Akteneinsicht bei Umsetzung nach § 110 Abs. 2 BBG
Verfasst: 7. Jul 2020, 13:54
Hallo,
eine interne Umsetzung eines Bundesbeamten hat sehr seltsame Umstände. Es scheint, als wenn er nur irgendwohin gesetzt werden soll, um ihn von der jetzigen Stelle fortzukriegen.
Was kann er erwarten, dazu aus der Sachakte bei Einsichtnahme erfahren zu können? Vermerke, E-Mails etc ? Ist das überhaupt möglich? Oder bekommt er nur 08/15Verfügungen ohne Backgrounds?
Ist sonst etwas zu beachten?
Liebe Grüße
Büroklammer01
eine interne Umsetzung eines Bundesbeamten hat sehr seltsame Umstände. Es scheint, als wenn er nur irgendwohin gesetzt werden soll, um ihn von der jetzigen Stelle fortzukriegen.
Was kann er erwarten, dazu aus der Sachakte bei Einsichtnahme erfahren zu können? Vermerke, E-Mails etc ? Ist das überhaupt möglich? Oder bekommt er nur 08/15Verfügungen ohne Backgrounds?
Ist sonst etwas zu beachten?
Liebe Grüße
Büroklammer01