Hallo,
ich bin Ruhestandbeamter (Kommune) in Rheinland-Pfalz und dauernd dienstunfähig. Im Frühjahr wurde ich zu einer Nachbegutachtung zum Gesundheitsamt geladen.
Meine Frage: Wer kommt für die mir entstandenen Fahrtkosten auf und auf welcher Grundlage?
Meine ehem. Dienststelle hat die Übernahme abgelehnt mangels Rechtsgrundlage.
Gibt es hier irgendwelche Infos, oder gleichgelagerte Fälle, bei denen die Kosten übernommen wurden ?
Fahrtkosten anlässlich einer Nachuntersuchung Dienstfähigkeit
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Re: Fahrtkosten anlässlich einer Nachuntersuchung Dienstfähigkeit
Das BMI hat für den Bundesbereich in einem Rundschreiben (RdSchr. d. BMI v. 4. 5. 2016 - D1- 30101/5#1) bestimmt, dass eine solche Reise dienstlich veranlasst ist und dazu dient, die Dienstfähigkeit zu untersuchen und weitere erforderliche und erfolgversprechende Maßnahmen zu begutachten und es der Ruhestandsbeamtin oder dem Ruhestandsbeamten nicht zumutbar sei, die Reisekosten selbst zu zahlen. Es sei daher aus Fürsorgegründen geboten, dass der Dienstherr diese Kosten trägt.
Ob es in RLP ähnliche bzw. gleich lautende verwaltungsinterne Regelungen gibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Das Rundschreiben des BMI ist jedenfalls nicht für RLP unmittelbar anwendbar.
Ob es in RLP ähnliche bzw. gleich lautende verwaltungsinterne Regelungen gibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Das Rundschreiben des BMI ist jedenfalls nicht für RLP unmittelbar anwendbar.