Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?
Ich bin vor 20 Jahren von meinem Arbeitgeber in den Vorruhestand geschickt worden. 2023 bekam ich ein Schreiben, in dem mein Gesundheitszustand wegen einer eventuellen Reaktivierung abgefragt wurde. Ich habe angekreuzt, dass sich seit damals nichts verändert hat.
Daraufhin wurde ich Anfang April 2024 zum Amtsarzt (Psychiater) bestellt. Er sagte mir, dass alle Beamten im Vorruhestand angefragt werden, weil der Bundesrechnungshof das angeordnet hat. Die Überprüfung wird ab jetzt alle zwei Jahre stattfinden.
Ich musste einen Fragebogen ausfüllen, der Psychiater hat sich meine Krankenunterlagen kopiert und nach einer Viertelstunde war alles besprochen. Nun habe ich ein Schreiben erhalten, dass ich weiterhin dienstunfähig bin.
Daraufhin wurde ich Anfang April 2024 zum Amtsarzt (Psychiater) bestellt. Er sagte mir, dass alle Beamten im Vorruhestand angefragt werden, weil der Bundesrechnungshof das angeordnet hat. Die Überprüfung wird ab jetzt alle zwei Jahre stattfinden.
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?
Hallo Huginchen,darf man fragen wie alt du mittlerweile bist ( schon Ü60 ) ? Ich denke,dass dies tatsächlich den Vorgaben des Rechnungshofes geschuldet ist und letztlich zumindest bei den Ü60 - Versorgungsempfängern keine Konsequenzen im Sinne einer Reaktivierung haben wird.Dies wäre in der Tat nicht sonderlich vernunftbegabt und zudem bürokratischer Irrsinn. MfGHuginchen hat geschrieben: ↑19.04.2024 15:22 Ich bin vor 20 Jahren von meinem Arbeitgeber in den Vorruhestand geschickt worden. 2023 bekam ich ein Schreiben, in dem mein Gesundheitszustand wegen einer eventuellen Reaktivierung abgefragt wurde. Ich habe angekreuzt, dass sich seit damals nichts verändert hat.
Daraufhin wurde ich Anfang April 2024 zum Amtsarzt (Psychiater) bestellt. Er sagte mir, dass alle Beamten im Vorruhestand angefragt werden, weil der Bundesrechnungshof das angeordnet hat. Die Überprüfung wird ab jetzt alle zwei Jahre stattfinden.
Ich musste einen Fragebogen ausfüllen, der Psychiater hat sich meine Krankenunterlagen kopiert und nach einer Viertelstunde war alles besprochen. Nun habe ich ein Schreiben erhalten, dass ich weiterhin dienstunfähig bin.
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?
wieso? wenn man die ü60 vorab von einer reaktivierung ausschliessen will dann würde man sie wohl kaum einladen, wenn sie denn eingeladen werden. oder sehe ich das falsch?Leo hat geschrieben: ↑19.04.2024 17:14Hallo Huginchen,darf man fragen wie alt du mittlerweile bist ( schon Ü60 ) ? Ich denke,dass dies tatsächlich den Vorgaben des Rechnungshofes geschuldet ist und letztlich zumindest bei den Ü60 - Versorgungsempfängern keine Konsequenzen im Sinne einer Reaktivierung haben wird.Dies wäre in der Tat nicht sonderlich vernunftbegabt und zudem bürokratischer Irrsinn. MfGHuginchen hat geschrieben: ↑19.04.2024 15:22 Ich bin vor 20 Jahren von meinem Arbeitgeber in den Vorruhestand geschickt worden. 2023 bekam ich ein Schreiben, in dem mein Gesundheitszustand wegen einer eventuellen Reaktivierung abgefragt wurde. Ich habe angekreuzt, dass sich seit damals nichts verändert hat.
Daraufhin wurde ich Anfang April 2024 zum Amtsarzt (Psychiater) bestellt. Er sagte mir, dass alle Beamten im Vorruhestand angefragt werden, weil der Bundesrechnungshof das angeordnet hat. Die Überprüfung wird ab jetzt alle zwei Jahre stattfinden.
Ich musste einen Fragebogen ausfüllen, der Psychiater hat sich meine Krankenunterlagen kopiert und nach einer Viertelstunde war alles besprochen. Nun habe ich ein Schreiben erhalten, dass ich weiterhin dienstunfähig bin.
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?
Die BANST P T hat zunächst einmal die Vorgaben des Bundesrechnungshofes zu erfüllen und die DU - Versorgungsempfänger zu überprüfen.Was schließlich festgestellt und wie es beschieden wird ,entscheidet natürlich der Dienstherr - unter Berücksichtigung eigener strategischer und wirtschaftlicher Interessen.Und diese - so meine ich - sind uns allen im Wesentlichen hinlänglich bekannt. MfGstuntmanmike hat geschrieben: ↑19.04.2024 20:12wieso? wenn man die ü60 vorab von einer reaktivierung ausschliessen will dann würde man sie wohl kaum einladen, wenn sie denn eingeladen werden. oder sehe ich das falsch?Leo hat geschrieben: ↑19.04.2024 17:14Hallo Huginchen,darf man fragen wie alt du mittlerweile bist ( schon Ü60 ) ? Ich denke,dass dies tatsächlich den Vorgaben des Rechnungshofes geschuldet ist und letztlich zumindest bei den Ü60 - Versorgungsempfängern keine Konsequenzen im Sinne einer Reaktivierung haben wird.Dies wäre in der Tat nicht sonderlich vernunftbegabt und zudem bürokratischer Irrsinn. MfGHuginchen hat geschrieben: ↑19.04.2024 15:22 Ich bin vor 20 Jahren von meinem Arbeitgeber in den Vorruhestand geschickt worden. 2023 bekam ich ein Schreiben, in dem mein Gesundheitszustand wegen einer eventuellen Reaktivierung abgefragt wurde. Ich habe angekreuzt, dass sich seit damals nichts verändert hat.
Daraufhin wurde ich Anfang April 2024 zum Amtsarzt (Psychiater) bestellt. Er sagte mir, dass alle Beamten im Vorruhestand angefragt werden, weil der Bundesrechnungshof das angeordnet hat. Die Überprüfung wird ab jetzt alle zwei Jahre stattfinden.
Ich musste einen Fragebogen ausfüllen, der Psychiater hat sich meine Krankenunterlagen kopiert und nach einer Viertelstunde war alles besprochen. Nun habe ich ein Schreiben erhalten, dass ich weiterhin dienstunfähig bin.
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?
ich weiss nicht genau was du sagen willst, aber heisst das, dass du davon ausgehst, dass der bundesrechnungshof vorgaben macht, die der dienstherr ignoriert, indem er ü60 jährige nicht wieder aktiviert und damit wahrscheinlich sogar gegen geltendes recht verstößt, weil es wahrscheinlich ein gesetz gibt, das die reaktivierung von beamten regelt? wäre das nicht etwas auffällig, wenn aus der gruppe der 60 jährigen 0% reaktiviert werden? das wirft fragen auf.Leo hat geschrieben: ↑19.04.2024 21:11Die BANST P T hat zunächst einmal die Vorgaben des Bundesrechnungshofes zu erfüllen und die DU - Versorgungsempfänger zu überprüfen.Was schließlich festgestellt und wie es beschieden wird ,entscheidet natürlich der Dienstherr - unter Berücksichtigung eigener strategischer und wirtschaftlicher Interessen.Und diese - so meine ich - sind uns allen im Wesentlichen hinlänglich bekannt. MfGstuntmanmike hat geschrieben: ↑19.04.2024 20:12wieso? wenn man die ü60 vorab von einer reaktivierung ausschliessen will dann würde man sie wohl kaum einladen, wenn sie denn eingeladen werden. oder sehe ich das falsch?Leo hat geschrieben: ↑19.04.2024 17:14
Hallo Huginchen,darf man fragen wie alt du mittlerweile bist ( schon Ü60 ) ? Ich denke,dass dies tatsächlich den Vorgaben des Rechnungshofes geschuldet ist und letztlich zumindest bei den Ü60 - Versorgungsempfängern keine Konsequenzen im Sinne einer Reaktivierung haben wird.Dies wäre in der Tat nicht sonderlich vernunftbegabt und zudem bürokratischer Irrsinn. MfG
ich sage nicht, dass es sowas nicht geben kann, vorgetragene fakten sehe ich aber keine.
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?
Dem Bundesrechnungshof war aufgefallen, dass der Zurruhesetzung wegen DDU keine Nachuntersuchungen folgten.
Es verstößt nicht gegen geltendes Recht, wenn weiterhin Dienstunfähige nicht reaktiviert werden. Aber ob sie weiter dienstunfähig sind, muss überprüft werden - so die Vorgaben.
Es verstößt nicht gegen geltendes Recht, wenn weiterhin Dienstunfähige nicht reaktiviert werden. Aber ob sie weiter dienstunfähig sind, muss überprüft werden - so die Vorgaben.
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?
das ist ja interessant. ob das wirklich dem gesetz entspricht, kann ich nicht beurteilen ohne mich genauer damit zu befassen.Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑19.04.2024 23:59 Dem Bundesrechnungshof war aufgefallen, dass der Zurruhesetzung wegen DDU keine Nachuntersuchungen folgten.
Es verstößt nicht gegen geltendes Recht, wenn weiterhin Dienstunfähige nicht reaktiviert werden. Aber ob sie weiter dienstunfähig sind, muss überprüft werden - so die Vorgaben.
in jedem fall bleibt die auffälligkeit, dass keine beamten aus der gruppe ü60 reaktiviert werden, wenn dies wirklich so gehandhabt wird.
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?
Mir ist bislang nicht bekannt,dass jemand mit Ü 60 von Amtswegen wieder reaktiviert worden wäre - auch von jüngeren Jahrgängen ist mir in diesem Kontext und Forum noch nichts zu Ohren gekommen.Voraussetzung ist ja auch,dass man überhaupt inbezug auf seine Gesundheit reaktivierbar ist,und dies dürfte wohl bei den allermeisten gegen Null gehend nicht der Fall sein,nicht wahr?Bist du möglicherweise einer der Reaktivierten - bringe uns bitte auf den neusten Stand ? MfGstuntmanmike hat geschrieben: ↑20.04.2024 04:35das ist ja interessant. ob das wirklich dem gesetz entspricht, kann ich nicht beurteilen ohne mich genauer damit zu befassen.Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑19.04.2024 23:59 Dem Bundesrechnungshof war aufgefallen, dass der Zurruhesetzung wegen DDU keine Nachuntersuchungen folgten.
Es verstößt nicht gegen geltendes Recht, wenn weiterhin Dienstunfähige nicht reaktiviert werden. Aber ob sie weiter dienstunfähig sind, muss überprüft werden - so die Vorgaben.
in jedem fall bleibt die auffälligkeit, dass keine beamten aus der gruppe ü60 reaktiviert werden, wenn dies wirklich so gehandhabt wird.
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?
bin ich natürlich nicht haha. dass man wieder fit sein muss für die reaktivierung, versteht sich ja von selbst. natürlich wird es auch tendennziell weniger in der gruppe ü60 geben, die wieder aktivierbar sind. allerdings, dass es wirklich bei einer ordnungsgemäßen überprüfung genau 0 sind würde mich doch überraschen oder man wollte eben nicht.Leo hat geschrieben: ↑20.04.2024 08:22Mir ist bislang nicht bekannt,dass jemand mit Ü 60 von Amtswegen wieder reaktiviert worden wäre - auch von jüngeren Jahrgängen ist mir in diesem Kontext und Forum noch nichts zu Ohren gekommen.Voraussetzung ist ja auch,dass man überhaupt inbezug auf seine Gesundheit reaktivierbar ist,und dies dürfte wohl bei den allermeisten gegen Null gehend nicht der Fall sein,nicht wahr?Bist du möglicherweise einer der Reaktivierten - bringe uns bitte auf den neusten Stand ? MfGstuntmanmike hat geschrieben: ↑20.04.2024 04:35das ist ja interessant. ob das wirklich dem gesetz entspricht, kann ich nicht beurteilen ohne mich genauer damit zu befassen.Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑19.04.2024 23:59 Dem Bundesrechnungshof war aufgefallen, dass der Zurruhesetzung wegen DDU keine Nachuntersuchungen folgten.
Es verstößt nicht gegen geltendes Recht, wenn weiterhin Dienstunfähige nicht reaktiviert werden. Aber ob sie weiter dienstunfähig sind, muss überprüft werden - so die Vorgaben.
in jedem fall bleibt die auffälligkeit, dass keine beamten aus der gruppe ü60 reaktiviert werden, wenn dies wirklich so gehandhabt wird.
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?
Wie sieht es denn erfahrungsgemäß bei Person unter 60 Jahren aus?Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑19.04.2024 23:59 Dem Bundesrechnungshof war aufgefallen, dass der Zurruhesetzung wegen DDU keine Nachuntersuchungen folgten.
Es verstößt nicht gegen geltendes Recht, wenn weiterhin Dienstunfähige nicht reaktiviert werden. Aber ob sie weiter dienstunfähig sind, muss überprüft werden - so die Vorgaben.
Ich bin seit 2023 im "Vorruhestand" / Frühpension.
Ich werde nächsten Monat 43 Jahre alt.
Mein Diensrherr war eine dem "Bundesministerium der Verteidigung" nachgeordneten Bundesoberbehörde (also nicht Beamter bei den Postnachfolgeunternehmen).
Ich würde ja gerne wieder arbeiten. Aber irgendwelche Zipperlein habe ich halt immer, aktuell bspw. wieder mal Schlafprobleme (bedingt durch Plica-Syndrom, Tinnitus aurium).
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?
Spätestens alle 2 Jahre Amtsarzt. Falls wieder dann Dienstfähigkeit oder teildienstfähig wird wahrscheinlich die Reaktivierung erfolgen.
Wann die nächste Untersuchung stattfinden soll, müsste in der Zurruheversetzungvetfügung stehen.
Vor dem 60. Lebensjahr ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass bei den bei dir wohl noch 8 bis 9 Untersuchungen eine Reaktivierung als Ergebnis herauskommt.
Grundsätzlich ist das im Bundrsbeteich bis zum 67 Lebensjahr möglich, wobei dies dann nur nach dem Wortlaut des Gesetzes so wäre, in der Praxis wird wohl mit 60/63 "Schluss" sein.
Wann die nächste Untersuchung stattfinden soll, müsste in der Zurruheversetzungvetfügung stehen.
Vor dem 60. Lebensjahr ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass bei den bei dir wohl noch 8 bis 9 Untersuchungen eine Reaktivierung als Ergebnis herauskommt.
Grundsätzlich ist das im Bundrsbeteich bis zum 67 Lebensjahr möglich, wobei dies dann nur nach dem Wortlaut des Gesetzes so wäre, in der Praxis wird wohl mit 60/63 "Schluss" sein.
MS
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?
ich weiss jetzt nicht wie es bei den bundesbeamten ist, aber kannst du nicht auch einfach eine reaktivierung beantragen, wenn du wieder fit bist? da wuerde ich mal ins gesetz kucken. dass man kleinere sachen hat heisst jetzt nicht, dass man nicht wieder in den dienst gesetzt werden kann. es kommt ja auch eine teildienstfaehigkeit in betracht, wenn ich mich recht erinnere. der amtsarzt muss die sache einfach beurteilen.etec.ing hat geschrieben: ↑24.04.2024 05:39 Wie sieht es denn erfahrungsgemäß bei Person unter 60 Jahren aus?
Ich bin seit 2023 im "Vorruhestand" / Frühpension.
Ich werde nächsten Monat 43 Jahre alt.
Mein Diensrherr war eine dem "Bundesministerium der Verteidigung" nachgeordneten Bundesoberbehörde (also nicht Beamter bei den Postnachfolgeunternehmen).
Ich würde ja gerne wieder arbeiten. Aber irgendwelche Zipperlein habe ich halt immer, aktuell bspw. wieder mal Schlafprobleme (bedingt durch Plica-Syndrom, Tinnitus aurium).
Bundesbeamtengesetz (BBG)
§ 46 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
(5) Beantragen Beamte nach Wiederherstellung ihrer Dienstfähigkeit die erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, ist diesem Antrag zu entsprechen, falls nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.
(6) Die erneute Berufung in ein Beamtenverhältnis ist auch in den Fällen der begrenzten Dienstfähigkeit möglich.
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?
Vom BMI gibt es zur DDU und Reaktivierung eine Dienstvorschrif aus Januar 2022, (letzte geänderte Fassung) da ist alles genau erläutert. Da bleibt keine Frage mehr offen. Einfach mal googln.
Hatte ich zu einem anderen Threat hier schon einmal verlinkt.
Hatte ich zu einem anderen Threat hier schon einmal verlinkt.
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?
stimmt, dass wäre noch die andere Möglichkeit.stuntmanmike hat geschrieben: ↑24.04.2024 21:26 ich weiss jetzt nicht wie es bei den bundesbeamten ist, aber kannst du nicht auch einfach eine reaktivierung beantragen, wenn du wieder fit bist? da wuerde ich mal ins gesetz kucken. dass man kleinere sachen hat heisst jetzt nicht, dass man nicht wieder in den dienst gesetzt werden kann. es kommt ja auch eine teildienstfaehigkeit in betracht, wenn ich mich recht erinnere. der amtsarzt muss die sache einfach beurteilen ...
Bundesbeamtengesetz (BBG)
§ 46 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
(5) Beantragen Beamte nach Wiederherstellung ihrer Dienstfähigkeit die erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, ist diesem Antrag zu entsprechen, falls nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.
(6) Die erneute Berufung in ein Beamtenverhältnis ist auch in den Fällen der begrenzten Dienstfähigkeit möglich.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/down ... onFile&v=7Mainstream1 hat geschrieben: ↑25.04.2024 05:53 Vom BMI gibt es zur DDU und Reaktivierung eine Dienstvorschrif aus Januar 2022, (letzte geänderte Fassung) ...
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit obwohl erneute Einberufung ausgeschlossen ist?
Hallo, so langsam scheint das Gehacke loszugehen! Rein aus Erfahrung weiß ich, dass es solche Leute, die irgendwie auf Urlaub machen, schon immer gegeben hat. Nichts neues unter der Sonne! Hat mich früher nie gejuckt, weil ich gerne gearbeitet habe! Aber das es viele "Urlauber" sind wage ich zu bezweifeln. Ich befürchte fast, sichtet man die Zahlen im Gesundheitsbereich, dass die Richtung aber eindeutig ist und das die Anzahl der oben genannten inzwischen relativ gesehen ein Furz in der Wüste Sahara sind! Und man kann immer noch nicht ins Hirn schauen! Das ist zwar zur Zeit "blöd", aber dieses Problem wird in 10 Jahren gelöst sein und erst dann büxt keiner mehr aus! Bis dahin...bitte Geduld! Lg