Hallo Lessing,
ich weiß gerade nicht welches Bundesland hier gefragt wird - aber ich gehe in meiner Antwort mal von Bayern aus.
Mal gerade mal schnell aus der Hüfte geschossen - eigentlich könnte man sagen dass dir, die anderthalb Jahre als Sachbearbeiter anerkannt, bzw. eben diejenigen Zeiten die nach dem Abschluss deiner entsprechenden Qualifikation (hier Laufbahnprüfung 3 QE / gD) angefallen wären, anerkannt.
Aber, hier konnte meiner Ansicht nach ebenfalls der gleiche Fall eintreten - im Sinne von, dass deine neue Qualifikation eben jetzt diejenige ist die zählt und dass du zu dieser Qualifikation, die dir den Zugang in den höheren Dienst gewährleistet hat, keine Berufserfahrung (im Sinne des höheren Dienstes) hast bzw. diese wieder "neu ansammeln" musst.
Ohne Gewähr, jedoch ist mir jedenfalls das Verfahren so bekannt.
Frage zur Stufenzuordnung
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Re: Frage zur Stufenzuordnung
Du hast recht Pipapo, ich muss das überlesen haben - danke dir für den Hinweis und entschuldigung. Ich würde aber spontan mutmaßen, dass es auf Bundesebene wahrscheinlich das gleiche sein könnte - aber ohne Gewähr und ohne die Literatur jetzt dazu gelesen zu haben.
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Re: Frage zur Stufenzuordnung
… und außerdem geht es hier doch um Tarifrecht. Wenn ich mir Ihr Rumgeeiere durchlese, habe ich nicht den Eindruck, dass Sie sich dessen bewusst sind oder gar schon mal was von § 16 TV-L (für Bayern) oder § 16 TVöD (Bund) gehört haben.
Angerechnet - und zwar in der Form, dass Beschäftigte bei Einstellung nicht der Stufe 1 zugeordnet werden, sondern der Stufe 2 oder 3 - werden die Zeiten "einschlägiger Berufserfahrung". Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Die Sachverhaltsschilderung klingt überhaupt nicht danach, als sei diese Voraussetzung hier erfüllt.
Angerechnet - und zwar in der Form, dass Beschäftigte bei Einstellung nicht der Stufe 1 zugeordnet werden, sondern der Stufe 2 oder 3 - werden die Zeiten "einschlägiger Berufserfahrung". Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Die Sachverhaltsschilderung klingt überhaupt nicht danach, als sei diese Voraussetzung hier erfüllt.
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