Scheidung

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Nature
Beiträge: 2
Registriert: 28. Mai 2020, 06:56
Behörde:

Scheidung

Beitrag von Nature »

Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Meine Frau und ich sind beides Landesbeamte und seid fast einem Jahr getrennt lebend.Wir haben zwei Kinder 3und 6 Jahre.Wir verstehen uns gut.Ich wohne noch immer in der gleichen Wohnung. Die Wohnung ist in einem Haus meiner Eltern. Ich wollte das Haus meiner Eltern schon kaufen,habe aber Bedenken dass das für die Scheidung von Nachteil ist.(Zudem habe ich auch zwei Geschwister. )Meine Frau macht bis jetzt noch keine Anzeichen das sie sich scheiden lassen will.Sie ist schon weit länger als ich Beamtin ca.15 J.ich 4Jahr.
Meine Fragen;
1.Soll ich die Scheiden einreichen bevor ich das Haus meiner Eltern kaufe?
2.Wie sieht es mit dem Versorgungsausgleich aus?
Mir hatte ein Anwalt gesagt, das ich im Falle einer Scheidung einen speziellen Anwalt für Beamte bräuchte.

Vielen Dank!
Arisha
Beiträge: 3
Registriert: 13. Mai 2020, 17:55
Behörde: Stadtverwaltung

Re: Scheidung

Beitrag von Arisha »

Hallo, also ich habe meine ETW nach der Scheidung gekauft. Da würde ich lieber auf Nummer sicher gehen, da in dem Fall ja auch der Status „getrennt lebend“ nicht so klar gelebt wird. Bei einer Scheidung wird dem Beamten geraten, das Pensionskonto nicht aufzuteilen. In meinem Fall war mein ExMann allerdings Angestellter.
Benutzeravatar
zeerookah
Beiträge: 653
Registriert: 9. Jul 2015, 00:09
Behörde: Ruheständler & Privatier

Re: Scheidung

Beitrag von zeerookah »

Einfacher Rat: Niemals als Mann die Scheidung einreichen. Dann hast du gleich die schlechteren Karten. Weil es so aussieht als wolltest du deine Frau und Kinder verlassen und dir ein schönes Leben machen.
Geh zu einen männlichen Fachanwalt für Scheidungen. Gib etwas Geld für eine einmalige Beratung aus.
Schreib alles was dir an Fragen durch den Kopf geht auf und kläre diese dann.
mecki111
Beiträge: 73
Registriert: 15. Feb 2017, 07:21
Behörde:

Re: Scheidung

Beitrag von mecki111 »

Wenn eine Scheidung so oder so beabsichtigt ist, würde ich größere Vermögensdispositionen bis nach der Scheidung und dem damit verbundenen ehelichen Zugewinnausgleich zurückstellen.
Beim Versorgungsausgleich ist zu bedenken, dass die wechselseitigen Ausgleichsbeträge um so höher ausfallen je länger die Ehe dauert und der Ehepartner, der aktuell die höheren Anwartschaften erdient dabei draufzahlt.
Auch wenn man sich noch gut versteht, hört das meistens auf, wenn es ums Geld geht. Daher sollte eine Scheidung im Vorfeld sachlich besprochen werden, gerade auch im Interesse der Kinder.
Antworten