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Anzeigepflicht Versorgungsberechtigte

Verfasst: 23. Aug 2020, 13:13
von Ralf Lustig
Warum bist du als Versorgungsberechtigter nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze verpflichtet ein Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst anzuzeigen, ein Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen außerhalb des öffentlichen Dienstes jedoch nicht ?
Hat das was mit den Bezügen zu tun oder einen anderen Grund ?

Re: Anzeigepflicht Versorgungsberechtigte

Verfasst: 24. Aug 2020, 06:25
von GFunkt
Ein Verwendungseinkommen unterliegt weiterhin der Ruhensregelung (§ 53 Abs. 8 BeamtVG).