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Re: Erfarungsstufe anders bei vorherigem ÖD

Verfasst: 17. Mai 2020, 08:12
von Gerda Schwäbel
Mit Stufe 1 beginnt man, wenn man weniger als 2 Jahre Erfahrungszeiten vorweisen kann. Wenn Sie "vorher z.B. im Öffentlichen Dienst bereits Erfahrungsstufen durchgemacht" haben, dann stehen die Chancen ganz gut, dass Sie nicht mit Stufe 1 anfangen. Besonders, falls es sich bei diesen Vortätigkeiten auch um Zeiten im gehobenen Dienst handelte.
Die §§ 27 und 28 vom Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) verraten ziemlich viel zu diesem Thema.