Rein theoretisch (hab in der Suchfunktion nichts gefunden), folgendes Szenario
Beamte in DDU würde schwanger werden, hat das Konsequenzen bzgl der Versorgungsbezüge? Ist die Beamte verpflichtet dies dem Dienstherrn mitzuteilen? Das kein Kindergeld zustehen würde, weil Beamte im nichteuropäischen Ausland lebt, ist bekannt. Gäbe es Familienzuschlag? Wie gesagt, alles rein theoretisch und nur informativ.
Petition: Schufa - Finger weg von meinem Konto
hier weiterlesen: https://www.beamtentalk.de/viewtopic.php?t=12500
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schwanger in DDU
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