Zwangspensionierung betriebliches Eingliederungsmanagement
Verfasst: 21. Feb 2009, 08:06
Hat der Dienstherr bei einer Zwangspensionierung, sich auch nach dem SGB IX § 84 zu richten und kann man dieses bei einem Verwaltungsgerichtstermin vorbringen.
Es geht um ein betriebliches Eingliederungsmanagement gem. § 84 SGB IX, hätte der Dienstherr dieses nach mind. 6 Wochen Krankheit durchführen müssen, wenn man Beamter ist.
Gruss
Es geht um ein betriebliches Eingliederungsmanagement gem. § 84 SGB IX, hätte der Dienstherr dieses nach mind. 6 Wochen Krankheit durchführen müssen, wenn man Beamter ist.
Gruss