Wer kommuniziert mit dir auf rechtswidriger Basis ?? Ich kenne mich da ganz gut aus.....und deine Story passt nicht.
Ungewollte Rückkehr aus DDU
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Re: Ungewollte Rückkehr aus DDU
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Re: Ungewollte Rückkehr aus DDU
Ob die Sache nun stimmt oder nicht wird Tisch am besten selber wissen.
"Eine Versetzung in den Ruhestand auf Antrag ist mit der Prüfung von Amts wegen nicht vereinbar. Die Beamtin oder der Beamte kann aber in eigener Sache einen formlosen Antrag z. B. auf Überprüfung der Dienstfähigkeit stellen." Zitat aus: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_04052016_D13010151.htm unter 2. Maßnahmen im Dienstunfähigkeitsverfahren (§ 44 BBG).
Wenn ich mir einen Reim mache auf diese Geschichte dann in etwa so:
Tisch wurde bei der Reaktivierungsuntersuchung als dienstfähig angesehen, in der Folge reaktiviert und dann kommt der eigentliche Fehler, in dem Fall vom Dienstherrn: Es wurde keine Tätigkeit zugewiesen. Ganz praktisch gedacht wird sich im Betrieb kaum ein Kostenstellen- und Ergebnisverantwortlicher freiwillig melden einen 55-jährigen Beamten, der fast zwei Jahrzehnte raus ist aus dem Beruf, in sein Team zu holen.
Also wird er/sie mit den aktuellen Stellenangeboten versorgt und gebeten oder aufgefordert sich dort etwas passendes auszusuchen um dann die nächsten Schritte wie Schulung, Wiedereingliederung usw. auf den Weg zu bringen. Nach mehr als einem Jahr ist man keinen Schritt weiter gekommen und will die ganze Angelegenheit beenden. Der Beamte fühlt sich unter Druck gesetzt und wird wieder krank. Die erneute DDU lässt grüßen. Der eigene Antrag auf Überprüfung der Dienstfähigkeit würde die Sache zeitlich beschleunigen.
Eine Lösung wäre vielleicht, sich irgendeine amtsangemessene Tätigkeit zuweisen zu lassen oder vielleicht doch selber einen Vorschlag zu machen und dann mit Beteiligung von Betriebsrat und Betriebsarzt eine Wiedereingliederung zu starten. Es sei denn, man möchte die Zurruhesetzung.
Bevor es am Ende ganz Dicke kommt, würde ich eine fachanwaltliche Beratung empfehlen.
"Eine Versetzung in den Ruhestand auf Antrag ist mit der Prüfung von Amts wegen nicht vereinbar. Die Beamtin oder der Beamte kann aber in eigener Sache einen formlosen Antrag z. B. auf Überprüfung der Dienstfähigkeit stellen." Zitat aus: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_04052016_D13010151.htm unter 2. Maßnahmen im Dienstunfähigkeitsverfahren (§ 44 BBG).
Wenn ich mir einen Reim mache auf diese Geschichte dann in etwa so:
Tisch wurde bei der Reaktivierungsuntersuchung als dienstfähig angesehen, in der Folge reaktiviert und dann kommt der eigentliche Fehler, in dem Fall vom Dienstherrn: Es wurde keine Tätigkeit zugewiesen. Ganz praktisch gedacht wird sich im Betrieb kaum ein Kostenstellen- und Ergebnisverantwortlicher freiwillig melden einen 55-jährigen Beamten, der fast zwei Jahrzehnte raus ist aus dem Beruf, in sein Team zu holen.
Also wird er/sie mit den aktuellen Stellenangeboten versorgt und gebeten oder aufgefordert sich dort etwas passendes auszusuchen um dann die nächsten Schritte wie Schulung, Wiedereingliederung usw. auf den Weg zu bringen. Nach mehr als einem Jahr ist man keinen Schritt weiter gekommen und will die ganze Angelegenheit beenden. Der Beamte fühlt sich unter Druck gesetzt und wird wieder krank. Die erneute DDU lässt grüßen. Der eigene Antrag auf Überprüfung der Dienstfähigkeit würde die Sache zeitlich beschleunigen.
Eine Lösung wäre vielleicht, sich irgendeine amtsangemessene Tätigkeit zuweisen zu lassen oder vielleicht doch selber einen Vorschlag zu machen und dann mit Beteiligung von Betriebsrat und Betriebsarzt eine Wiedereingliederung zu starten. Es sei denn, man möchte die Zurruhesetzung.
Bevor es am Ende ganz Dicke kommt, würde ich eine fachanwaltliche Beratung empfehlen.
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Re: Ungewollte Rückkehr aus DDU
Das ist kein Fehler. Die Telekom macht das mit Absicht....
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Re: Ungewollte Rückkehr aus DDU
Es ist erst einmal nicht nachteilig als Betroffener an der Jobsuche beteiligt zu werden. Entscheidend ist doch, ob der Dienstherr quasi seine Verantwortung zumindest in Teilen delegiert und was passiert, wenn es dann doch nicht klappt.Torquemada hat geschrieben: ↑09.07.2020 09:37Das ist kein Fehler. Die Telekom macht das mit Absicht....
M.W. kann vom Beamten nicht verlangt werden, sich auf freie Posten zu bewerben. Die Erfahrung von Führungskräften, die einen nicht wollen, vorgeführt zu werden braucht niemand.
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Re: Ungewollte Rückkehr aus DDU
Eine Frage an den Kollegen Tisch: Welche gesundheitliche Beeinträchtigung hast Du denn den Dienst nicht wieder aufnehmen zu können?
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Re: Ungewollte Rückkehr aus DDU
Hallo zusammen, ein ehemaliger Kollege von mit, seit 6 Jahren in DDU. Vor 4 Wochen bekomme er Post vom Reaktivierungsmanagement. Er schickte die Stellungnahme seines Therapeuten, in dem Stand, dass er auf keinen Fall den Dienst wieder aufnehmen kann, hin. Heute bekam die Einladung zu einer Nachuntersuchung bei einer privaten Ärztin. Habe sie gegoogelt. Sie ist Psychotherapeutin, arbeitet mit Hypnose und schreibt Krimis, die auf Amazon vertrieben werden.
Für mich unverständlich, wieso kein Amtsarzt hier herangezogen wird.
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Re: Ungewollte Rückkehr aus DDU
Sofern die Ärztin als Gutachterin gem. §48 BBG zugelassen ist, darf sie auch untersuchen.
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Re: Ungewollte Rückkehr aus DDU
Therapien dauern selten so lange. Glück für deinen Kollegen. Oder ?Golfina91 hat geschrieben: ↑22.07.2020 19:51 Hallo zusammen, ein ehemaliger Kollege von mit, seit 6 Jahren in DDU. Vor 4 Wochen bekomme er Post vom Reaktivierungsmanagement. Er schickte die Stellungnahme seines Therapeuten, in dem Stand, dass er auf keinen Fall den Dienst wieder aufnehmen kann, hin. Heute bekam die Einladung zu einer Nachuntersuchung bei einer privaten Ärztin. Habe sie gegoogelt. Sie ist Psychotherapeutin, arbeitet mit Hypnose und schreibt Krimis, die auf Amazon vertrieben werden.
Für mich unverständlich, wieso kein Amtsarzt hier herangezogen wird.
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Re: Ungewollte Rückkehr aus DDU
Mein Bekannter kann sich nicht vorstellen je wieder bei der Telekom zu arbeiten. Seit 3 Jahren ist er nicht mehr in Therapie. Nach dem Erhalt der Schreiben geht es ihm wieder richtig schlecht.
Er hat Ende August den Termin. Werde auf jeden Fall berichten.
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Re: Ungewollte Rückkehr aus DDU
Hallo,
Mir wurde jetzt die Einladung zum BEM Gespräch geschickt. Wollte einem Gespräch zustimmen, vllt kann mir jemand hier etwas dazu sagen.
Da ich jetzt weiß , dass der ER für1965er erfolgt, möchte ich natürlich nicht, dass das DDU Verfahren angestoßen wird.
Mir wurde jetzt die Einladung zum BEM Gespräch geschickt. Wollte einem Gespräch zustimmen, vllt kann mir jemand hier etwas dazu sagen.
Da ich jetzt weiß , dass der ER für1965er erfolgt, möchte ich natürlich nicht, dass das DDU Verfahren angestoßen wird.
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Re: Ungewollte Rückkehr aus DDU
Hallo Tisch,
bei der Telekom gibt es eine Betriebsvereinbarung und Mitarbeiterinformationen für das BEM. Deine Betreuerin sollte in der Lage sein, dir das zur Verfügung zu stellen. Das für dich wichtigste ist, dass du die "Chefin" dabei bist. Lese dir die Sachen sorgfältig durch, deine Möglichkeiten sind vielfältig und du kannst nur davon profitieren. Das Erstgespräch findet zwischen dir und deinem Dienstvorgesetzten statt. Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Personalstelle, Betriebsärztlicher Dienst und weitere können bei Wunsch und Bedarf hinzugezogen werden. Im Ergebnis werden Maßnahmen festgelegt um dich wieder in den Arbeitsalltag zu integrieren. Das können zum Beispiel Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen, aber auch Rehamaßnahmen und Festlegen von individuellen Anforderungen an dich sein, ein zeitliches abgestufter Wiedereinstieg usw. ... Es können sich Folgegespräche, Bewertung des Erreichten, neue und angepasste Maßnahmen und irgendwann auch ein hoffentlich erfolgreiches und für alle Beteiligten fruchtbares Ergebnis anschließen. Viel Erfolg dabei!
Ob der ER für dich in Frage kommt? Dort werden ja lediglich die tatsächlich geleisteten Dienstjahre berücksichtigt wie Torquemeda in seiner Antwort andeutet. Das als Alternative zu Thematisieren ist sicher nicht abwegig und legitim. Irgendwo hier im Forum meine ich mal gelesen zu haben, dass man nicht unter seine bisherigen Ruhegehaltsbezüge rutschen kann. Deine Personalstelle sollte wissen ob und wie so etwas geht.
Vielleicht berichtest du hier im Forum von deinen neuen Erfahrungen.
bei der Telekom gibt es eine Betriebsvereinbarung und Mitarbeiterinformationen für das BEM. Deine Betreuerin sollte in der Lage sein, dir das zur Verfügung zu stellen. Das für dich wichtigste ist, dass du die "Chefin" dabei bist. Lese dir die Sachen sorgfältig durch, deine Möglichkeiten sind vielfältig und du kannst nur davon profitieren. Das Erstgespräch findet zwischen dir und deinem Dienstvorgesetzten statt. Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Personalstelle, Betriebsärztlicher Dienst und weitere können bei Wunsch und Bedarf hinzugezogen werden. Im Ergebnis werden Maßnahmen festgelegt um dich wieder in den Arbeitsalltag zu integrieren. Das können zum Beispiel Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen, aber auch Rehamaßnahmen und Festlegen von individuellen Anforderungen an dich sein, ein zeitliches abgestufter Wiedereinstieg usw. ... Es können sich Folgegespräche, Bewertung des Erreichten, neue und angepasste Maßnahmen und irgendwann auch ein hoffentlich erfolgreiches und für alle Beteiligten fruchtbares Ergebnis anschließen. Viel Erfolg dabei!
Ob der ER für dich in Frage kommt? Dort werden ja lediglich die tatsächlich geleisteten Dienstjahre berücksichtigt wie Torquemeda in seiner Antwort andeutet. Das als Alternative zu Thematisieren ist sicher nicht abwegig und legitim. Irgendwo hier im Forum meine ich mal gelesen zu haben, dass man nicht unter seine bisherigen Ruhegehaltsbezüge rutschen kann. Deine Personalstelle sollte wissen ob und wie so etwas geht.
Vielleicht berichtest du hier im Forum von deinen neuen Erfahrungen.
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Re: Ungewollte Rückkehr aus DDU
hallo. ich bin auch seit september 2019 nach 17 Jahren Ruhestand reaktiviert. mein einsatzort wäre Bonn 500 km entfernt. durch krankschreibungen und widerspruch und einstweilige verfügungen durch RA und unzähligen Untersuchungen kämpfe ich seit 2017 dafür , nicht reaktiviert zu werden.
wir haben auch bereits einen Vergleich angeboten, den die Telekom aber abgelehnt hat. Auch die 55er regelung, obwohl sie mir dafür die unterlagen zugeschickt haben, haben sie abgelehnt. ich weiss nicht ,was telekom eigentlich von mir will. hat jemand erfahrungen damit, wie ich am besten aus der situation raus komme? wurde jemand nach so langer zeit im ruhestand wirklich an einem neuen arbeitsplatz eingesetzt? weiss jemand, ob diese rea wirklich nur ein verwaltungsakt ist und sie mich wirklich nicht brauchen und auch nicht einsetzen? ich bin 58.
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Re: Ungewollte Rückkehr aus DDU
Hallo,
die BAnst wird neuerdings angehalten Reaktivierungsuntersuchungen zu machen. ER bieten sie nur dort an, wo nach Dienstherrensicht Überhang und massiver Kostendruck herrscht. Viele Kollegen in den PTI‘s würden gerne, können aber nicht in den ER - weil hier Personalbedarf ist. Zumindest jetzt noch. Ich glaube, dass wenn man mit anwaltlicher Unterstützung gegen Reaktivierung vorgeht,“bekommt“ man nur DDU hin. Es ist also wichtig, möglichst einen Facharzt und eine Krankenakte über einen gewissen Zeitraum zu haben.
die BAnst wird neuerdings angehalten Reaktivierungsuntersuchungen zu machen. ER bieten sie nur dort an, wo nach Dienstherrensicht Überhang und massiver Kostendruck herrscht. Viele Kollegen in den PTI‘s würden gerne, können aber nicht in den ER - weil hier Personalbedarf ist. Zumindest jetzt noch. Ich glaube, dass wenn man mit anwaltlicher Unterstützung gegen Reaktivierung vorgeht,“bekommt“ man nur DDU hin. Es ist also wichtig, möglichst einen Facharzt und eine Krankenakte über einen gewissen Zeitraum zu haben.