NRW: Dienstunfall und seine Folgen
Verfasst: 14. Apr 2020, 11:48
Guten Tag zusammen,
ich bin Ostern im Dienst ohne Fremdeinwirkung an einer Stufe schwer gestürzt und habe mich übel verletzt. Die nächsten vier bis sechs Wochen sitze ich mit stillgelegtem Bein zu Hause rum. Es ist am Gebäudeausgang passiert und es gab nur die eine Stufe, an der ich umgeknickt und gestürzt bin. Einen Handlauf gibt es an dieser Stelle nicht, ein Festhalten ist nicht möglich. Fahrlässigkeit kann mir nicht vorgeworfen werden. Ich musste in die Notaufnahme, dort wurden meine Verletzungen behandelt.
Meine Ausbildung (auch in Sachen Beamtenrecht) liegt mehr als zwei Jahrzehnte zurück und seit dem hat so viel geändert. Damals galt noch im Bund und allen Ländern das gleiche Recht.
Nach meinem Dafürhalten ist es ein Dienstunfall, da sich das Ereignis örtlich und zeitlich exakt bestimmen lässt, ich im Dienst war und dienstliche Dinge erledigen wollte. Gerade habe ich mit einem Kollegen telefoniert, der meinte es handele sich NICHT um einen Dienstunfall im Sinne des Beamtenversorgunggesetzes NRW, da das Ereignis ohne Fremdverschulden ( z.B. Angriff eines Gegenübers oder Verkehrsunfall).eingetreten ist. Er argumentiert, das Schadensereignis sei ein "normales Lebensereignis", welches auch in meiner Freizeit an einer anderen Stelle genauso hätte passieren können.
Aus meiner Sichtweise muss das Land NRW die Heilbehandlung (Ostern Krankenahaus, heute Hausarzt und Apotheke) alleine tragen, Bearbeitung durch die Dienststelle. Der Kollege meinte ich müsse es wie bei Krankheit üblich mit der Beihilfe und meiner PKV abrechnen. Ich habe bereits knapp 100 Euro in der Apotheke gelassen für Thrombosespritzen, Salben usw.
Unfallmeldung an den Behördenleiter ist verfasst und abgegeben. In der Kürze der Zeit natürlich noch keine Antwort.
Wer hat jetzt recht, der Kollege oder ich?
Was gibt es für mich noch zu beachten?
Welche Ansprüche habe ich gegen das Land?
Bleibt gesund!
Grüße
Norge
ich bin Ostern im Dienst ohne Fremdeinwirkung an einer Stufe schwer gestürzt und habe mich übel verletzt. Die nächsten vier bis sechs Wochen sitze ich mit stillgelegtem Bein zu Hause rum. Es ist am Gebäudeausgang passiert und es gab nur die eine Stufe, an der ich umgeknickt und gestürzt bin. Einen Handlauf gibt es an dieser Stelle nicht, ein Festhalten ist nicht möglich. Fahrlässigkeit kann mir nicht vorgeworfen werden. Ich musste in die Notaufnahme, dort wurden meine Verletzungen behandelt.
Meine Ausbildung (auch in Sachen Beamtenrecht) liegt mehr als zwei Jahrzehnte zurück und seit dem hat so viel geändert. Damals galt noch im Bund und allen Ländern das gleiche Recht.
Nach meinem Dafürhalten ist es ein Dienstunfall, da sich das Ereignis örtlich und zeitlich exakt bestimmen lässt, ich im Dienst war und dienstliche Dinge erledigen wollte. Gerade habe ich mit einem Kollegen telefoniert, der meinte es handele sich NICHT um einen Dienstunfall im Sinne des Beamtenversorgunggesetzes NRW, da das Ereignis ohne Fremdverschulden ( z.B. Angriff eines Gegenübers oder Verkehrsunfall).eingetreten ist. Er argumentiert, das Schadensereignis sei ein "normales Lebensereignis", welches auch in meiner Freizeit an einer anderen Stelle genauso hätte passieren können.
Aus meiner Sichtweise muss das Land NRW die Heilbehandlung (Ostern Krankenahaus, heute Hausarzt und Apotheke) alleine tragen, Bearbeitung durch die Dienststelle. Der Kollege meinte ich müsse es wie bei Krankheit üblich mit der Beihilfe und meiner PKV abrechnen. Ich habe bereits knapp 100 Euro in der Apotheke gelassen für Thrombosespritzen, Salben usw.
Unfallmeldung an den Behördenleiter ist verfasst und abgegeben. In der Kürze der Zeit natürlich noch keine Antwort.
Wer hat jetzt recht, der Kollege oder ich?
Was gibt es für mich noch zu beachten?
Welche Ansprüche habe ich gegen das Land?
Bleibt gesund!
Grüße
Norge