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Wegezeit bei Rufbereitschaft

Verfasst: 3. Aug 2020, 20:47
von Sungam
Hallo,
ich habe seine neustem Rufbereitschaft, hier wird mir die Wegezeit nicht angerechnet aufgrund von Dienstzeitvereinbarung....wie ist das bei euch, kann das Richtig sein?
Der Personalrat hat deshalb auch schon mal vorgesprochen, ist aber abgeschmettert worden...

Danke für Antworten

Sungam

Re: Wegezeit bei Rufbereitschaft

Verfasst: 4. Aug 2020, 06:46
von Hanswurst I.
Welche Wegezeit? Der Weg in die Rufbereitschaft? Oder der Weg vom üblichen Ort (Zuhause) zur Einsatzstelle bei einem Anruf? Wie wird die Rufbereitschaft zeitlich vergütet auch wenn z.B. nichts wäre?

Re: Wegezeit bei Rufbereitschaft

Verfasst: 4. Aug 2020, 08:57
von Sungam
Moin,
die Wegezeit nach Alarmierung zum Einsatzort....ansonsten wird abgerechnet nach § 12 der AZV ... es werden auch jeden Monat 10 Stunden Rufbereitschaft abgezogen....

https://www.gesetze-im-internet.de/azv/ ... 10006.html

Re: Wegezeit bei Rufbereitschaft

Verfasst: 4. Aug 2020, 11:24
von Hanswurst I.
Krieg ich problemlos. Auch meine Frau bei ihren WE-Diensten kriegt natürlich die angefallene Wegezeit dazu.

Für eine Woche Bereitschaftsdienst (24/7) gibt es bei uns im hd ohne Zeiterfassungspflicht einen Tag frei. Für meine Alarm-Rufbereitschaft 24/365 krieg ich ansich nichts sondern nur die angefallenen Zeiten, das geht aber ok im Gesamtpaket und der Fall ist zumn Glück extrem selten. Meine Frau kriegt AFAIK für ihre WE-Dienste pro Tag 2h auch wenn nichts ist, ansonsten die tatsächlich angefallene Zeit plus eben Wegezeit.