Beurteilungsbeitrag

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Wildnetwork
Beiträge: 3
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Beurteilungsbeitrag

Beitrag von Wildnetwork »

Hallo an die Community,

vor kurzem habe ich meine Dienststelle gewechselt und nun den Beurteilungsbeitrag für den dort verbrachten Zeitraum erhalten. Dieser ist jedoch, sagen wir es mal so, "einseitig geschrieben" und in vielen Teilen deutlich negativ. Ich stehe zwar nicht kurz vor einer Beförderung und zudem handelt es sich nur um einen recht kurzen Zeitraum, aber im Raum stehen lassen möchte ich dies dennoch nicht. Eine Stellungnahme abzugeben ist ja möglich, nur würde ich eigentlich gerne die Möglichkeit des Widerspruchs nutzen. Für reguläre Beurteilungen steht mir dieser Weg nach BBG ja offen, nur konnte ich hinsichtlich von Beurteilungsbeiträgen nicht fündig werden. Ich befürchte fast, mir bleibt wirklich nur Weg der einfachen Stellungnahme, oder vielleicht doch nicht?

Hat jemand einen Tipp wie ich vorgehen könnte?

Viele Grüße,
BBeamter
Beiträge: 37
Registriert: 9. Aug 2018, 16:25
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Re: Beurteilungsbeitrag

Beitrag von BBeamter »

Hallo Wildnetwork,

ich kann Dir nur von meiner Erfahrung berichten. Wie die gesetzliche Lage spricht, das weiß ich nicht.

Leider war mein Beurteilungsbeitrag auch nur bescheiden. Ich war auch nur kurz in dieser Behörde. Die Gründe sind eigentlich egal, in diesem Jahr wurde viele schlechter beurteilt als sonst -oder schlechtere Beiträge vergeben als sonst. Lag m.E. an der Führung. Aber das ist erstmal egal.

Einen sogenannten "Einspruch" konnte ich nicht einlegen. Mir blieben zwei Möglichkeiten, zum einen unter dem Beitrag ins Kommentarfeld meine eigene Sicht zu formulieren (m.E. so von nichtsbringend!) oder zum anderen die Kenntnisnahme nicht zu unterschreiben! Die zweite Möglichkeit verschafft Dir "nur" Zeit. Denn solange du das Gespräch/den Beitrag nicht besprochen oder zur Kenntnis genommen hast (mit unterschrift), ist der Beitrag NICHT GÜLTIG! Und wird auch nicht in die Personalakte gelegt. Es ist halt ein offener Fall! Und wenn Du weg bist, rennen die ständig hinter Dir her :P Einfach ignorieren, irgendwann geben die auf! Diese Möglichkeit ist halt unschön, ist aber (in meinem Fall) die einzige Gegenwehr.

Bedenke immer, es ist "nur" ein Beitrag und nicht wirklich für Diskussionen (in den Augen der Beamtengesetze) wert! Der wird vergeben und eingeheftet. Mein nachfolgender Arbeitgeber hat es zwar gelesen, aber total für die nächste Beurteilung ignoriert! Hat eine super Beurteilung gegeben, die auch zur meiner jetzigen Beförderung sorgte. Naja, naiv gesehen kann man nach einer schlechten Beurteilung behaupten, dass man nur besser werden kann :P

Hoffe hier kommen andere hilfreichere Antworten oder Gesetzestexte, die dir helfen (:

VG
Kerberos
Beiträge: 214
Registriert: 17. Jun 2019, 09:45
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Re: Beurteilungsbeitrag

Beitrag von Kerberos »

Eine verweigerte Unterschrift ändert nichts an der Wirksamkeit einer Beurteilung.
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