Vordienstzeiten Ruhegehaltfähige Dienstzeit
Verfasst: 21. Sep 2020, 10:24
Hallo,
ich habe mal eine Frage zu folgendem fiktiven Fall:
A absolviert ein Referendariat im Beamtenverhältnis auf Widerruf beim Land X. Dies war für A die erste Berufung in ein Beamtenverhältnis.
Im Anschluss daran entscheidet A sich für einen Berufs- und Laufbahnwechsel und tritt daher (nach einer kurzen Zwischenzeit ohne Beamtenverhältnis) in den 3-jährigen Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst bei einer Bundesbehörde ein, wiederum als Beamtin auf Widerruf.
Diesen schließt A mit der bestandenen Laufbahnprüfung ab und ist direkt im Anschluss daran weiterhin bei der Bundesbehörde in der Laufbahn des gehobenen Dienstes tätig.
Nun legt die Personalstelle die ruhegehaltfähige Dienstzeit fest.
Dabei stellt sich aber die Frage: Was passiert mit der Zeit des Referendariats? A war währenddessen ja auch schon in einem Beamtenverhältnis, also müsste diese Zeit auch als ruhegehaltfähige Dienstzeit anerkannt werden, oder? Erfolgt eine Anerkennung als ruhegehaltfähige Dienstzeit nach § 6 BeamtVG?
Über Hilfe zu diesem etwas ungewöhnlichen Fall würde ich mich sehr freuen!
ich habe mal eine Frage zu folgendem fiktiven Fall:
A absolviert ein Referendariat im Beamtenverhältnis auf Widerruf beim Land X. Dies war für A die erste Berufung in ein Beamtenverhältnis.
Im Anschluss daran entscheidet A sich für einen Berufs- und Laufbahnwechsel und tritt daher (nach einer kurzen Zwischenzeit ohne Beamtenverhältnis) in den 3-jährigen Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst bei einer Bundesbehörde ein, wiederum als Beamtin auf Widerruf.
Diesen schließt A mit der bestandenen Laufbahnprüfung ab und ist direkt im Anschluss daran weiterhin bei der Bundesbehörde in der Laufbahn des gehobenen Dienstes tätig.
Nun legt die Personalstelle die ruhegehaltfähige Dienstzeit fest.
Dabei stellt sich aber die Frage: Was passiert mit der Zeit des Referendariats? A war währenddessen ja auch schon in einem Beamtenverhältnis, also müsste diese Zeit auch als ruhegehaltfähige Dienstzeit anerkannt werden, oder? Erfolgt eine Anerkennung als ruhegehaltfähige Dienstzeit nach § 6 BeamtVG?
Über Hilfe zu diesem etwas ungewöhnlichen Fall würde ich mich sehr freuen!