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Zwangspensionierung betriebliches Eingliederungsmanagement

Verfasst: 21. Feb 2009, 08:06
von kuddel
Hat der Dienstherr bei einer Zwangspensionierung, sich auch nach dem SGB IX § 84 zu richten und kann man dieses bei einem Verwaltungsgerichtstermin vorbringen.
Es geht um ein betriebliches Eingliederungsmanagement gem. § 84 SGB IX, hätte der Dienstherr dieses nach mind. 6 Wochen Krankheit durchführen müssen, wenn man Beamter ist.

Gruss

Verfasst: 24. Feb 2009, 09:38
von Franz aus den Bergen
§ 84 (2) SGB IX gilt für ALLE!!!!

Verfasst: 24. Feb 2009, 18:41
von Optimist
Hallo,
Franz aus den Bergen hat geschrieben:§ 84 (2) SGB IX gilt für ALLE!!!!
genau so ist es.
Deswegen bekommt der Beamte auch Post vom Dienstherrn, wenn er im Jahr mehr als 6 Wochen Krank ist.

Verfasst: 25. Feb 2009, 08:46
von kuddel
Hallo

Ja danke, habe aber nie Post bekommen!!!!!

Gruss