Hallo,
ich hatte nach einer gescheiterten Wiedereingliederung einen erneuten Amtsarzttermin. Es geht jetzt um die Frage Frühpensionierung oder andere Verwendung. Da der Dienstherr von einer psychischen Problematik ausgeht (aus meiner Sicht ist es ein ungelöster Arbeitskonflikt) hat der Amtsarzt ein Zusatzgutachten bei einem externen Psychiater angeordnet. Später wurde auch noch ein neuropsychologisches Gutachten angeordnet, ich weiß nicht von wem. Scheinbar sollen jetzt zwei externe Gutachter was herausfinden, dann schreibt der AA sein Gutachten und dann entscheidet der Dienstherr über meine weitere Verwendung.
Hat jemand Erfahrung mit dieser Art externe Gutachten?
Amtsarzt und externe Zusatzgutachten
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Re: Amtsarzt und externe Zusatzgutachten
Was möchtest du denn wissen?
Dass der AA externe Gutachter beauftragt, ist nicht ungewöhnlich, wenn er Gutachten benötigt, für die er nicht die fachliche Qualifikation hat.
Dass der AA externe Gutachter beauftragt, ist nicht ungewöhnlich, wenn er Gutachten benötigt, für die er nicht die fachliche Qualifikation hat.
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Re: Amtsarzt und externe Zusatzgutachten
Es wundert mich, dass der AA festlegt, dass ein externer Psychiater eine Begutachtung machen soll und einen Monat später und noch vor dem Psychiatertermin wird mir von meiner Behörde außerdem mitgeteilt, dass auch noch eine "neuropsychologische Mitbegutachtung" notwendig sei, wobei ich nicht weiß, was, was letzteres ist. Es gab nie eine neurologische Indikation. Von wem geht sowas aus?
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Re: Amtsarzt und externe Zusatzgutachten
Mir ist neuropsychologische Diagnostik (wenn man die Tests als Diagnostik bezeichnet, da bin ich nicht sicher) im Zusammenhang mit Schädelhirntraumata (SHT) bekannt.
Ich würde mich an deiner Stelle mündig verhalten und beim amtsärtzlichen Dienst nachfragen, warum der AA eine neuropsychologische Mitbegutachtung empfiehlt und (!) was diese bedeutet und (!) beinhaltet.
Normalerweise sind es Tests, die bei der neuropsychologischen Begutachtung gemacht werden, Merktests z.B. Warum bei dir neuropsychologische Tests durchgeführt werden sollen (bei einem Arbeitsplatzkonflikt), ist mir unerklärlich. Ich würde es mir erklären lassen. Auch beim DH kannst du erfragen, wer die Mitbegutachtung empfohlen hat und warum.
Dass bei psychischen Krankheitsproblemen ein psychiatr. Gutachten eingeholt wird, ist üblich. Zu Recht könntest du Einwände erheben, wenn ein Orthopäde (z.B.) die psychischen Fragen beurteilt. Der AA delegiert die Beurteilung, wenn es nicht sein Fachgebiet ist.
Ich würde mich an deiner Stelle mündig verhalten und beim amtsärtzlichen Dienst nachfragen, warum der AA eine neuropsychologische Mitbegutachtung empfiehlt und (!) was diese bedeutet und (!) beinhaltet.
Normalerweise sind es Tests, die bei der neuropsychologischen Begutachtung gemacht werden, Merktests z.B. Warum bei dir neuropsychologische Tests durchgeführt werden sollen (bei einem Arbeitsplatzkonflikt), ist mir unerklärlich. Ich würde es mir erklären lassen. Auch beim DH kannst du erfragen, wer die Mitbegutachtung empfohlen hat und warum.
Dass bei psychischen Krankheitsproblemen ein psychiatr. Gutachten eingeholt wird, ist üblich. Zu Recht könntest du Einwände erheben, wenn ein Orthopäde (z.B.) die psychischen Fragen beurteilt. Der AA delegiert die Beurteilung, wenn es nicht sein Fachgebiet ist.