Es gibt keine neuen Anweisungen ab 2022 !!!Torquemada hat geschrieben: ↑23.01.2022 13:59Danke, Kölner Bub aka XX. Ich schrieb von den neuen Anweisungen ab 2022.DieBSE hat geschrieben: ↑21.01.2022 18:16Was Du vor einigen Tagen erfahren hast ist seit mehreren Jahren gängige Praxis. Guten Morgen im Leben !Torquemada hat geschrieben: ↑20.01.2022 14:56 Vor einigen Tagen erfuhr ich privat, dass bei der PBeaKK ab jetzt ganz korrekt auf Zahnarztabrechnungen geachtet wird. Vieles was noch durchging, wird jetzt abgelehnt.
Das hat nichts mit Zahnarztrechnungen zu tun sondern ist gelebte Praxis bei allen nicht alltäglichen Abrechnungen. Wenn mal eine GOÄ/GOZ nicht zu den anderen Ziffern passt, geht eine "rote Lampe" bei den Bearbeitern an. In der Regel kann man aber dann mit einer ärztlichen Begründung doch noch eine Erstattung bekommen. Ansonsten einfach den Betrag beim Rechnungssteller bis zum abschließenden Klärung nicht bezahlen und den Rest der in Ordnung ist, aber unverzüglich überweisen.
Die PBeaKK rechnet nach Ihrer Satzung ab für die Krankenkassenleistung und dann für den jeweiligen Satz der Beihilfe, wird die Bundesbeihilfeverordnung herangezogen - Punkt !
Und die sind gerade in Bezug auf Zahnleistungen schon seit vielen Jahren gleich bzw. wurden immer nur marginal angepasst.