Person A möchte im Herbst ein duales Studium im Fachbereich der allgemeinen Verwaltung beginnen.
Es handelt sich um ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis, man ist jedoch weitgehenden Gleichgestellt mit einem Beamten auf Widerruf.
Person A muss zum Amtsarzt und klagt nunmehr über Schmerzen im Rücken. Vermutlich ein Bandscheibenvorfall. Person A möchte nichts verheimlichen aber könnte ein Bandscheibenvorfall dem Studium im Wege stehen, wenn es doch keine reguläre Verbeamtung auf Widerruf ist?
Danke
Amtsärztliche Untersuchung - Bandscheibenvorfall
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