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Versorgungsausgleich

Verfasst: 12. Jun 2020, 12:02
von sunny47
Habe mir den Versorgungsausgleich ausrechnen lassen.
Habe dazu eine Frage.
Da erscheint ein Betrag: Wert des Ehezeitanteils, der dann durch zwei geteilt wurde, gleich Vorschlag Ausgleichwert.
Welchen Wert nehme ich, um auszurechnen: Meine Pension, plus die zu erwartende Rente meiner Frau, geteilt durch zwei. Die Differnz zu der zu erwartenden Rente meiner Frau, ergibt doch dann mein Versorgungsausgleich.
Dann wird in der Berechnung noch ein Korrespondierender Kapitalwert angegeben. Was bedeutet der?
Vielen Dank für eine Antwort.

Re: Versorgungsausgleich

Verfasst: 12. Jun 2020, 12:51
von Frau M.
Der Wert des Ehezeitanteils durch 2 ist der Betrag, den Sie dann von Ihrer Versorgung abgezogen bekommen.

Für Ihre Exfrau muss das auch von der Gegenseite (Versorgungsträge oder DRV..) ausgerechnet werden. Und den Wert können Sie dann zu Ihrer Versorgung abzgl. VA dazurechnen, um zu sehen, wieviel am Ende bleibt.

Re: Versorgungsausgleich

Verfasst: 10. Jul 2020, 16:37
von vossloch
Ich hänge mich hier mal an. Der Ehezeitanteil wäre bei mir ca. 65% durch 2 geteilt = 32,5%. Wovon werden diese 32,5% abgezogen, von meinen aktuellen Ruhestandsbezügen? Ich habe schon einen Versorgungsausgleich aus 1. Ehe. Meine Rente aus Zeiten vor der Ehe bleibt unangetastet?