Hallo zusammen,
meine Dienststelle bietet etwa alle zwei Jahre im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens allen befristet Beschäftigten des hD die Möglichkeit eines Assessment-Center Verfahrens.
Dies erfolgt mit Hinblick auf eine Entfristung in absehbarer Zeit.
Nun zu meiner Frage, ist es rechtens oder verstößt es u.U. gegen das AGG, dass ausschließlich befristet Beschäftigte an dem Verfahren teilnehmen können?
An meiner Dienststelle gibt es auch höherqualifizierte Kolleginnen/Kollegen, z.B. mit Masterabschluss um gD die daran durchaus auch Interesse hätten.
AC-Verfahren für befristet Beschäftigte
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Re: AC-Verfahren für befristet Beschäftigte
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen nur, soweit sie an eines der folgenden personenbezogenen Merkmale anknüpfen:
Rasse oder ethnische Herkunft,
Geschlecht
Religion und Weltanschauung,
Behinderung
Alter (jedes Lebensalter)
sexuelle Identität
Unbefristet Beschäftigte unterliegen somit nicht dem Schutz des AGG
Rasse oder ethnische Herkunft,
Geschlecht
Religion und Weltanschauung,
Behinderung
Alter (jedes Lebensalter)
sexuelle Identität
Unbefristet Beschäftigte unterliegen somit nicht dem Schutz des AGG
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Re: AC-Verfahren für befristet Beschäftigte
Stimmt. Offenbar hatte ich etwas vorschnell das AGG ins Spiel gebrachtMask hat geschrieben: ↑30.07.2020 10:21 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen nur, soweit sie an eines der folgenden personenbezogenen Merkmale anknüpfen:
Rasse oder ethnische Herkunft,
Geschlecht
Religion und Weltanschauung,
Behinderung
Alter (jedes Lebensalter)
sexuelle Identität
Unbefristet Beschäftigte unterliegen somit nicht dem Schutz des AGG

Doch betrachtet man den Umstand als solches, ist es doch noch immer in gewisser Weise ungerecht. Aus meiner Sicht werden befristet Beschäftigte bei der Auswahl für ein AC-Verfahren bevorzugt behandelt.
Natürlich sollen befristet Beschäftigte auch eine Chance bekommen und gar möglichst entfristet werden, doch die andere Seite bei möglicherweise gleicher fachlicher Eignung auszuschließen und ihnen einen Laufbahnwechsel zu verwehren, halte ich nicht für richtig.
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Re: AC-Verfahren für befristet Beschäftigte
Wenn der Dienstherr Beamte des höheren Dienstes hat, die eine Befristung haben, warum sollte er dann noch Beamte des gehobenen Dienstes aufsteigen lassen? Macht überhaupt keinen Sinn.