Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgender Situation:
Mutter Beamtin (Beihilfe/PKV) bekommt wie geplant im Krankenhaus ein gesundes Kind. Die üblichen Untersuchungen werden am Kind durchgeführt, u.a. auch das Neugeborenen Screening.
Auf der Rechnung des Labors für das Neugeborenen Screening ist extra ein Hinweis - die wissen vermutlich sehr gut warum - auf die Fallpauschalenvereinbarung (FPV), nach der bei gesunden Neugeborenen die Krankenversicherung der Mutter die Kosten zu tragen hat. Ich habe die betreffende Stelle aus der FPV mal herausgesucht: "Für jedes Neugeborene, das nach der Versorgung im Kreißsaal weiter im Krankenhaus versorgt wird, ist ein eigener Fall zu bilden und eine eigene Fallpauschale abzurechnen. In diesem Falle ist für die Mutter und das Neugeborene jeweils eine Rechnung zu erstellen. Die Fallpauschale für das gesunde Neugeborene ist mit dem für die Mutter zuständigen Kostenträger abzurechnen."
Daher wurde die Rechnung entsprechend bei der PKV der Mutter eingereicht, die jedoch die Übernahme der Kosten ablehnt. OK, nochmal direkt auf die FPV hingewiesen, jedoch erneut abgelehnt. Die Begründung kann ich nicht so ganz nachvollziehen, die PKV argumentiert, dass es Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten im Sinne SGB V sind und diese bei stationärer Entbindung zu den allgemeinen Krankenhausleistungen gehört und mit den DRG-Fallpauschalen abgegolten ist. Laut PKV dürfen Ärzte im Krankenhaus nur gesonderte Abrechnungen machen, wenn Wahlleistungen vereinbart wurden. Das mag zwar sein, aber es ist ja keine Arztrechnung in dem Sinne, sondern die Rechnung des Labors.
Jetzt weiß ich auch nicht weiter, Google liefert mir hier viele Treffer, aber auch viele verschiedene Aussagen.
Hat jemand ähnliche Erfahrung und kann einen Tipp geben oder kennt sich mit der Materie aus? Bin für jeden Hinweis dankbar.
Lieben Dank und viele Grüße
Tom
P.S. Der Beihilfebescheid steht noch aus, mal sehen ob die Beihilfe der Mutter das übernimmt oder nicht.
Abrechnung Neugeborenen Screening
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Re: Abrechnung Neugeborenen Screening
Erstmal Glückwunsch zum Nachwuchs.
Hat die Mutter eine Wahlleistungsvereinbarung unterschrieben?
Grundsätzlich bekommt man bei stationärer Behandlung Laborrechnungen nur bei der wahlärztlichen Behandlung zu Gesicht.
Inwieweit hier eine Besonderheit vorliegt kann ich gerade leider nicht sagen.
Eventuell hilft dir die zweite Seite dieses Dokuments weiter:
https://screening.charite.de/fileadmin/ ... _NgbSc.pdf
Es kommt wohl darauf an, ob das Kind gesund ist und ob eine Chefarztbehandlung gewählt wurde
Hat die Mutter eine Wahlleistungsvereinbarung unterschrieben?
Grundsätzlich bekommt man bei stationärer Behandlung Laborrechnungen nur bei der wahlärztlichen Behandlung zu Gesicht.
Inwieweit hier eine Besonderheit vorliegt kann ich gerade leider nicht sagen.
Eventuell hilft dir die zweite Seite dieses Dokuments weiter:
https://screening.charite.de/fileadmin/ ... _NgbSc.pdf
Es kommt wohl darauf an, ob das Kind gesund ist und ob eine Chefarztbehandlung gewählt wurde
ggf. die Zahlung zurückhalten und den Rechnungssteller mit der Ablehnung der Kostenträger konfrontieren.Bei privat versicherten Müttern, die nur den Versicherungsschutz der allgemeinen Pflegeklasse gewählt haben, wird mit der Einsenderklinik (Fallpauschale) abgerechnet daher auf der Testkarte nur Patienten mit Wahlleistung als privat kennzeichnen
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Re: Abrechnung Neugeborenen Screening
Ja ,für Chefarztbehandlung und Familienzimmer.ISDNforever hat geschrieben: ↑10.04.2020 19:05 Hat die Mutter eine Wahlleistungsvereinbarung unterschrieben?
Ich finde den Satz davor interessant:ISDNforever hat geschrieben: ↑10.04.2020 19:05 Eventuell hilft dir die zweite Seite dieses Dokuments weiter:
https://screening.charite.de/fileadmin/ ... _NgbSc.pdf
Bei privat versicherten Müttern, die nur den Versicherungsschutz der allgemeinen Pflegeklasse gewählt haben, wird mit der Einsenderklinik (Fallpauschale) abgerechnet daher auf der Testkarte nur Patienten mit Wahlleistung als privat kennzeichnen
Nun, eine Rechnung haben wir erhalten, das scheint dann ja auch richtig zu sein. Die Frage ist halt, wer die jetzt zu zahlen hat.Privatpatienten/Wahlleistungspatienten mit Wahlleistung (Chefarztbehandlung) erhalten eine Rechnung (nach GOÄ).
Zu spät, Zahlungsziel war auch sehr kurz und erstmal habe ich keinen Zweifel an der Korrektheit der Rechnung - vielmehr wer diese jetzt bezahlen soll/darf/muss.ISDNforever hat geschrieben: ↑10.04.2020 19:05 ggf. die Zahlung zurückhalten und den Rechnungssteller mit der Ablehnung der Kostenträger konfrontieren.
Viele Grüße
Tom
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Re: Abrechnung Neugeborenen Screening
Hallo.
Steht denn auf der Rechnung für das Kind eine Diagnose vom Chefarzt, vielleicht Verdacht auf.
Dann wäre es doch außerhalb der Pauschale.
Steht denn auf der Rechnung für das Kind eine Diagnose vom Chefarzt, vielleicht Verdacht auf.
Dann wäre es doch außerhalb der Pauschale.
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Re: Abrechnung Neugeborenen Screening
Nein, es ist eine Labor-Rechnung, da stehen nur die überprüften Werte drauf. Da es sich um ein gesundes Neugeborenes handelt, ist die Kasse der Mutter zuständig, sonst die des Säuglings (laut FPV).Gertrud1927 hat geschrieben: ↑11.04.2020 17:28 Hallo.
Steht denn auf der Rechnung für das Kind eine Diagnose vom Chefarzt, vielleicht Verdacht auf.
Dann wäre es doch außerhalb der Pauschale.
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Re: Abrechnung Neugeborenen Screening
Kurzes Update: Die Beihilfe hat die Rechnung anstandslos übernommen (mit dem Hinweis, dass bei gesunden Neugeborenen die Fallpauschale mit dem Beihilfesatz der Mutter anzurechnen ist), also finde ich unsere Sichtweise bestätigt. Dann also nochmal die PKV anschreiben...