Hallo und guten Abend,
die BAnst PT MUSS formell die Überprüfungen vornehmen, da es eine gesetzliches Vorgabe gibt die besagt, dass eine Weiterverwendung vor der Versorgung steht. Siehe auch hierzu den folgenden Link:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/diens ... dbar%20ist.
Dieser Hinweis in dem Link ist zwar eher was für den Prozess innerhalb eines laufenden DU-Verfahrens, aber grundsätzlich muss die BAnst PT Überprüfungen bei bestehenden Personen durchführen, die bereits dienstunfähig sind. Und nur aus diesem Grunde macht das die BAnst PT, aber hier wird auch oftmals im Sinne der Telekom geprüft, da keiner die lästigen Beamten zurückhaben möchte.
Und seien wir mal ehrlich, wer will das von den Beamten/innen schon ?
Wenn dann tatsächlich einer der Wenigen reaktiviert wird, geht das gleiche Spiel mit Krankheit und DU-Verfahren von vorne los und nach 1 bis 2 Jahren landet man wieder bei der Dienstunfähigkeit...
Ungewollte Rückkehr aus DDU
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Re: 450€ Job bei Arbeitgeber im öffentlichen Dienst
So ist es.
Und diese gesetzliche Vorgabe gibt es m.W. seit 2009...also schon sehr lange und nicht "neuerdings".
Neue Vorgaben, die dazu führen, dass die Telekom nun regel- und "massenhaft" langjährige DDU-Fälle reaktiviert, sind mir jedenfalls nicht bekannt.
Die (ich schätze wenigen) Beamten, die aus der DDU reaktiviert werden wollen, müssen das in der Regel einklagen.Und seien wir mal ehrlich, wer will das von den Beamten/innen schon ?
Das ist zumindest mein letzter Informationsstand.
Gruß
blink182
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Re: 450€ Job bei Arbeitgeber im öffentlichen Dienst
Drei Affen-Prinzip macht es nicht obsolet:
https://beamtentalk.de/viewtopic.php?f= ... 56225fafef
Wäre besser wenn du die dortigen Fälle erklärst statt dich in Abstreiten zu üben...
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Re: Ungewollte Rückkehr aus DDU
Hallo blink182,
es gibt vereinzelt Beamte/innen die sich reaktivieren lassen wollen - sind aber halt Ausnahmen.
Wer aber wirklich reaktiviert werden will und das dann durchgeführte AA-Gutachten attestiert, dass eine Dienstfähigkeit (wieder) vorhanden ist, der wird auch in der Regel wieder reaktiviert als aktiver Beamter. Die BAnst PT, aber auch die Telekom, wehren sich natürlich mit "Händen und Füßen" dagegen und verschleppen eine Bearbeitung, aber letztendlich gibt es nur wenige Gründe für eine negative Bescheidung.
Denn wenn der/die Beamte/in wieder dienstfähig ist, MUSS die Telekom in aller Regel den Beamten wieder reaktivieren - siehe hierzu auch mal die Gerichtsentscheidungen.
Die wichtigste Entscheidung ist die des BVerG mit dem Urteil vom 13.08.08 - 2 C 41/07, die besagt, dass zwingende dienstliche Gründe vorliegen müssen, die einer Reaktivierung entgegen stehen können.
es gibt vereinzelt Beamte/innen die sich reaktivieren lassen wollen - sind aber halt Ausnahmen.
Wer aber wirklich reaktiviert werden will und das dann durchgeführte AA-Gutachten attestiert, dass eine Dienstfähigkeit (wieder) vorhanden ist, der wird auch in der Regel wieder reaktiviert als aktiver Beamter. Die BAnst PT, aber auch die Telekom, wehren sich natürlich mit "Händen und Füßen" dagegen und verschleppen eine Bearbeitung, aber letztendlich gibt es nur wenige Gründe für eine negative Bescheidung.
Denn wenn der/die Beamte/in wieder dienstfähig ist, MUSS die Telekom in aller Regel den Beamten wieder reaktivieren - siehe hierzu auch mal die Gerichtsentscheidungen.
Die wichtigste Entscheidung ist die des BVerG mit dem Urteil vom 13.08.08 - 2 C 41/07, die besagt, dass zwingende dienstliche Gründe vorliegen müssen, die einer Reaktivierung entgegen stehen können.
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Re: 450€ Job bei Arbeitgeber im öffentlichen Dienst
Was streite ich denn ab?AndyO hat geschrieben: ↑06.04.2021 13:53Drei Affen-Prinzip macht es nicht obsolet:
https://beamtentalk.de/viewtopic.php?f= ... 56225fafef
Wäre besser wenn du die dortigen Fälle erklärst statt dich in Abstreiten zu üben...
Die Reaktivierungsuntersuchungen? Nein. Die gibts und gab es schon seit Jahren. Ich durfte selber schon mehrfach antreten, bin allerdings nicht bei der Telekom, sondern bei der DPAG.
Reaktivierungen im größeren Stil? Ja, die streite ich ab, und zwar so lange, bis jemand den Gegenbeweis antritt, dass das so gehandhabt wird. Ich denke, man hätte dann schon davon gehört.
Offensichtlich muss ich noch mal darauf hinweisen, dass ich keine Einzelfälle meine...die wird es vermutlich sogar geben, denn die gesetzliche Vorgabe, Beamte aus der DDU zu reaktivieren, kann man ja auch nicht komplett ignorieren. Da wird man vermutlich ab und an mal was in Punkto Umsetzung nachweisen müssen.
Zuletzt geändert von blink182 am 07.04.2021 10:07, insgesamt 5-mal geändert.
Gruß
blink182
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Re: Ungewollte Rückkehr aus DDU
Eben, die Telekom und die DPAG wollen ihre Beamten doch gar nicht zurück.KölnerBub hat geschrieben: ↑06.04.2021 18:17 Hallo blink182,
es gibt vereinzelt Beamte/innen die sich reaktivieren lassen wollen - sind aber halt Ausnahmen.
Wer aber wirklich reaktiviert werden will und das dann durchgeführte AA-Gutachten attestiert, dass eine Dienstfähigkeit (wieder) vorhanden ist, der wird auch in der Regel wieder reaktiviert als aktiver Beamter. Die BAnst PT, aber auch die Telekom, wehren sich natürlich mit "Händen und Füßen" dagegen und verschleppen eine Bearbeitung, aber letztendlich gibt es nur wenige Gründe für eine negative Bescheidung.
Gerade deswegen wäre es ja völlig absurd, nun zahlreiche Leute aus der DDU zu reaktivieren.
BTW: Meine Info mit der Klage ist dann anscheinend veraltet. Ich könnte mir vorstellen, dass die Telekom/die DPAG da i.d.R. den Kürzeren gezogen und irgendwann eingesehen hat, dass man es so weit besser nicht kommen lässt.
Gruß
blink182
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Re: Ungewollte Rückkehr aus DDU
@blink182
Wozu dient der Hinweis, dass es keine „Reaktivierungen im größeren Stil“ gibt?
Wenn es um dich/deinen Fall geht, dann bist du der Einzelfall. Dass es im Einzelfall Reaktivierungen gibt, wird von dir nicht bestritten.
Wozu dient der Hinweis, dass es keine „Reaktivierungen im größeren Stil“ gibt?
Wenn es um dich/deinen Fall geht, dann bist du der Einzelfall. Dass es im Einzelfall Reaktivierungen gibt, wird von dir nicht bestritten.
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Re: Ungewollte Rückkehr aus DDU
Die BAnst PT wehrt sich gegen keine Reaktivierung. Denn für einen reaktivierten Beamten muss sie keine Versorgungsbezüge mehr zahlen.KölnerBub hat geschrieben: ↑06.04.2021 18:17 Hallo blink182,
es gibt vereinzelt Beamte/innen die sich reaktivieren lassen wollen - sind aber halt Ausnahmen.
Wer aber wirklich reaktiviert werden will und das dann durchgeführte AA-Gutachten attestiert, dass eine Dienstfähigkeit (wieder) vorhanden ist, der wird auch in der Regel wieder reaktiviert als aktiver Beamter. Die BAnst PT, aber auch die Telekom, wehren sich natürlich mit "Händen und Füßen" dagegen und verschleppen eine Bearbeitung, aber letztendlich gibt es nur wenige Gründe für eine negative Bescheidung.
Denn wenn der/die Beamte/in wieder dienstfähig ist, MUSS die Telekom in aller Regel den Beamten wieder reaktivieren - siehe hierzu auch mal die Gerichtsentscheidungen.
Die wichtigste Entscheidung ist die des BVerG mit dem Urteil vom 13.08.08 - 2 C 41/07, die besagt, dass zwingende dienstliche Gründe vorliegen müssen, die einer Reaktivierung entgegen stehen können.
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Re: Ungewollte Rückkehr aus DDU
Hallo Pipapo,
natürlich wehrt sich auch die BAnstPT gegen die Reaktivierung. Und die BAnst PT ist froh über jeden "Kunden" den sie betreuen kann und somit sich legitimiert...und wenn weniger Beamte in Pension sind, werden auch weniger Mittel für die Betreuung bereit gestellt !
Die BAnst BT bezahlt übrigens nicht die Pensionen, sie bezahlt sie höchstens aus. Die Pensionen kommen aus dem Haushalt und somit vom Bund.
Einige haben den Sinn und Zweck leider noch nicht verstanden.
natürlich wehrt sich auch die BAnstPT gegen die Reaktivierung. Und die BAnst PT ist froh über jeden "Kunden" den sie betreuen kann und somit sich legitimiert...und wenn weniger Beamte in Pension sind, werden auch weniger Mittel für die Betreuung bereit gestellt !
Die BAnst BT bezahlt übrigens nicht die Pensionen, sie bezahlt sie höchstens aus. Die Pensionen kommen aus dem Haushalt und somit vom Bund.
Einige haben den Sinn und Zweck leider noch nicht verstanden.