Nähme man idealerweise noch die Masse der nicht- bzw. anderweitig organisierten Kollegen hinzu und ziehe den verordneten Pflichtoptimismus einiger Lobhudler des g.D./h.D. ab, das Ergebnis wäre weitaus desaströser.
Aber auch so für das BMF durchaus mal Überdenkens- bzw. endlich konkret Handelnswert..............
Quelle: bdz.dbb.de63 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Umfrage sind bei den Hauptzollämtern beschäftigt. 10 Prozent gehören den Bundesfinanzdirektionen an. Ein Viertel verteilt sich auf den Zollfahndungsdienst, das Bundesministerium der Finanzen und andere Bereiche. Das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter fallen allerdings proportional deutlich ab.
Zu etwa gleichen Teilen gehören die Beschäftigten dem mittleren und gehobenen Dienst an. Die größte Altersgruppe der überwiegend männlichen Beschäftigten stellen mit 43 Prozent die 40- bis 50-jährigen, gefolgt von den 50- bis 60-jährigen (29 Prozent) und den 30- bis 40-jährigen (16 Prozent).
Die Frage, ob den Beschäftigten die Ziele des Projekts „Strukturentwicklung Zoll“ transparent und nachvollziehbar vermittelt wurde, beantworten 31 Prozent mit „schlecht“ und 19 Prozent mit „sehr schlecht“. Fast die Hälfte ist somit der Meinung, von der Verwaltung auf dem Weg der Strukturreform nicht mitgenommen worden zu sein. Auch die Ziele und Nutzen des Projekts für den Zoll werden überwiegend negativ eingeschätzt.
Eine deutliche Mehrheit hält einen Organisationserlass für erforderlich, der die Zuständigkeiten und Eigenverantwortung der Verwaltungsebenen abschließend regelt. Nur 15 Prozent halten diesen Erlass für entbehrlich. Bei der Frage nach der Abschichtung der Aufgaben und der Stärkung der Eigenverantwortung ergibt sich ein differenziertes Bild. Deutlicher fällt das Votum bei der Bündelung der Kontrolleinheiten im Sachgebiet C aus: 46 Prozent erteilen dieser Maßnahme eine Absage.
Auf eine ablehnende Haltung stößt auch die Trennung der Arbeitsbereiche „Prävention“ sowie „Prüfung und Ermittlung“. Nur jeweils 9 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Umfrage vergeben für diese Entscheidung die Noten „sehr gut“ und „gut“.
Eine Mehrheit spricht sich gegen eine Trennung der allgemeinen, fiskalischen und Vollzugsaufgaben aus. Weniger als ein Drittel wären bereit, die Konsequenz unterschiedlicher Laufbahnausbildungen sowie eigenständiger organisatorischer und dienstrechtlicher Regelungen zu tragen. Nur 18 Prozent hielten die Trennung für „sehr sinnvoll“ und 14 Prozent für „sinnvoll“. Dieser Anteil ist geringer als die Zahl der Vollzugskräfte, die sich an der Umfrage beteiligt haben.
Der Anteil derer, die die ihnen in ihrem Arbeitsbereich zustehenden gesetzlichen Befugnisse für nicht ausreichend hält, erscheint nur auf den ersten Blick niedrig. Denn immerhin ein Viertel der Bediensteten hält erweiterte Kompetenzen für erforderlich.
54 Prozent meinen, dass die Personalausstattung im jeweiligen Arbeitsbereich nicht ausreichend ist. Die Folge ist, dass 66 Prozent der Ansicht sind, die steigende Arbeitsbelastung wirke sich nachteilig auf die Qualität der Aufgabenerledigung aus.
Die neuen Steuerungsinstrumente beim Zoll werden durchgehend als „schlecht“ bis „sehr schlecht“ eingestuft. Lediglich 14 Prozent sind der Meinung, dass das Verwaltungshandeln mit Zielvereinbarungen verbessert werden kann. 63 Prozent halten dieses Mittel für ungeeignet. Der praktische Nutzen der Kosten- und Leistungsrechnung wird von 87 Prozent eindeutig verneint und von lediglich von je 3 Prozent als „gut“ und „sehr gut“ bewertet.
Eine Mehrheit glaubt auch nicht an den Nutzen von Mitarbeitergesprächen. Schlechte Noten erhält die in den einzelnen Dienststellen praktizierte Führungskultur, die von 28 Prozent als „schlecht“ und von 26 Prozent als „sehr schlecht“ eingestuft wird.
Davon zu trennen ist die Einschätzung des Betriebsklimas, bei der sich positive und negative Stimmen die Waage halten. Dass die Größe der Organisationseinheit das kollegiale Verhalten belastet, meinen 51 Prozent. 15 Prozent sehen darin keinen Einfluss.
Den Personalvertretungen bescheinigt die Mehrzahl der Mitglieder, die sich an der Umfrage beteiligt haben, gute Arbeit. Unzufrieden äußern sich 17 Prozent und sehr unzufrieden 9 Prozent. Eine deutliche Mehrheit wünscht sich offenbar auch mehr Beteiligungsrechte. Denn 56 Prozent halten die die Teilnahme der Personalvertretungen an Führungsklausuren der Verwaltung für wichtig.
Die beruflichen Perspektiven werden mehrheitlich negativ beurteilt. 16 Prozent mit der Erwartung guter und sehr guter Perspektiven stehen 56 Prozent mit einer negativen Einschätzung gegenüber.
Ihre Tätigkeit halten 44 Prozent in der Dienstpostenbewertung für nicht zutreffend berücksichtigt. Nur 28 Prozent meinen, die Dienstpostenbewertung entspreche ihrer Tätigkeit. Damit kann sich der BDZ u.a. in seiner Forderung bestätigt sehen, dass die Dienstpostenbewertung der neuen Aufgabenzuweisung noch nicht angepasst wurde und dass die Dienstpostenbewertung zwingend der neuen Aufgabenzuweisung angepasst werden muss.
Das Kernproblem liegt aber offensichtlich in der sachfremden Eingliederung des Zolls in die Bundeslaufbahnverordnung und in der offenkundigen dienst- und besoldungsrechtlichen Benachteiligung gegenüber anderen Verwaltungen mit übereinstimmenden und vergleichbaren Aufgaben.
Das negative Stimmungsbild hat auch Einfluss auf die Schlüsselfrage, ob die Beschäftigten den Beruf der Zöllnerin bzw. des Zöllners erneut ergreifen würden. Da hier die berufliche Identität angesprochen ist und in dieser Frage auch Persönliches mitschwingt, ist der Anteil von 30 Prozent, die sich dagegen entscheiden würden, als sehr hoch zu veranschlagen.