenn der Versorgungsfall noch gar nicht eingetreten ist? Sehr fiktiv!

Re: Vordienstzeiten Ruhegehaltfähige Dienstzeit

Verfasst: 21. Sep 2020, 12:52
von Kornblume
Ja, der Versorgungsfall ist fiktiv 8-) und tatsächlich noch nicht eingetreten, aber in meiner Behörde wird während der Probezeit ein Bescheid erteilt, in dem entschieden wird, ob Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit anerkannt werden können oder nicht.
Dabei ist diese Frage aufgetaucht..

Re: Vordienstzeiten Ruhegehaltfähige Dienstzeit

Verfasst: 21. Sep 2020, 13:23
von GFunkt
Kornblume hat geschrieben: 21. Sep 2020, 12:52 ... in meiner Behörde wird während der Probezeit ein Bescheid erteilt, in dem entschieden wird, ob Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit anerkannt werden können oder nicht. ...
Sehr ungewöhnlich und von Gesetzes wegen nicht vorgesehen, da für die Anrechnung von Beamtenzeiten § 6 BeamtVG maßgeblich ist und eine Vorabentscheidung nur für "Kann-Dienstzeiten" nach §§ 10, 11, 12 BeamtVG auf Antrag vorgesehen ist, vgl. § 49 Abs. 2 BeamtVG.

Re: Vordienstzeiten Ruhegehaltfähige Dienstzeit

Verfasst: 21. Sep 2020, 14:32
von Kornblume
Ja, es kommt mir auch ungewöhnlich vor..
Habe so einen Bescheid bekommen und es ist nur die Zeit ab dem Beginn der Laufbahnausbildung gehobener Dienst bei der Bundesbehörde (bei der ich jetzt noch bin) als ruhegehaltfähige Dienstzeit (§ 6 BeamtVG) aufgeführt.

Das Referendariat taucht hingegen überhaupt nicht auf. "Andere anerkennungsfähige Zeiten nach §§ 6-12 BeamtVG sind nicht vorhanden".. Bei anderen Personen, die in der gleichen Behörde tätig sind und auch diesen Bescheid bekommen haben, wurde auf dem gleichen Bescheid aber zB auch Zivildienst nach § 8 BeamtVG anerkannt.

Deshalb wundert es mich, warum in meinem Bescheid das Referendariat jetzt gar nicht erwähnt wird.. interessant, dass so ein Bescheid eigentlich von Gesetzeswegen gar nicht vorgesehen ist! Aber jetzt, wo ich so einen Bescheid bekommen habe, möchte ich auch, dass er vollständig ist :-) Oder verstehe ich es falsch?

Über Hilfe würde ich mich freuen :-)

Re: Vordienstzeiten Ruhegehaltfähige Dienstzeit

Verfasst: 21. Sep 2020, 14:46
von Pipapo
Wie wäre es denn, einfach mal bei der Personalstelle nachzufragen?

Re: Vordienstzeiten Ruhegehaltfähige Dienstzeit

Verfasst: 6. Okt 2020, 11:37
von Kornblume
Ja, ich habe dort jetzt jemanden erreicht :-) und konnte meine Frage klären. Es ist tatsächlich so, dass der Bescheid unvollständig war.. Das wird jetzt aber noch korrigiert :-) Danke schonmal für alle Antworten hier :-)