Berechnung Versorgung bei Dienstunfähigkeit - Bundesbeamter
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Berechnung Versorgung bei Dienstunfähigkeit - Bundesbeamter
Kann mir bitte jemand sagen, wie ich die Versorgungsbezüge bei einer Dienstunfähigkeit berechnen kann. Ich suche einen vorgegebenen Rechner.
Ich habe im Netz mehrere Sachen gefunden. U.a. http://www.homedata.de/htm/fbva.htm. Kann man dieses Programm problemlos downloaden oder sollte ich lieber die Finger davon lassen.
Ich habe im Netz mehrere Sachen gefunden. U.a. http://www.homedata.de/htm/fbva.htm. Kann man dieses Programm problemlos downloaden oder sollte ich lieber die Finger davon lassen.
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Berechnung von Pension
schau mal bei www.vdata.de da findest Du einen Rechner für die Pension
und zeigt Dir auch die entsprechende Versorgungslücke auf bei früh - oder vorzeitiger Pensionierung
mfG
und zeigt Dir auch die entsprechende Versorgungslücke auf bei früh - oder vorzeitiger Pensionierung
mfG
Danke!!!
Hallo alleinallein,
vielen Dank. Aber dieses Berechnungs-Tool kenne ich schon. Es ist mir aber nicht genau genug.
Ich hatte mal bei der Besoldungsstelle nachgefragt. Der möchte aber, dass ich einen Antrag auf Berechnung auf dem Dienstweg über die personalführende Dienststelle stelle. Dieser soll ihm dann zusammen mit der Personalakte geschickt werden. Sonst ist wohl eine Berechnung nicht möglich. Ich glaube das einfach nicht. Die Personalstelle befindet sich nämlich im selben Gebäude.
Ich brauche eine genauere Berechnung, da ich zeitweise nur 30h/Woche gearbeitet habe. Auch wollte ich wissen, welche Zuschläge einem dann zustehen.
vielen Dank. Aber dieses Berechnungs-Tool kenne ich schon. Es ist mir aber nicht genau genug.
Ich hatte mal bei der Besoldungsstelle nachgefragt. Der möchte aber, dass ich einen Antrag auf Berechnung auf dem Dienstweg über die personalführende Dienststelle stelle. Dieser soll ihm dann zusammen mit der Personalakte geschickt werden. Sonst ist wohl eine Berechnung nicht möglich. Ich glaube das einfach nicht. Die Personalstelle befindet sich nämlich im selben Gebäude.
Ich brauche eine genauere Berechnung, da ich zeitweise nur 30h/Woche gearbeitet habe. Auch wollte ich wissen, welche Zuschläge einem dann zustehen.
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ja es ist wahrlich nicht einfach, detaillierte/ präzise / exakte Antworten zu bekommen hinsichtlich der tatsächlichen und realistischen Pensionsansprüche bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst. Selbst in einem Forum erhält man(n) als Antwort teilweise nur gefähliches Halbwissen und damit ist einem auch nicht so ganz geholfen, auch wenn es die Kollegen wirklich gut meinen. Ich selbst habe für mich den Entschluss gefasst, möglichst alles nur noch über einen Anwalt regeln zu lassen der im Beamtenrecht top fit ist. Darauf reagiert die Dienststelle zwar allergisch, sieht aber zum anderen auch, dass das " Fussvolk" nicht alles mit sich machen läßt.
Ich wünsche jedenfalls in Deiner Situation alles erdenkliche Gute !! und kannst ja mal Deinen weiteren Verlauf berichten
Gruß alleinallein
Ich wünsche jedenfalls in Deiner Situation alles erdenkliche Gute !! und kannst ja mal Deinen weiteren Verlauf berichten
Gruß alleinallein
Super Betreuer
Hallo Ihr alle,
also ich habe mich an ein Partnerunternehmen des DBB gewendet, die DBV - deutsche Beamtenversicherung. Die haben ein Tool, was mir Taggenau meine Versorgung berechnet und mir somit auch bis auf ein paar Euro genau meine Versorgungslücken aufzeigt. Hierbei werden alle Arten der Besoldung und aller Zulagen etc. berücksichtigt - und das wirklich Taggenau.
Habe einen super Vertreter in Köln der sich super viel Arbeit gemacht hat.
Da er mich überzeugt hat, habe ich dann auch bei ihm eine Riesterrente und meine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Das Thema war für mich neu und hat sich erst durch dieses Gespräch ergeben. Ich glaube die wenigsten kennen sich hier echt aus und sollten sich beraten lassen.
Gruß
Basti
also ich habe mich an ein Partnerunternehmen des DBB gewendet, die DBV - deutsche Beamtenversicherung. Die haben ein Tool, was mir Taggenau meine Versorgung berechnet und mir somit auch bis auf ein paar Euro genau meine Versorgungslücken aufzeigt. Hierbei werden alle Arten der Besoldung und aller Zulagen etc. berücksichtigt - und das wirklich Taggenau.
Habe einen super Vertreter in Köln der sich super viel Arbeit gemacht hat.
Da er mich überzeugt hat, habe ich dann auch bei ihm eine Riesterrente und meine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Das Thema war für mich neu und hat sich erst durch dieses Gespräch ergeben. Ich glaube die wenigsten kennen sich hier echt aus und sollten sich beraten lassen.
Gruß
Basti
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Re: Danke!!!
Das ist ja auch das, was die Besoldungsstelle nicht wissen kann. Wann die Einstellung war evtl. noch, wenn momentan Teilzeit gearbeitet wird sicher auch noch, aber dann hört es schon auf. Die brauchen die Personalakte, um diese Auskunft geben zu können. Auf solch eine Versorgungsauskunft hat man übrigens einen Rechtsanspruch.Raupilein hat geschrieben:Hallo alleinallein,
Ich hatte mal bei der Besoldungsstelle nachgefragt. Der möchte aber, dass ich einen Antrag auf Berechnung auf dem Dienstweg über die personalführende Dienststelle stelle. Dieser soll ihm dann zusammen mit der Personalakte geschickt werden. Sonst ist wohl eine Berechnung nicht möglich. Ich glaube das einfach nicht. Die Personalstelle befindet sich nämlich im selben Gebäude.
Ich brauche eine genauere Berechnung, da ich zeitweise nur 30h/Woche gearbeitet habe. Auch wollte ich wissen, welche Zuschläge einem dann zustehen.
Ich habe da mehr vertrauen zur Personal- bzw. Besoldungsstelle als zu irgendwelchen Versicherungsvertretern, die aus Eigennutz die Versorgungslücke recht hoch berechnen wollen...
Von Riesterrente bzw. BU würd ich ja pers. die Finger lassen, aber das muss erstens jeder für sich wissen und zweitens ist das ein anderes Thema.
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Nebeneinküfte - Leistungen aus einer DU-Versicherung
Hallo,
hierzu folgende ergänzende Frage:
Werden Leistungen einer Dienstunfähigkeitsversicherung auf die Pension angerechnet und dann evtl die Pension gekürzt?
Danke vorab für eure Antworten!
Clauswalter
hierzu folgende ergänzende Frage:
Werden Leistungen einer Dienstunfähigkeitsversicherung auf die Pension angerechnet und dann evtl die Pension gekürzt?
Danke vorab für eure Antworten!
Clauswalter
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Re: Nebeneinküfte - Leistungen aus einer DU-Versicherung
Nein, das werden sie nicht!Clauswalter hat geschrieben:Hallo,
...
Werden Leistungen einer Dienstunfähigkeitsversicherung auf die Pension angerechnet und dann evtl die Pension gekürzt?...
Und um nochmal auf den vorangehenden Komplex zurück zu kommen: Selbstverständlich braucht die Stelle, die die Versorgungsauskunft gibt auch die Personalakten! Der Auskunftssuchende will doch schließlich eine verbindliche Auskunft, auf die er sich verlassen kann und nicht irgendeine vage, ungefähre Angabe, die 10 Jahre später mit lapidarem Hinweis "hätten wir das damals schon gewusst" wertlos wird.
Wem ein entsprechender Ein- oder Zweizeiler dafür zu viel Aufwand ist, der soll halt sein Geld zum Rechtsanwalt tragen. (Der will auch leben.)
Da glaubt offenbar tatsächlich jemand, dass Jeder mit Büro in diesem Gebäude auch Zugriff auf die Personalakten habe?! Ich finde es erschreckend, welche Gedanken in den Köpfen mancher Leute herumspuken!Raupilein hat geschrieben:... Ich glaube das einfach nicht. Die Personalstelle befindet sich nämlich im selben Gebäude. ...
Viele Grüße
Gerda
Vertrauen zu Vertretern !!!!!
Hallo Kollegen,
OK, ich höre immer wieder das Misstrauen gegenüber Vertretern, aber Leute, jetzt mal ehrlich - Ihr alle scheint recht "pfiffige" Leute zu sein. Dann kann ich doch davon ausgehen, dass Ihr selber einschätzen könnt ob Ihr einem Fachmann vertraut oder nicht. Das Argument des Eigennutzes finde ich extrem schlecht, denn das macht jeder, von der Bäckereifachverkäuferin über Euren Autohändler, den Finanzbeamten bis hin zu selbständigen Partnern.
Wenn Euch die Nase von Eurem Autohändler nicht passt, dann geht IHr doch auch zu einem anderen, oder etwa nicht?
Meine Agentur in Köln scheint mir extrem ehrlich zu sein und gibt auch zu wenn er mal etwas nicht weiß, das ist doch auch normal!!!!
Mich jedenfalls hat der Herr so betreut, dass er mir auch entsprechende nachvollziehbare Argumente geliefert hat.
Zum Thema Dienstunfähigkeitsrente: Wer hier schreibt das er davon nichts hält, der hat beim Beamtenrecht nicht aufgepasst!!! Beschäftige Dich mal mit dem Thema und Du wirst sehen das Du eigentlich garnicht an dem Abschluss einer solchen Versicherung herum kommst. Gute Infos gibt es übrigens unter www.klippundklar.de
Ich betreue bei uns in der Schule besonders die jungen Kollegen. Wenn die keine Dienstunfähigkeit abgeschlossen haben, spielen die wirklich mit Ihrer Existens. Ich hatte den Fall in unserer Schule und kann nur dringend zum Abschluß raten.
Gruß
Basti
OK, ich höre immer wieder das Misstrauen gegenüber Vertretern, aber Leute, jetzt mal ehrlich - Ihr alle scheint recht "pfiffige" Leute zu sein. Dann kann ich doch davon ausgehen, dass Ihr selber einschätzen könnt ob Ihr einem Fachmann vertraut oder nicht. Das Argument des Eigennutzes finde ich extrem schlecht, denn das macht jeder, von der Bäckereifachverkäuferin über Euren Autohändler, den Finanzbeamten bis hin zu selbständigen Partnern.
Wenn Euch die Nase von Eurem Autohändler nicht passt, dann geht IHr doch auch zu einem anderen, oder etwa nicht?
Meine Agentur in Köln scheint mir extrem ehrlich zu sein und gibt auch zu wenn er mal etwas nicht weiß, das ist doch auch normal!!!!
Mich jedenfalls hat der Herr so betreut, dass er mir auch entsprechende nachvollziehbare Argumente geliefert hat.
Zum Thema Dienstunfähigkeitsrente: Wer hier schreibt das er davon nichts hält, der hat beim Beamtenrecht nicht aufgepasst!!! Beschäftige Dich mal mit dem Thema und Du wirst sehen das Du eigentlich garnicht an dem Abschluss einer solchen Versicherung herum kommst. Gute Infos gibt es übrigens unter www.klippundklar.de
Ich betreue bei uns in der Schule besonders die jungen Kollegen. Wenn die keine Dienstunfähigkeit abgeschlossen haben, spielen die wirklich mit Ihrer Existens. Ich hatte den Fall in unserer Schule und kann nur dringend zum Abschluß raten.
Gruß
Basti
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- Registriert: 30. Nov 2006, 18:40
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Re: Vertrauen zu Vertretern !!!!!
Ja, im Gegensatz zu manch anderen, die blind Versicherungsvertretern folgen und Riesterrenten, Lebensversicherungen zur Kapitalbildung und ähnlichen Mist abschließen, halte ich die meisten hier durchaus für pfiffig.basti1410 hat geschrieben:Hallo Kollegen,
OK, ich höre immer wieder das Misstrauen gegenüber Vertretern, aber Leute, jetzt mal ehrlich - Ihr alle scheint recht "pfiffige" Leute zu sein.
Und trotzdem hast du ne Riesterrente abgeschlossen? Scheint wohl doch nicht so gut zu sein dieser Berater. Oder doch so gut, dass er dir diese Geldvernichtungsmaschine aufgeschwatzt hat.Meine Agentur in Köln scheint mir extrem ehrlich zu sein und gibt auch zu wenn er mal etwas nicht weiß, das ist doch auch normal!!!!
Mich jedenfalls hat der Herr so betreut, dass er mir auch entsprechende nachvollziehbare Argumente geliefert hat.
Eben weil ich mich wie andere mit dem Thema beschäftigt habe weiss ich das Risiko besser einzuschätzen als andere. In meiner Ausgangssituation ist diese Versicherung so unnötig wie ein Kropf: mD, Anspruch auf die beamtenrechtliche Mindestversorgung und Aufwendungen für Fahrten zur Arbeit von 60% meiner sog. Versorgungslücke. Wenn ich dann noch den höheren Beihilfesatz und die geringeren PKV-Kosten nehme, muss ich mich fast fragen, warum ich noch arbeiten gehe...Zum Thema Dienstunfähigkeitsrente: Wer hier schreibt das er davon nichts hält, der hat beim Beamtenrecht nicht aufgepasst!!! Beschäftige Dich mal mit dem Thema und Du wirst sehen das Du eigentlich garnicht an dem Abschluss einer solchen Versicherung herum kommst. Gute Infos gibt es übrigens unter www.klippundklar.de
Lehrer sind da schon eine andere Baustelle. Bei A12 oder höher (oder A9/A10 an BS) ist da die Versorgungslücke schon um einiges größer.Ich betreue bei uns in der Schule besonders die jungen Kollegen.
Nichts für ungut, ich weiss, dass du es eigentlich nur gut meinst, aber Versicherungen sind eine individuelle Sache und man muss sich wirklich selbst informieren.
Wer in Sachen Finanzen auf andere hört, vorallem auf Versicherungsvertreter, Anlageberater oder unabhängige Finanzoptimierer merkt gar nicht, wie er über den Tisch gezogen wird. Da setzen viele ungerechtfertigter Weise Vertrauen in fremde(!) Personen, die studierte Betriebswirte sind, in ihrem Beruf aber nicht arbeiten oder nebenher als Versicherungs"berater" arbeiten und hoch talentierte (entsprechend geschulte) Verkäufer sind. Da wird in manchen Gespräcen versucht, mit manipulativen Tricks zu arbeiten.
In meinem Bekanntenkreis fallen auch studierte Leute auf diese herein, und die sollten z.B. wissen, wie man mit der Zinseszinsformel und monatlichen Sparraten umgeht...
- Bundesfreiwild
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- Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
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- Tätigkeit: Telekomikerin
- Kontaktdaten:
Nichts spricht gegen eine Berechung durch die Versorgungsstelle.
Ich habe diese Berechnung schon mehrmals vornehmen lassen und auch kürzlich eine Berechnung für den Fall der 55-er-Pensionierung (bei der Telekom) vornehmen lassen.
Der Antrag auf Berechnung wird bei der Personalstelle gestellt. Es können darin bestimmte Daten als Berechnungsdatum angegeben werden.
Die Akte wird dann der Versorgungsstelle übermittelt. Dort können auch NUR mit Hilfe der P-Akte die einzelnen Zeiträume (z. B. Teilzeit, UoB-Zeiten, Mutterschaftsurlaub, Erziehungsurlaub, etc.) in die Berechnung einfließen.
FALLS man es noch nicht getan hat:
Falls man in Angestelltenverhältnissen mindestens 60 Monate Beiträge zur Rentenversicherung geleistet hat, besteht auch eine Rentenanwartschaft (bei Eintritt ins reguläre Rentenalter). Die muss allerdings von der Rentenversicherung berechnet werden. Also ist auch dort der Antrag auf Berechnung zu stellen. Die Rente wird allerdings nur dann Nettowirksam gezahlt, wenn man seine höchstmögliche Pension der Laufbahn nicht erreicht - was bei Frühpension oder DDU meist der Fall ist). On Topp gibt es die Zahlung nicht, sie wird im Falle der vollen Pension verrechnet.
(Die Rentenkasse zahlt, die Pensionskasse spart - der Pensionär hat keinen Gewinn).
Die Zeiten dieser Rentenanwartschaft fließen nicht in die Pensionsberechnung ein.
Unter 60 Monaten Beitragszahlung werden allerdings in die Pensionsberechnung einbezogen, ebenfalls evtl. Ausbildungs- und Studienzeiten).
Und genau deshalb geht es überhaupt nicht ohne Personalakte.
Und: weder der Versorgungsservice noch irgendeine externe Firma gibt einem die Garantie, dass genau diese Berechnung nachher auch tatsächlich eintritt. Verbindlich ist erst die endgültige Berechnung beim Eintritt in die Pension (und gegen diese kann auch im Fall des Falles Rechtsmittel Widerspruch eingelegt und ggf. Klage erhoben werden).
Kurz: Es spricht alles für eine Berechnung durch den Versorgungsservice. Kostet nichts und bringt auf jeden Fall ein ziemlich genaues Ergebnis.
Ich habe diese Berechnung schon mehrmals vornehmen lassen und auch kürzlich eine Berechnung für den Fall der 55-er-Pensionierung (bei der Telekom) vornehmen lassen.
Der Antrag auf Berechnung wird bei der Personalstelle gestellt. Es können darin bestimmte Daten als Berechnungsdatum angegeben werden.
Die Akte wird dann der Versorgungsstelle übermittelt. Dort können auch NUR mit Hilfe der P-Akte die einzelnen Zeiträume (z. B. Teilzeit, UoB-Zeiten, Mutterschaftsurlaub, Erziehungsurlaub, etc.) in die Berechnung einfließen.
FALLS man es noch nicht getan hat:
Falls man in Angestelltenverhältnissen mindestens 60 Monate Beiträge zur Rentenversicherung geleistet hat, besteht auch eine Rentenanwartschaft (bei Eintritt ins reguläre Rentenalter). Die muss allerdings von der Rentenversicherung berechnet werden. Also ist auch dort der Antrag auf Berechnung zu stellen. Die Rente wird allerdings nur dann Nettowirksam gezahlt, wenn man seine höchstmögliche Pension der Laufbahn nicht erreicht - was bei Frühpension oder DDU meist der Fall ist). On Topp gibt es die Zahlung nicht, sie wird im Falle der vollen Pension verrechnet.
(Die Rentenkasse zahlt, die Pensionskasse spart - der Pensionär hat keinen Gewinn).
Die Zeiten dieser Rentenanwartschaft fließen nicht in die Pensionsberechnung ein.
Unter 60 Monaten Beitragszahlung werden allerdings in die Pensionsberechnung einbezogen, ebenfalls evtl. Ausbildungs- und Studienzeiten).
Und genau deshalb geht es überhaupt nicht ohne Personalakte.
Und: weder der Versorgungsservice noch irgendeine externe Firma gibt einem die Garantie, dass genau diese Berechnung nachher auch tatsächlich eintritt. Verbindlich ist erst die endgültige Berechnung beim Eintritt in die Pension (und gegen diese kann auch im Fall des Falles Rechtsmittel Widerspruch eingelegt und ggf. Klage erhoben werden).
Kurz: Es spricht alles für eine Berechnung durch den Versorgungsservice. Kostet nichts und bringt auf jeden Fall ein ziemlich genaues Ergebnis.
Eine Detailkorrektur:
Soweit mein -laienhafter- Kenntnisstand.
Die Zeit in der die Rente z.B. im Angestelltenverhältnis erarbeitet wurde, kann sehr wohl in die Berechnung der Pension eingehen, nämlich dann wenn die im Angestelltenverhältnis im öD ausgeführte Tätigkeit zur Ernennung als Beamter geführt hat. Allerdings wird sie tatsächlich auf die Pension angerechnet, wenn man die höchstmögliche Pension bezieht. Da das allerdings oft nicht der Fall ist weil heutzutage oft nicht mehr die volle Pension erreicht wird, ist eine solche Zeit als Angestellter potentiell doppelt lohnenswert - Anrechnung auf Rente und Pension.Die Zeiten dieser Rentenanwartschaft fließen nicht in die Pensionsberechnung ein.
Soweit mein -laienhafter- Kenntnisstand.
Meine lieben Leser hier im Forum,
warum geht man davon aus, dass Versicherungsvertreter die netten Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes immer über den Tisch ziehen wollen?
Richtig es gibt überall solche bösen Menschen, die den anderen was böses tun. Aber solche Leute gibt es auch in Behörden.
Ich glaube es wird Zeit, dass ich mich hier einmal vorstelle:
19 Jahre verbrachte ich als Verwaltungsangestellter bei einer Stadtverwaltung in Rheinland-Pfalz. In dieser Zeit war ich im Nebenjob für eine Bausparkasse (BHW) und eine Beamtenversicherung (DBV) tätig.
Danach übernahm ich bei der DBV eine Versicherungsagentur und betreue zwischenzeitlich seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig den öffentlichen Dienst mit folgenden Funktionen:
Beauftragter des Mitgliederservices von Verdi;
Vorsorgespezialist für das DBB Vorsorgewerk;
Empfehlungsvertragsbeauftragter für den Deutschen Bundeswehr Verband.
Eines kann ich mit Sicherheit sagen - wir ÖD-Spezialisten wollen nicht die Bediensteten der öffentlichen Verwaltung über den Tisch ziehen,
wir wollen mit den Personalvertretungen, und Gewerkschafts-Mandats-Träger bzw. Vertrauensleute zusammen arbeiten.
Jeder von Euch hat die Möglichkeit, für die DBV als Nebenberufler bzw. Kontaktmann tätig zu werden. Dies bedeutet auch, dass Ihr an Versicherungs-Schulungen teilnehmen könnt um Informationen an Eure Kollegen weitergeben zu können.
Wenn hierzu Interesse besteht, meldet Euch einfach bei mir und ich werde einen Kontakt herstellen.
Jeder von Euch hat die Möglichkeit, sich von den ÖD-Spezialisten der DBV eine Versorgungsberechnung machen zu lassen.
Dies bieten wir als Service an und ist nicht abhängig von einem Vertragsabschluss. Die entsprechenden Programme liegen uns vor.
Weiterhin möchte ich Euch bei weiteren Versicherungsabschlüssen empfehlen.
Nach einer Beratung solltet Ihr euch das jeweilige Angebot mit Beratungsprotokoll ausdrucken lassen und natürlich auch die Vertragsbedingungen aushändigen lassen.
Danach erst einmal alles durchlesen und der Versicherungsvermittler wird ganz sicher ein paar Tage später zum evt. Vertragsabschluss wiederkommen.
(Sollte er dafür nicht bereit sein - dann solltet Ihr auf ihn verzichten)
Dieser Ablauf soll lt. dem neuen Versicherungsvertragsgesetz so statt finden.
Freundliche Grüße!
DeBeVau (DBV) -
Deutsche Beamten Versicherung
warum geht man davon aus, dass Versicherungsvertreter die netten Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes immer über den Tisch ziehen wollen?
Richtig es gibt überall solche bösen Menschen, die den anderen was böses tun. Aber solche Leute gibt es auch in Behörden.
Ich glaube es wird Zeit, dass ich mich hier einmal vorstelle:
19 Jahre verbrachte ich als Verwaltungsangestellter bei einer Stadtverwaltung in Rheinland-Pfalz. In dieser Zeit war ich im Nebenjob für eine Bausparkasse (BHW) und eine Beamtenversicherung (DBV) tätig.
Danach übernahm ich bei der DBV eine Versicherungsagentur und betreue zwischenzeitlich seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig den öffentlichen Dienst mit folgenden Funktionen:
Beauftragter des Mitgliederservices von Verdi;
Vorsorgespezialist für das DBB Vorsorgewerk;
Empfehlungsvertragsbeauftragter für den Deutschen Bundeswehr Verband.
Eines kann ich mit Sicherheit sagen - wir ÖD-Spezialisten wollen nicht die Bediensteten der öffentlichen Verwaltung über den Tisch ziehen,
wir wollen mit den Personalvertretungen, und Gewerkschafts-Mandats-Träger bzw. Vertrauensleute zusammen arbeiten.
Jeder von Euch hat die Möglichkeit, für die DBV als Nebenberufler bzw. Kontaktmann tätig zu werden. Dies bedeutet auch, dass Ihr an Versicherungs-Schulungen teilnehmen könnt um Informationen an Eure Kollegen weitergeben zu können.
Wenn hierzu Interesse besteht, meldet Euch einfach bei mir und ich werde einen Kontakt herstellen.
Jeder von Euch hat die Möglichkeit, sich von den ÖD-Spezialisten der DBV eine Versorgungsberechnung machen zu lassen.
Dies bieten wir als Service an und ist nicht abhängig von einem Vertragsabschluss. Die entsprechenden Programme liegen uns vor.
Weiterhin möchte ich Euch bei weiteren Versicherungsabschlüssen empfehlen.
Nach einer Beratung solltet Ihr euch das jeweilige Angebot mit Beratungsprotokoll ausdrucken lassen und natürlich auch die Vertragsbedingungen aushändigen lassen.
Danach erst einmal alles durchlesen und der Versicherungsvermittler wird ganz sicher ein paar Tage später zum evt. Vertragsabschluss wiederkommen.
(Sollte er dafür nicht bereit sein - dann solltet Ihr auf ihn verzichten)
Dieser Ablauf soll lt. dem neuen Versicherungsvertragsgesetz so statt finden.
Freundliche Grüße!
DeBeVau (DBV) -
Deutsche Beamten Versicherung
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
-
- Beiträge: 830
- Registriert: 30. Nov 2006, 18:40
- Behörde:
Woran das wohl liegen mag, dass der Ruf von Versicherungsvertretern wohl so derart mies ist? Gibt es eigentlich Berufe, die ein noch niedrigeresDeBeVau hat geschrieben:Meine lieben Leser hier im Forum,
warum geht man davon aus, dass Versicherungsvertreter die netten Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes immer über den Tisch ziehen wollen?
Nönö, Versicherungsvertreter wollen den anderen nichts Böses tun. Die wollen denen was Gutes tun, ganz unabhängig davon, was sie brauchen oder was sie wollen.Richtig es gibt überall solche bösen Menschen, die den anderen was böses tun. Aber solche Leute gibt es auch in Behörden.
Genau das ist für mich ein negatives Zeichen. Es wird mit anderen Verbänden zusammengearbeitet, um durch kundenorientiertes Marketing die eigene Zielgruppe möglichst effektiv zu bewerben.Eines kann ich mit Sicherheit sagen - wir ÖD-Spezialisten wollen nicht die Bediensteten der öffentlichen Verwaltung über den Tisch ziehen,
wir wollen mit den Personalvertretungen, und Gewerkschafts-Mandats-Träger bzw. Vertrauensleute zusammen arbeiten.
Mein Selbstdatenschutz verbietet mir jedenfalls die Herausgabe von derart sensiblen Daten an Dritte. Und ich weiss zudem auch danach nicht, ob die erechnungen überhaupt zutreffend sind. Hingegen kann ich den Daten, die mein Dienstherr ermittelt hat, nahezu 100%ig trauen. Ich will nicht sagen, dass diese von den Versicherungen ermittelden Daten nicht stimmen, jedoch würde ich nicht blind jemandem glauben, der ein Vertreter ist, denn in dieser Funktion wahrt er nicht die Interessen des "Kunden". Er ist Verkäufer. Auch wenn er sich ÖD-Spezialist nennt, rechtfertigt das nicht das blinde Vertrauen, das manche in diese Berufsgruppe setzen.Jeder von Euch hat die Möglichkeit, sich von den ÖD-Spezialisten der DBV eine Versorgungsberechnung machen zu lassen.
Dies bieten wir als Service an und ist nicht abhängig von einem Vertragsabschluss. Die entsprechenden Programme liegen uns vor.
Mich würde mal interessieren, was der Betreiber des Forums zu solcher Werbung zu sagen hat.Freundliche Grüße!
DeBeVau (DBV) -
Deutsche Beamten Versicherung
- Bundesfreiwild
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
- Behörde:
- Tätigkeit: Telekomikerin
- Kontaktdaten:
Hallo Thust!
Mein Kenntnisstand ist dieser:
Die Rente wird auf jeden Fall ausgezahlt. Allerdings macht sie sich nur im eigenen Portemonnaie bemerkbar, falls man unterhalb der höchstmöglichen Pension bleibt.
Falls man die volle Pension bekommt, wird die ausgezahlte Rente praktisch im Vorfeld mit der Pension verrechnet. Man hat also das gleiche Netto, nur die Pensionskasse spart den Betrag in Höhe der Rentenauszahlung.
So ist es mir mehrmals erklärt worden. Der folgende Link erklärt es genauer. Demnach besteht sogar eine Verpflichtung des Beamten, seine Rente einzufordern, DAMIT die Rentenkasse sparen kann (falls die volle Pension erreicht wurde).
http://www.gew-bw.de/Alles_was_Recht_ist_2.html
Mein Kenntnisstand ist dieser:
Die Rente wird auf jeden Fall ausgezahlt. Allerdings macht sie sich nur im eigenen Portemonnaie bemerkbar, falls man unterhalb der höchstmöglichen Pension bleibt.
Falls man die volle Pension bekommt, wird die ausgezahlte Rente praktisch im Vorfeld mit der Pension verrechnet. Man hat also das gleiche Netto, nur die Pensionskasse spart den Betrag in Höhe der Rentenauszahlung.
So ist es mir mehrmals erklärt worden. Der folgende Link erklärt es genauer. Demnach besteht sogar eine Verpflichtung des Beamten, seine Rente einzufordern, DAMIT die Rentenkasse sparen kann (falls die volle Pension erreicht wurde).
http://www.gew-bw.de/Alles_was_Recht_ist_2.html