Guten Tag liebe Gemeinde,
bei einigen Stellenausschreibungen, insbesondere von Landesbehörden, taucht immer mal wieder folgender Passus auf:
"Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen kann die Stelle auch im Beamtenverhältnis besetzt werden."
Es erschließt sich mir leider nicht, wie dieser Satz zu verstehen ist. Bedeutet es, dass auch bereits verbeamtete Bewerber anderer Behörden für die Stelle in Frage kommen? Oder bedeutet es, dass bisher nicht verbeamtete Bewerber nach Einstellung in das Beamtenverhältnis berufen werden können - bei vorliegen der Voraussetzungen?
viele Grüße
der S
Stellenausschreibungen: Beamtenverhältnis bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ?
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Re: Stellenausschreibungen: Beamtenverhältnis bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ?
Das bedeutet wenn du die Laufbahnbefähigung für die genannte Laufbahn hast, wirst du direkt als Beamter eingestellt. Die Laufbahnbefähigung erlangt man entweder über die Absolvierung der Ausbildung/ des Studiums als Beamter auf Widerruf oder über eine festgelegte Zeit von Berufserfahrung auf gleicher Bildungshöhe. Wenn man die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht mitbringt wird man meistens als Arbeitnehmer für die Zeit angestellt die man braucht um anschließend verbeamtet zu werden.
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