Abzüge von Pension bei Teilzeit

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T-fix
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Abzüge von Pension bei Teilzeit

Beitrag von T-fix »

Hallo,
ich bitte um Entschuldigung, falls dieses Thema hier schon häufiger angesprochen wurde, konnte es über die Suche aber nicht finden.
Mein Anliegen: Meine Frau ist Lehrerin in Hamburg, noch ein paar Jahre vom Ruhestand entfernt, aber mit zunehmendem Alter unter Stress leidend. Auf Teilzeit zu gehen, wäre offenbar mit großen Einbußen verbunden, da die Pension davon abhängt, welches Endgehalt sie am Schluss bezieht. Sie hat ihr ganzes Berufsleben bisher Vollzeit gearbeitet. Eine solche Regelung würde meiner Meinung nach eine enorme Ungerechtigkeit bedeuten. Ist das tatsächlich so?
Gertrud1927
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Re: Abzüge von Pension bei Teilzeit

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Ich denke Du bist da nicht ganz richtig informiert.
Die Pension gibt es nicht von dem Teilzeitgehalt sondern vom Vollzeitgehalt.
Die Teilzeit wird aber in der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit nur anteilig berücksichtigt.
Schau man mal ins BeamtVG deines Landes.
T-fix
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Re: Abzüge von Pension bei Teilzeit

Beitrag von T-fix »

Okay, das klingt nachvollziehbar - und deutlich angenehmer :)
Wenn meine Frau also beispielsweise die letzten drei Jahre vor dem Ruhestand nur noch 50 % arbeiten würde, gingen genau diese drei Jahre mit 50 % in die Gesamtrechnung ein?
Gertrud1927
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Re: Abzüge von Pension bei Teilzeit

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Ich weiß jetzt nicht was in Deiner Gesamtrechnung ist.
Die ruhegehaltsfähige Dienstzeit zählt in der Zeit nur halb. Von 3 Jahren Dienstzeit in Teilzeit sind bei Ihr dann nur 1,5 ruhegehaltsfähig.
Ich weiß jetzt nicht wie alt sie ist und wieviel Jahre Sie zusammen bekommt. Aber wenn insgesamt bei der Pensionierung 40 Jahre ruhegehaltsfähig werden fehlt Ihr nichts durch die Teilzeit.. Das wären 71,75 vom Vollzeitgehalt und das ist das Höchste.
T-fix
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Re: Abzüge von Pension bei Teilzeit

Beitrag von T-fix »

Hallo,
vielen Dank für die Erklärung. So hatte ich es verstanden, und es entspricht ja auch dem "Punktesammeln" bei der gesetzlichen Rentenversicherung (so wie es für mich als Angestelltem in der Privatwirtschaft gilt). Unabhängig davon, was im Detail am Ende rauskommt, ist das Entscheidende für uns, dass dieses Missverständnis ausgeräumt wird, meine Frau müsste bis zum Schluss in Vollzeit arbeiten, weil sie sonst einen großen Teil ihrer Pension verlieren würde.
Einen schönen Tag noch.
Gertrud1927
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Re: Abzüge von Pension bei Teilzeit

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Ich hab doch gerade geschrieben in meinem letzten Satz das sie vielleicht nichts an ihrer Pension verliert wenn sie schon länger Beamtin ist.
Und wenn. 1.5 Dienstjahre Verlust ist etwa 2.7% der Ruhegehaltsfähigen Bezüge. Ich schätze mal 4500 * 2,7% wären etwa 120E weniger.
Ozymandias
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Re: Abzüge von Pension bei Teilzeit

Beitrag von Ozymandias »

Wichtig ist auch wann die Frau Beamtin wurde, wenn noch keine Versorgungsauskunft vorliegt.

Ansonsten wäre jetzt ein guter Zeitpunkt um auch zu schauen ob ein Pflegezuschlag möglich ist, wegen Pflege der Eltern z.B.

Gerade jetzt gibt es Gutachten nur per Telefon und es ist eventuell leichter PG2 zu bekommen. Viele ältere Bürger verzichten auf einen Antrag, weil sie meinen ihre Gebrechen wären nicht schwer genug und bekommen erst viel später Leistungen.
Allgemein ist es schwer den genauen Zeitpunkt der Pflegebedürftigkeit zu erwischen, auch weil es oftmals ein unangenehmes Thema ist.
GFunkt
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Re: Abzüge von Pension bei Teilzeit

Beitrag von GFunkt »

Ozymandias hat geschrieben: 8. Sep 2020, 03:33 Wichtig ist auch wann die Frau Beamtin wurde, wenn noch keine Versorgungsauskunft vorliegt.

Ansonsten wäre jetzt ein guter Zeitpunkt um auch zu schauen ob ein Pflegezuschlag möglich ist, wegen Pflege der Eltern z.B.

Gerade jetzt gibt es Gutachten nur per Telefon und es ist eventuell leichter PG2 zu bekommen. Viele ältere Bürger verzichten auf einen Antrag, weil sie meinen ihre Gebrechen wären nicht schwer genug und bekommen erst viel später Leistungen.
Allgemein ist es schwer den genauen Zeitpunkt der Pflegebedürftigkeit zu erwischen, auch weil es oftmals ein unangenehmes Thema ist.
Aha. Und was hat das mit der Frage des TE zu tun?
Ozymandias
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Re: Abzüge von Pension bei Teilzeit

Beitrag von Ozymandias »

GFunkt hat geschrieben: 8. Sep 2020, 06:20
Ozymandias hat geschrieben: 8. Sep 2020, 03:33 Wichtig ist auch wann die Frau Beamtin wurde, wenn noch keine Versorgungsauskunft vorliegt.

Ansonsten wäre jetzt ein guter Zeitpunkt um auch zu schauen ob ein Pflegezuschlag möglich ist, wegen Pflege der Eltern z.B.

Gerade jetzt gibt es Gutachten nur per Telefon und es ist eventuell leichter PG2 zu bekommen. Viele ältere Bürger verzichten auf einen Antrag, weil sie meinen ihre Gebrechen wären nicht schwer genug und bekommen erst viel später Leistungen.
Allgemein ist es schwer den genauen Zeitpunkt der Pflegebedürftigkeit zu erwischen, auch weil es oftmals ein unangenehmes Thema ist.
Aha. Und was hat das mit der Frage des TE zu tun?

Wer Pension nach BeamtVG F. 2006 bekommt kann auf die letzten Jahre in Teilzeit pfeifen.

Der Hinweis mit dem Pflegezuschlag ist optional, kann die Abschläge teilweise ausgleichen und ist sehr lohnend, wissen viele Leute aber gar nicht.
GFunkt
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Re: Abzüge von Pension bei Teilzeit

Beitrag von GFunkt »

Ozymandias hat geschrieben: 8. Sep 2020, 06:50 Wer Pension nach BeamtVG F. 2006 bekommt kann auf die letzten Jahre in Teilzeit pfeifen.

Der Hinweis mit dem Pflegezuschlag ist optional, kann die Abschläge teilweise ausgleichen und ist sehr lohnend, wissen viele Leute aber gar nicht.
Ich glaube nicht, dass Hamburg das BeamtVG F. 2006 überhaupt (noch) anwendet. Sollten Sie den Pflegezuschlag gem. § 58 Abs. 2 S. 1 HmbBeamtVG meinen, so beträgt dieser für jeden Kalendermonat der nicht erwerbsmäßigen Pflege 1,98 Euro. Das soll lohnend sein und Abschläge (welche?) teilweise ausgleichen?
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