Hallo zusammen,
im Dezember diesen Jahres werde ich, so Gott will 65 Jahre alt.
Da ich im Vorruhestand bin und die Mindestpension erhalte,
würde ich gerne wissen wollen wie sich das auf die Bezüge auswirkt.
Meines Wissens nach gibt es da eine Veränderung der Bezüge,
eine Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach Paragraph 14 Beamtenversorgungsgesetzes.
Zudem würde ich gern wissen wollen ob ich das beantragen muss.
Würde mich freuen wenn sich hier jemand zu dem Thema äußert und mir eine fundierte Antwort geben kann.
Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten,
verbleibe mit den besten Grüßen und bleibt alle gesund.
Daniel2001
Erreichen des 65. Lebensjahres
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Re: Erreichen des 65. Lebensjahres
Wenn du einen Anspruch an die Deutsche Rentenversicherung hast solltest du deine Rente beantragen. Falls du in jungen Jahren als Arbeiter oder Angestellter gearbeitet hast.
Wie kommst du drauf das du ab 65 mehr Pension bekommst wenn du die Mindestversorgung beziehst?
Was soll da im §14 stehen?
Wie kommst du drauf das du ab 65 mehr Pension bekommst wenn du die Mindestversorgung beziehst?
Was soll da im §14 stehen?
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Re: Erreichen des 65. Lebensjahres
Danke für die Antwort.
Habe da wohl was falsch verstanden.
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Re: Erreichen des 65. Lebensjahres
Ich habe beim BEV ein jahr in der passenden Abteillung gearbeitet. Geh auf die Homepage, da ist ein Vordruck für eine Versorgungsauskunft. Alternativ Ruf einfach beim BEV an das für dich zuständig ist und lass dich mit der Versorgung verbinden. Das sind die einzigen die dir wirklich die richtige Auskunft geben können da die deine Pension eh festlegen in der Abteilung.
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Re: Erreichen des 65. Lebensjahres
Mit der Thematik, Rentenansprüche zusätzlich zur Pension, habe ich mich auch beschäftigen müssen.
Telefonisch habe ich folgende Aussage bekommen:
Erworbene Rentenansprüche von Beamten werden auf Antrag ausgezahlt, wenn die entsprechende vom Jahrgang abhängige Altersgrenze erreicht ist.
Die für die Pension zuständige Stelle ist zwingend über den gezahlten Rentenanspruch zu verständigen. Sollte die Summe aus Pension und Rente höher liegen als der Höchstanspruch der Pension in Höhe von 71,75%, so wird die Pension um den übersteigenden Betrag abgeschmolzen.
Sollte ein Beamter den 71,75% Pensionsanspruch erreicht haben, muss er trotzdem zwingend den Rentenantrag stellen, die zuständige Pensionsstelle verständigen und entsprechende Pensionskürzungen veranlassen. Der Staat spart dadurch Pensionsanteile, die dann von der Rentenversicherung ausgeglichen werden.
Werden mögliche Rentenanträge von Beamten unterlassen, weil es für den Beamten ein Nullsummenspiel ist, so werden bei bekannt werden von der Pensionskasse die entsprechenden Abschmelzungen der Pension auch rückwirkend vorgenommen, obwohl keine Rente ausgezahlt wurde.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich diese Aussage telefonisch von der Knappschaft / See so erhalten habe.
Telefonisch habe ich folgende Aussage bekommen:
Erworbene Rentenansprüche von Beamten werden auf Antrag ausgezahlt, wenn die entsprechende vom Jahrgang abhängige Altersgrenze erreicht ist.
Die für die Pension zuständige Stelle ist zwingend über den gezahlten Rentenanspruch zu verständigen. Sollte die Summe aus Pension und Rente höher liegen als der Höchstanspruch der Pension in Höhe von 71,75%, so wird die Pension um den übersteigenden Betrag abgeschmolzen.
Sollte ein Beamter den 71,75% Pensionsanspruch erreicht haben, muss er trotzdem zwingend den Rentenantrag stellen, die zuständige Pensionsstelle verständigen und entsprechende Pensionskürzungen veranlassen. Der Staat spart dadurch Pensionsanteile, die dann von der Rentenversicherung ausgeglichen werden.
Werden mögliche Rentenanträge von Beamten unterlassen, weil es für den Beamten ein Nullsummenspiel ist, so werden bei bekannt werden von der Pensionskasse die entsprechenden Abschmelzungen der Pension auch rückwirkend vorgenommen, obwohl keine Rente ausgezahlt wurde.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich diese Aussage telefonisch von der Knappschaft / See so erhalten habe.
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Re: Erreichen des 65. Lebensjahres
Die Ausführungen sind alle korrekt.