Re: Erfarungsstufe anders bei vorherigem ÖD
Verfasst: 17. Mai 2020, 08:12
Mit Stufe 1 beginnt man, wenn man weniger als 2 Jahre Erfahrungszeiten vorweisen kann. Wenn Sie "vorher z.B. im Öffentlichen Dienst bereits Erfahrungsstufen durchgemacht" haben, dann stehen die Chancen ganz gut, dass Sie nicht mit Stufe 1 anfangen. Besonders, falls es sich bei diesen Vortätigkeiten auch um Zeiten im gehobenen Dienst handelte.
Die §§ 27 und 28 vom Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) verraten ziemlich viel zu diesem Thema.
Die §§ 27 und 28 vom Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) verraten ziemlich viel zu diesem Thema.