kurz zu mir

Bin seit 2012 Beamter im gD und habe seit 2015 meinen berufsbegleitenden Master. Formell besitze ich also die Befähigung für den hD und für eine Promotion.
Ich bekam nun das Angebot zur Durchführung einer Promotion. Datenrechtlich muss jedoch eine Kooperation zwischen Landesbetrieb (Dienststelle) und Hochschule bestehen.
Trotz gegenseitigem Interesse an dem Thema etc. „untersagt“ die Dienststelle nun die Durchführung des Vorhabens, da ich im Zuge der Promotion „höherwertige Tätigkeiten“ übernehmen würde.
Dies wäre so nicht möglich in meiner jetzigen Position.
Ist dies richtig Begründet? Irgendwie habe ich daran leichte Zweifel, denn die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten dürfte doch wohl kaum als Grund ausreichen - dies wäre doch im Sinne der Dienststelle.
Vielen Dank und Grüße