Zusatzbeitrag bei Versetzung
Verfasst: 9. Jun 2020, 10:54
Hallo,
ich habe kürzlich von einem Kollegen gehört, dass man bei einer Versetzung zu einer anderen Behörde zwar weiterhin in der KVB bleiben kann, allerdings dann ein Zusatzbeitrag fällig wird. Ist wohl der Grund weshalb er sich schon mal nicht versetzen lassen wollte.
Wenn man sich bei der KVB einloggt und dann auf Beiträge klickt, steht tatsächlich etwas über Zusatzbeiträge: Gilt für Mitglieder, die die Mitgliedschaft nach § 24 (2) der Satzung fortsetzen...... Unter Punkt 2b steht dann auch was über Versetzung. Ich blicke in den ganzen Paragraphen-Wirrwarr nicht durch. Aber auf den ersten Blick verstehe ich das auch so, dass man bei einer Versetzung einen Aufschlag zahlt.
ich habe kürzlich von einem Kollegen gehört, dass man bei einer Versetzung zu einer anderen Behörde zwar weiterhin in der KVB bleiben kann, allerdings dann ein Zusatzbeitrag fällig wird. Ist wohl der Grund weshalb er sich schon mal nicht versetzen lassen wollte.
Wenn man sich bei der KVB einloggt und dann auf Beiträge klickt, steht tatsächlich etwas über Zusatzbeiträge: Gilt für Mitglieder, die die Mitgliedschaft nach § 24 (2) der Satzung fortsetzen...... Unter Punkt 2b steht dann auch was über Versetzung. Ich blicke in den ganzen Paragraphen-Wirrwarr nicht durch. Aber auf den ersten Blick verstehe ich das auch so, dass man bei einer Versetzung einen Aufschlag zahlt.