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Systematische Überforderung

Verfasst: 12. Jun 2020, 12:45
von kago2000
Hallo,

nehmen wir mal folgenden Fall an:

Der Dienstherr hat einen bestimmten Beamten "aufs Korn genommen", um diesen mittelfristig in die Krankheit und Pensionierung zu treiben.

Neueste Boshaftigkeit:

Der Dienstherr überträgt dem Beamten zusätzlich zum normalen Tagesgeschäft schriftlich diverse Aufgaben mit kurzer Fristsetzung, wobei es sich um sehr komplexe Angelegenheiten handelt.

Zu den Aufgaben sind weder Schulungen noch Einarbeitungen erfolgt. Der Dienstherr behauptet, dass diese Aufgaben ohne gesonderte Schulungen und Einarbeitungen geleistet werden müssen.

Die Aufgaben sind so komplex, dass eine einwandfreie Erledigung in der gesetzten Frist praktisch ausgeschlossen ist. Letztlich soll der Beamte damit systematisch überfordert werden.

Was würdet Ihr dem Beamten raten, wie kann man sich am besten gegen dieses Mittel wehren?

Grüße

Re: Systematische Überforderung

Verfasst: 12. Jun 2020, 15:03
von Beamtin1982
Hallo Kago2000,

gibt es einen Personalrat, an den man sich wenden kann oder eventuell eine Gewerkschaft?

Gruß

Re: Systematische Überforderung

Verfasst: 12. Jun 2020, 16:06
von kago2000
Personalrat fällt aus, der steckt da selbst zu tief im System drin. Die Gewerkschaft wird noch kontaktiert, aber Tipps von Praktikern wie Euch sind teils noch besser.

Über weitere Recherchen bin ich auf die Remonstration und die Überlastungsanzeige gestoßen. Das scheint in dieser Verbindung der richtige Weg zu sein. Oder was meint Ihr?

Re: Systematische Überforderung

Verfasst: 12. Jun 2020, 17:10
von Beamtin1982
Die Überlastungsanzeige ist hier wohl ein guter Weg. So bist Du auch aus der Verantwortung raus, wenn auf Grund des Verstreichens von Fristen etc. Dinge schief laufen. Da kann Dir kein Vorwurf gemacht werden, wenn Du auf den Missstand aufmerksam gemacht hast. Sicherlich wäre es aber auch nicht verkehrt, sich rechtliche Beratung bei der Gewrkschaft einzuholen. Ich habe dies selbst bereits zwei Mal gemacht und war mit der Hilfestellung sehr zufrieden. Wobei es sicherlich nicht zwingend nötig ist. Das muss jeder für sich entscheiden.

Mit Remonstrationen kenne ich mich nicht so gut aus. Ich kannte das bisher nur in Verbindung mit einer nicht zutreffenden Beurteilung. Vielleicht kann da noch jemand anderes mehr zu sagen.

Re: Systematische Überforderung

Verfasst: 13. Jun 2020, 09:00
von Kerberos
kago2000 hat geschrieben: 12. Jun 2020, 12:45 Der Dienstherr hat einen bestimmten Beamten "aufs Korn genommen", um diesen mittelfristig in die Krankheit und Pensionierung zu treiben.
Versteh ich nicht, der Dienstherr, also hier ein Bundesland, nimmt einen Beamten "aufs Korn"? Wenn dann doch wohl "nur" ein bestimmter Vorgesetzter? Der Beamte ist nur verpflichtet Leistungen mittlerer Art und Güte, die er unter normaler körperlicher und geistiger Anspannung verrichten kann, abzuliefern. Wenn also Arbeit liegen bleibt, dann ist das nicht das Problem des Beamten. Die Aufgabe muss dann halt durch den Vorgesetzten anders, bzw. auf mehr Schultern verteilt werden. Was steht denn in der Dienstpostenbeschreibung zum konkreten Aufgabenbereich des Beamten?

Re: Systematische Überforderung

Verfasst: 13. Jun 2020, 10:31
von Ruheständler
...Eine Überlastungsanzeige dient ja dazu dem Dienstherrn bzw. dem unmittelbaren Vorgesetzten anzuzeigen dass in seinem Bereich personelle Schwierigkeiten vorhanden sind und er sich um eine Umstrukturierung der Dienstabläufe kümmern muss. Diese Anzeige entbindet den Beamten jedoch nicht von der Pflicht die übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
Was die Remonstration betrifft kann man nur sagen die Verantwortung trägt der Beamte für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. Wird die Anordnung bestätigt, müssen Beamte sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit.
Ausnahme wenn erkennbar ist das die Anordnungen auf ein strafbares oder ordnungswidriges Verhalten abzielt, die Menschenwürde verletzt oder sonst die Grenzen des Weisungsrechts überschreitet.
Gruß vom Ruheständler 👍

Re: Systematische Überforderung

Verfasst: 14. Jun 2020, 23:36
von kago2000
Ja, es geht von bestimmten Vorgesetzten aus (Kommune).

Leider gibt es keine Dienstpostenbeschreibung, das Aufgabengebiet ist also sehr schwammig, was dem Vorgesetzten Tür und Tor für derartige Spielchen eröffnet. Sollte ich beantragen, dass eine Dienstpostenbeschreibung /-bewertung erfolgt, damit Klarheit geschaffen wird? Mit welcher Begründung beantragt man das denn am besten?

Re: Systematische Überforderung

Verfasst: 15. Jun 2020, 13:26
von Ruheständler
hier steht so einiges zum Thema :https://www.rechtslupe.de/verwaltungsre ... mten-39798
Gruß vom Ruheständler

Re: Systematische Überforderung

Verfasst: 18. Jun 2020, 06:12
von kago2000
Mir ging es eher darum, ob es einen Anspruch auf eine Dienstpostenbeschreibung gibt.

Re: Systematische Überforderung

Verfasst: 18. Jun 2020, 07:03
von GFunkt
kago2000 hat geschrieben: 18. Jun 2020, 06:12 Mir ging es eher darum, ob es einen Anspruch auf eine Dienstpostenbeschreibung gibt.
Ich meine nein. Das BVerwG verneint grundsätzlich einen unmittelbar auf den Zuschnitt oder die Bewertung des Dienstpostens gerichteten Anspruch eines Beamten (Urteil vom 20.10.2016 - Az. 2 A 2.14). Welche Aufgaben einem Beamten konkret zugewiesen werden, obliegt dem Dienstherrn aufgrund seiner ihm zustehenden organisatorischen Gestaltungsfreiheit.

Re: Systematische Überforderung

Verfasst: 19. Jun 2020, 09:17
von Bruce Springsteen
Ein Beamter wird für seine Anwesenheit bezahlt, nicht für seine Arbeitsleistung.