Hallo zusammen,
kurze Frage: ich war seit 2016 Lebenszeitbeamter beim Land NRW. Im März 2020 bin ich zum Bund innerhalb derselben Laufbahngruppe gewechselt. Ich habe dort aber nie eine Ernennungsurkunde erhalten. Die personalführende Stelle meinte, das sei nicht zwingend erforderlich. Kann ich trotzdem guten Glaubens davon ausgehen, dass ich jetzt Lebenszeitbeamter beim Bund bin oder sollte ich das lieber noch mal klären? Von ner zweiten Probezeit beim Wechsel vom Land zum Bund habe ich noch nie etwas gehört. Trotzdem verunsichert mich die fehlende Urkunde etwas. Kennt sich jemand damit aus?
VG
Wechsel vom Land zum Bund
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Re: Wechsel vom Land zum Bund
Im Falle der Versetzung wird "das Beamtenverhältnis ... mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzt" (§ 15 Abs. 3 Satz 2 Beamtenstatusgesetz). Wenn Sie im Landesdienst Lebenszeitbeamter waren, dann sind Sie das jetzt auch. Hätte man Sie in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen wollen, wäre eine entsprechende Urkunde notwendig gewesen.
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Re: Wechsel vom Land zum Bund
Vielen Dank
Re: Wechsel vom Land zum Bund
Hallo zusammen,
und wie sieht es bei einer Versetzung vom Land zum Bund mit den anrechenbaren Vordienstzeiten vor der Verbeamtung aus?
Wenn ich z. B. ein Quereinsteiger bin und beim Land 2,5 Jahre vergleichbare Tätigkeiten zur Laufbahnbefähigung für das 3. Einstiegsamt benötige, beim Bund nur 1,5 Jahre dafür benötige, rechnet der Bund die Zeiten neu aus, so als ob ich schon zu einem früheren Zeitpunkt verbeamtet worden wäre?
Und werden die bereits schon in der A9 abgeleiste Zeiten auf die Beförderungszeiten und Stehzeiten beim Bund angerechnet, so dass ich im Idealfall schon in der A10 übernommen werden könnte und weniger als 3 Jahre für die Beförderung in die A 11 warten müsste?
Vielen Dank schon mal.
Grüße
Peppy
und wie sieht es bei einer Versetzung vom Land zum Bund mit den anrechenbaren Vordienstzeiten vor der Verbeamtung aus?
Wenn ich z. B. ein Quereinsteiger bin und beim Land 2,5 Jahre vergleichbare Tätigkeiten zur Laufbahnbefähigung für das 3. Einstiegsamt benötige, beim Bund nur 1,5 Jahre dafür benötige, rechnet der Bund die Zeiten neu aus, so als ob ich schon zu einem früheren Zeitpunkt verbeamtet worden wäre?
Und werden die bereits schon in der A9 abgeleiste Zeiten auf die Beförderungszeiten und Stehzeiten beim Bund angerechnet, so dass ich im Idealfall schon in der A10 übernommen werden könnte und weniger als 3 Jahre für die Beförderung in die A 11 warten müsste?
Vielen Dank schon mal.
Grüße
Peppy
Re: Wechsel vom Land zum Bund
Weiß niemand Rat oder kann habe ich mich unverständlich ausgedrückt?