Amtsarzt, Dienstunfähig

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Miomio25
Beiträge: 19
Registriert: 9. Jun 2020, 22:20
Behörde:

Amtsarzt, Dienstunfähig

Beitrag von Miomio25 »

Guten Abend liebes Forum,
ich stoße mit meinen Recherchen an meine Grenzen und hoffe das man mir weiterhelfen kann, bis jetzt war ich nur stiller Leser. Aufgrund einer psychischen Erkrankung (40 Jahre, NRW, 10 Jahre Beamter a. L.) bin ich seit einem Jahr krank geschrieben und der Termin beim Amtsarzt findet bald statt. Dazu habe ich ein paar Fragen:

1.Muss man alle Gutachten dem Amtsarzt offenbaren? Ich war vor ein paar Jahren in einer psychosomatischen Klinik und ich möchte sehr ungern das Gutachten In allen Details weitergeben. Zumal ich selber keine akteneinsicht in der Klinik erhalte.

2. Ich habe bereits die verschiedensten Onlinerechner ausprobiert, aber wer kann zuverlässig Auskunft über die Pension sowie die Besteuerung erteilen? Sehr wahrscheinlich die Mindestpension. Mit welchen Abzügen habe ich zu rechnen?

3. Meine Frau arbeitet in der Privatwirtschaft, besteht irgendeine Möglichkeit in die Familienversicherung zu wechseln?

Für Antworten bin ich sehr dankbar, mir bereiten diese Fragen schlaflose Nächte und Bauchschmerzen.
Liebe Grüße
HansiHintermeier
Beiträge: 56
Registriert: 26. Nov 2019, 20:04
Behörde:

Re: Amtsarzt, Dienstunfähig

Beitrag von HansiHintermeier »

zu frage 2

http://lbv.beamtenversorgung.nrw.de/fsiframe.wrkexec
siam4
Beiträge: 50
Registriert: 20. Jun 2020, 10:02
Behörde:
Geschlecht:

Re: Amtsarzt, Dienstunfähig

Beitrag von siam4 »

Hallo zusammen,
ich kann leider keine Antworten liefern, schließe mich aber mit ähnlicher Verwirrtheit und weiteren Fragen an.
Ich bin 48 Jahre alt, Lehrer und Lebenszeitbeamter. Durch eine frühere Tätigkeit im öffentlichen Dienst, komme ich tatsächlich schon auf 30 Dienstjahre.
Seit mehr als 10 Jahren leide ich an Depressionen, die nun immer häufiger auftreten und das Loch, in das ich falle, wird immer tiefer.
Seit Anfang Januar bin ich nun wegen einer schweren Episode krank geschrieben. Eine Akuteinweisung in eine Klinik war deshalb im Februar notwendig. Nach dem stationären Aufenthalt konnte ich glücklicherweise direkt eine ambulante Therapie beginnen.
Nun versuche ich mich seit Monaten in den Griff zu bekommen. Das ist echt schwierig, da mich der Gedanke an die Schule immer wieder runter zieht, einschließlich körperlicher Beschwerden wie heftige Rückenschmerzen, Migräne, usw.

Ich mache mir permanent Gedanken über das BEM-Gespräch mit Schulleiter und Schulrat, komme aber zu keinem Ergebnis, was ich denen eigentlich erzählen soll.
Ich kann diesbezüglich auch keinen klaren Gedanken fassen. Das ist wie verhext!
Letztendlich kann ich mir im Moment einfach nicht vorstellen, nochmal in die Schule zu gehen.

Ich denke, dass meine depressiven Leidensgenossen nachvollziehen können, wie es mir geht.
Dass es für einen nicht Betroffenen schwierig ist das zu verstehen, ist mir aber klar.

Mit Schulleiter und Schulrat hatte ich nun schon telefonischen Kontakt. Natürlich haben die Verständnis für alles und wollen, dass ich wieder gesund werde – was sollten sie auch anderes sagen…

Nun kam die Einladung zur amtsärztlichen Untersuchung. Und davor habe ich wirklich Respekt (den Begriff Angst will ich in diesem Zusammenhang erst mal nicht verwenden).
Ich habe einfach keine Ahnung, was da auf mich zukommt. Und schon diese Ungewissheit macht mir zu schaffen.

Steht schon eine DU oder eine begrenzte DU im Raum?
Werden diese Möglichkeiten dann mit mir besprochen?
Legt die der AA überhaupt fest oder macht das der Dienstherr?
Mit welchem Procedere muss ich bei dem Termin Und auch danach rechnen?

Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten.

Viele Grüße!
Dienstunfall_L
Beiträge: 886
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Amtsarzt, Dienstunfähig

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo siam, es wäre hilfreich, wenn du beim AA eine Perspektive zeigen kannst. Wenn du vertreten kannst, dass du optimistisch einer Wiedereingliederung entgegen siehst, weil du jetzt in Therapie bist, wird evtl. abgewartet. Wenn du vertrittst, dass du dir nicht vorstellen kannst, je wieder im Schuldienst zu arbeiten, wird evtl. nicht abgewartet, ob die Therapie dich (in einem gewissen Zeitraum) wieder gesund genug macht, deinen Dienst anzutreten. Eigentlich gilt (übertragen) „Reha vor Rente“.

Wenn eine Weiterverwendung im Unterricht nicht möglich ist, gibt es mehr Möglichkeiten als die Zurruhesetzung. Du kannst im Gespräch mit AA dein Interesse ausdrücken, dass eine andere Verwendung gefunden wird.
Den Personalrat an deiner Seite zu haben, ist sinnvoll. Nimm Kontakt auf mit dem PR!

Da du seit 6 Monaten keinen Dienst leistest, ist der Dienstherr verpflichtet, die Untersuchung beim AA einzuleiten. Der AA soll beurteilen, wie es aussieht mit der weiteren Dienstfähigkeit. Der AA beauftragt u.U. zusätzlich Fachärzte. Die Stellungnahme erhalten dein Dienstherr und du. Der Dienstherr entscheidet, meistens hält er sich an die Stellungnahme vom AA. Du erhältst einen Bescheid. Dem kannst du widersprechen. Ist dies nicht ausdrücklich mit Angabe der Frist angegeben, dann beträgt die Frist 12 Monate.

Nachbegutachtungen wird es immer wieder geben.
Zuletzt geändert von Dienstunfall_L am 1. Jul 2020, 14:36, insgesamt 1-mal geändert.
Dienstunfall_L
Beiträge: 886
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Amtsarzt, Dienstunfähig

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo miomio,

zu 1.:
- Du entscheidest, was du einreichst und welche Schweigepflichtentbindungen du erteilst. Allerdings hast du eine Mitwirkungspflicht. Wenn du keine allgemeine Schweigepflichtentbindung gibst, solltest du deine Bereitschaft ausdrücken, auf Anfrage Befunde einzureichen.
- .Warum erhältst du deine Patientenakte nicht?! Du hast ein Recht darauf.

zu 2. als Ergänzung:
Wende dich mit der Frage, ob du in deiner Situation Anrecht auf Berechnung hast, an deine Personalvertretung.
Wie die Mindestversorgung berechnet wird, findest du im Internet. Davon gehen Steuern ab und du musst die Krankenversicherung zahlen.

zu3.: Unklar:Du bist in PKV, deine Frau ist gesetzlich krankenversichert / nicht freiwillig gesetzlich?
Am besten, ihr wendet euch an ihre KV. Ein Wechsel von PKV in GKV ist m.W. nicht so einfach möglich, evtl. aber durch einen Job (deinerseits) mit Versicherungspflicht? Dann prüfen, ob du eine Anwartschaft in PKV behältst für den Fall einer Reaktivierung?
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Amtsarzt, Dienstunfähig

Beitrag von Torquemada »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 1. Jul 2020, 14:31

zu3.: Unklar:Du bist in PKV, deine Frau ist gesetzlich krankenversichert / nicht freiwillig gesetzlich?
Am besten, ihr wendet euch an ihre KV. Ein Wechsel von PKV in GKV ist m.W. nicht so einfach möglich, evtl. aber durch einen Job (deinerseits) mit Versicherungspflicht? Dann prüfen, ob du eine Anwartschaft in PKV behältst für den Fall einer Reaktivierung?
Da geht gar nichts. Ein Beamter oder Ruhestandsbeamter ist per Gesetz versicherungsfrei in der GKV.
Dienstunfall_L
Beiträge: 886
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Amtsarzt, Dienstunfähig

Beitrag von Dienstunfall_L »

Ja, mag sein, ich sehe auch wenig Chance, würde aber trotzdem bei der KV der Ehefrau nachfragen.
.
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Re: Amtsarzt, Dienstunfähig

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 1. Jul 2020, 21:19 Ja, mag sein, ich sehe auch wenig Chance, würde aber trotzdem bei der KV der Ehefrau nachfragen.
Es ist aber nicht jederman(n)s Sache, sich lebenslänglich auf der Domplatte anketten zu lassen und permanent auf ein wild blinkendes Schild mit der Aufschrift "Ich habe keine Ahnung, aber davon ganz viel!" zu deuten. ;-)
siam4
Beiträge: 50
Registriert: 20. Jun 2020, 10:02
Behörde:
Geschlecht:

Re: Amtsarzt, Dienstunfähig

Beitrag von siam4 »

Hallo,
vielen Dank für die umfangreiche Antwort.
Die Zeilen haben mir ein bisschen die Angst vor dem AA genommen, da ich mir tatsächlich einen Plan für die Wiedereingliederung zurecht gelegt habe.
LG
Miomio25
Beiträge: 19
Registriert: 9. Jun 2020, 22:20
Behörde:

Re: Amtsarzt, Dienstunfähig

Beitrag von Miomio25 »

Hallo, auch von mir ganz lieben Dank für die Antworten.
Ich hatte mich mit der KK in Verbindung gesetzt und es gibt tatsächlich keine Möglichkeit in die GKV zu wechseln.
Der Termin beim Amtsarzt hat ergeben, dass ich dienstunfähig bin. Ein möglicher Reaktivierungstermin wurde für in zwei Jahren im Kalender eingetragen. Seitdem habe ich nichts mehr gehört. Die psychische Belastung ist sehr groß und ich hoffe das ich bald ein Ergebnis behalte.
Kann der Dienstherr mich trotz des Gutachtens für dienstfähig ansehen? Und in welchem Zeitraum meldet sich ein Dienstherr und teilt mir mit wie es weitergeht?
Antworten