Sehr aufschlussreich-vielen Dank!
Meine Frage geht konkret in die Richtung, welche Rolle die BG beim beamtenrechtlichen Verfahren spielt.
Deiner Interpretation nach beurteilt sie in ihrem Gutachten "nur" den Anspruch auf einen evtl. zusätzlich mögliche Unfallausgleich.
Wenn ich es also Deine Ausführung richtig verstehe, entscheidet die BAPoTe dann einzig auf Grundlage der Begutachtung durch die Betriebsärztin ob herkömmliches Ruhegehalt oder Unfallruhegehalt als Versorgung bezahlt wird. Eben hierbei die BG letztlich keine Rolle spielt....
Das ich Zahlungen aus dem Topf der Unfallrente erwarte ist falsch, war wohl schlecht formuliert. Hier ging es darum, wer für die Differenz zwischen "gewöhnlicher" Dienstunfähigkeitsversorgung und Unfallversorgung zuständig ist, ob hier aus Mitteln der BG aufgestockt wird. Ob also in beiden Fällen der Staat die Versorgung im vollen Umfang übernimmt, oder die Differenz durch Mittel der BG-Verkehr (wie man das letztlich nennt ist zweitrangig) bezahlt wird.
Zusammenfassend stellt sich also die Frage, ob die BG ein wirtschaftliches Interesse daran hat, das ihre Begutachtung bezüglich Pensionshöhe wenig Unfallfolgen anerkennt. Dadurch sogar evtl. die Einschätzung der Betriebsarztes (DDU wg Unfall) untergraben werden kann.
Akut aufgrund Dienstunfall erkrankt, was beachten?
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Re: Akut aufgrund Dienstunfall erkrankt, was beachten?
......
Zumindest in einer Hinsicht habe ich jetzt jur. Klarheit erlangt: Ausschlaggebend dafür ob überhaupt ein Unfallruhegehalt greift ist das Gutachten der BG, der Betriebsarzt stellt nur die körperliche DDU fest, kann hierbei durchaus seine vermutete Kausalität mit dem Unfallereignis anbringen, letztlich maßgebende Instanz ist jedoch das Gutachten zu den bleibenden Unfallfolgen, ausgeführt durch die BG.
Zumindest in einer Hinsicht habe ich jetzt jur. Klarheit erlangt: Ausschlaggebend dafür ob überhaupt ein Unfallruhegehalt greift ist das Gutachten der BG, der Betriebsarzt stellt nur die körperliche DDU fest, kann hierbei durchaus seine vermutete Kausalität mit dem Unfallereignis anbringen, letztlich maßgebende Instanz ist jedoch das Gutachten zu den bleibenden Unfallfolgen, ausgeführt durch die BG.
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Re: Akut aufgrund Dienstunfall erkrankt, was beachten?
Hier
„Deiner Interpretation nach beurteilt sie in ihrem Gutachten "nur" den Anspruch auf einen evtl. zusätzlich mögliche Unfallausgleich.
Wenn ich es also Deine Ausführung richtig verstehe, entscheidet die BAPoTe dann einzig auf Grundlage der Begutachtung durch die Betriebsärztin ob herkömmliches Ruhegehalt oder Unfallruhegehalt als Versorgung bezahlt wird. Eben hierbei die BG letztlich keine Rolle spielt....“
hast du mich „interpretiert“. Ich weiß nicht, wer in deinem Fall welche Aufgabe hat, konnte nur finden, dass die BG Verkehr den Unfallausgleich auszahlt.
„Deiner Interpretation nach beurteilt sie in ihrem Gutachten "nur" den Anspruch auf einen evtl. zusätzlich mögliche Unfallausgleich.
Wenn ich es also Deine Ausführung richtig verstehe, entscheidet die BAPoTe dann einzig auf Grundlage der Begutachtung durch die Betriebsärztin ob herkömmliches Ruhegehalt oder Unfallruhegehalt als Versorgung bezahlt wird. Eben hierbei die BG letztlich keine Rolle spielt....“
hast du mich „interpretiert“. Ich weiß nicht, wer in deinem Fall welche Aufgabe hat, konnte nur finden, dass die BG Verkehr den Unfallausgleich auszahlt.
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Re: Akut aufgrund Dienstunfall erkrankt, was beachten?
... auf jeden Fall nochmals Danke für Deine Mühe!
Zwischenzeitlich drängt sich mir der Eindruck auf, dass ich es aktuell mit mehreren "Geheimbünden" zu tun habe.
Das man im durchbürokratisierten System Deutschland tatsächlich noch auf ein Gebiet stößt, in dem nur wenige "Gesalbte" sachkundig sind, hätte ich nicht gedacht.
Es liegt wohl daran, dass die Beamten bei den Post Nachfolgeunternehmen täglich weniger werden und so, eher ein juristisches Randgebiet darstellen, in dem selbst viele Juristen nur etwas - und ganz wenige, tatsächliche Erfahrungen haben.
Naja, die Hoffnung auf Fairniss bleibt mir!
Zwischenzeitlich drängt sich mir der Eindruck auf, dass ich es aktuell mit mehreren "Geheimbünden" zu tun habe.
Das man im durchbürokratisierten System Deutschland tatsächlich noch auf ein Gebiet stößt, in dem nur wenige "Gesalbte" sachkundig sind, hätte ich nicht gedacht.
Es liegt wohl daran, dass die Beamten bei den Post Nachfolgeunternehmen täglich weniger werden und so, eher ein juristisches Randgebiet darstellen, in dem selbst viele Juristen nur etwas - und ganz wenige, tatsächliche Erfahrungen haben.
Naja, die Hoffnung auf Fairniss bleibt mir!
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Re: Akut aufgrund Dienstunfall erkrankt, was beachten?
Reiche die med. Unterlagen (vorab per Einschreiben Rückschein) ein, die für dich wichtig sind!
Die beauftragende Stelle / BG liefert dem Gutachter nicht unbedingt alles Wesentliche.
Bei BG gilt, dass 3 Gutachter vorgeschlagen werden und du auf ein eigenes Vorschlagsrecht hingewiesen werden musst. Nutze das Vorschlagsrecht, d.h.: Suche dir einen Gutachter und schlage den vor.
Du kannst eine Begleitperson mitnehmen. Diese darf nichts sagen, aber Notizen machen. Auch Notizen, wann Beginn, wie lange dies&das dauerte und wann Ende können wichtig sein. Wenn Begleitperson abgelehnt wird, kann Begutachtung abgebrochen werden. Deinen Ausweis musst du vorlegen, dieser darf aber nicht kopiert werden.
Lies dich ein zu den Leitlinien der Begutachtung für deinen speziellen med. Bereich.
Die beauftragende Stelle / BG liefert dem Gutachter nicht unbedingt alles Wesentliche.
Bei BG gilt, dass 3 Gutachter vorgeschlagen werden und du auf ein eigenes Vorschlagsrecht hingewiesen werden musst. Nutze das Vorschlagsrecht, d.h.: Suche dir einen Gutachter und schlage den vor.
Du kannst eine Begleitperson mitnehmen. Diese darf nichts sagen, aber Notizen machen. Auch Notizen, wann Beginn, wie lange dies&das dauerte und wann Ende können wichtig sein. Wenn Begleitperson abgelehnt wird, kann Begutachtung abgebrochen werden. Deinen Ausweis musst du vorlegen, dieser darf aber nicht kopiert werden.
Lies dich ein zu den Leitlinien der Begutachtung für deinen speziellen med. Bereich.
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Re: Akut aufgrund Dienstunfall erkrankt, was beachten?
Danke nochmal!
Eine Frage interessiert mich immer noch brennend, nämlich der Begriff "Unfallausgleich".
Wie schlägt sich dieser evtl. nieder? Wird damit der Unterschied zwischen herkömmlichen Ruhestandsbezügen und Unfallruhegehalt deffiniert? Oder ist dies eine zusätzliche Zuwendung, außerhalb der Versorgungsbezüge, ausschließlich zu zahlen, wenn eine Erwerbsminderung (ab 30%) besteht?
Eine Frage interessiert mich immer noch brennend, nämlich der Begriff "Unfallausgleich".
Wie schlägt sich dieser evtl. nieder? Wird damit der Unterschied zwischen herkömmlichen Ruhestandsbezügen und Unfallruhegehalt deffiniert? Oder ist dies eine zusätzliche Zuwendung, außerhalb der Versorgungsbezüge, ausschließlich zu zahlen, wenn eine Erwerbsminderung (ab 30%) besteht?
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Re: Akut aufgrund Dienstunfall erkrankt, was beachten?
Erwerbsminderung hat damit gar nichts zu tun. Schlag den Begriff selber nach, dann verstehst du.
Wenn vom Unfall Schäden bleiben mit mindestens GdS 25, dann gibt es den Unfallausgleich.
Er ist steuerfrei und wird unabhängig davon gezahlt, ob du dienstunfähig bist - ja, sozusagen als „zusätzliche Zuwendung“, als pauschaler Ausgleich unfallbedingter Mehraufwendungen.
(Über die Höhe siehe oben den Link im Beitrag vom 27.1.)
Wenn vom Unfall Schäden bleiben mit mindestens GdS 25, dann gibt es den Unfallausgleich.
Er ist steuerfrei und wird unabhängig davon gezahlt, ob du dienstunfähig bist - ja, sozusagen als „zusätzliche Zuwendung“, als pauschaler Ausgleich unfallbedingter Mehraufwendungen.
(Über die Höhe siehe oben den Link im Beitrag vom 27.1.)
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Re: Akut aufgrund Dienstunfall erkrankt, was beachten?
Hallo Tübingen
Wie ist der Stand? Sind einige deiner Fragen inzwischen geklärt?
Ich habe den Link nicht mehr, aber kürzlich gelesen, der Grund der Zurruhesetzung könne nachträglich nicht geändert werden. (Mir erscheint das nicht stimmig, solange man Fristen und Rechtsmittel wahrt.) Falls es stimmen sollte, wäre wichtig, dass die Begutachtungen vor der Zurruhesetzung stattfinden bzw. dass du anwaltlichen Rat einholst, falls die Zurruhesetzung bevorsteht und der Dienstunfall noch nicht anerkannt sein sollte.
Welche gesundheitliche Folgen durch den Dienstunfall verblieben sind, muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht geklärt sein, das kann sich noch jahr(zehnt)elang hinziehen und mehrfach nachgeprüft werden, anders als die Dienstunfallanerkennung.
Wie ist der Stand? Sind einige deiner Fragen inzwischen geklärt?
Ich habe den Link nicht mehr, aber kürzlich gelesen, der Grund der Zurruhesetzung könne nachträglich nicht geändert werden. (Mir erscheint das nicht stimmig, solange man Fristen und Rechtsmittel wahrt.) Falls es stimmen sollte, wäre wichtig, dass die Begutachtungen vor der Zurruhesetzung stattfinden bzw. dass du anwaltlichen Rat einholst, falls die Zurruhesetzung bevorsteht und der Dienstunfall noch nicht anerkannt sein sollte.
Welche gesundheitliche Folgen durch den Dienstunfall verblieben sind, muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht geklärt sein, das kann sich noch jahr(zehnt)elang hinziehen und mehrfach nachgeprüft werden, anders als die Dienstunfallanerkennung.